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» Reisegewerbe abmelden oder nicht ? «

Guten Tag, da ich an anderer Stelle in dieses Forum nicht herein
komme, versuche ich mal mein Glück hier mit der Bitte um
"Erörterung".


Wir sagen mal :
vor langen Jahren hat Jemand ein Reisegewerbe angemeldet und es
nie abgemeldet, weil der "gesamte Papiersalat" etwa Euro 1.000,-
gekostet hat. (Imbiss, wechselender Standort.)

Diese Person hat auch noch "damals" mit Wohnwagen gehandelt und
ein Gewerbe angemeldet.

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Diese Person erlitt zwei Schlaganfälle und ist behindert.

Das Reisegewerbe wird gar nicht mehr ausgeübt. Etwa 10 Jahre nicht.

Der Handel mit den Wohnwagen wird auch etwa 10 Jahre nicht mehr
ausgeübt, um "Gewinn" zu erzielen. Es gibt im Jahr etwa 5 bis 10
"Vorfälle", die sich im sozialen Umfled abspielen.
Ein Wohnwagen wird angekauft, für Kleingeld. Der Verkäufer ist ein
Bekannter und in Geldnot.
Der Wohnwagen steht etliche Monate herum und wird dann verkauft.
"Gewinn" ist dabei nicht zu machen.



Nun sagt der "Onkel vom Ordnungsamt" - übrigens ein sehr netter Mensch -
"Du musst das Gewerbe angemeldet lassen, wegen der Wohnwagen,
weil Du ja regelmäßig was machst".

Finanzamt schreibt : keine Steuererklärung vorlegen !

Eine andere Behörde wird nun "hellhörig" weil sie dem Behinderten
"Gewinnerzielungsabsicht" unterstellt.


Frage :
Können beide Gewerbe "gefahrlos" abgemeldet werden.

Folge wäre :
daß bei dem Reisegewerbe die Kosten wieder anfallen, wenn die Ehefrau
in zwei oder drei Jahren auf die Idee kommt, das Reisegewerbe ausüben
zu wollen (mit bzw. für ihren Ehemann).


Wie würde sich das Ordnugnsamt verhalten (müßen), wenn der Handel
abgemeldet wird, dort aber bekannt gegeben wird, daß es hin und
wieder zum Ankauf von Wohnwagen und zum Verkauf kommt ??????





Um es klar zu stellen : es gibt keinerlei Probleme mit dem Ordnungsamt und
auch nicht mit dem Finanzamt. Beide sind sehr, sehr umgänglich ! Und
nebenbei auch noch nette Zeitgenossen !

Das Problem ist die Behörde : die sich mit dem "Behindertenrecht"
beschäftigt und : unterstellt, es würde eine "Gewinnerzielungsabsicht"
vorliegen.



Gepostet am 16.02.2011 um 06:35 von:
Benutzer: Ratloser
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=57646#post57646


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