Forum-Gewerberecht

» Reisegewerbe abmelden oder nicht ? «

 Moin   aus Rheinhessen und  Willkommen   im Forum,
zunächst mal sei Dir gesagt, dass dieses Forum nicht der Rechtsberatung dient und dir und Deinem leider behinderten Bekannten nicht mit maßgeschneiderten Lösungen dienen darf.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass wir in dem von Dir geschilderten Fall wohl zwei voneinander getrennte gewerliche Tätigkeiten hätten. Zum einen den Imbissbetrieb im Reisegewerbe, zum anderen den Wohnwagenhandel im stehenden Gewerbe.
Was die Abmeldung des Imbissbetriebes angeht, so genügt eigentlich eine formlose Mitteilung an den "netten Kollegen vom Gewerbeamt" aus der hervorgeht, dass das Reisegewerbe seit -Datum- nicht mehr ausgeübt wird. Die Reisegewerbekarte muss deswegen nicht abgegeben werden und bleibt gültig. Wenn dann die Tätigkeit in zwei oder drei Jahren wieder begonnen werden soll, genügt ebenfalls eine formlose (schriftliche) Mitteilung an die Gewerbebehörde, dass der Betrieb wieder begonnen werden soll.
Hinsichtlich des gelegentlichen Wohnwagenverkaufs müsste der nette Kollege vielleicht noch einmal prüfen, ob tatsächlich alle Kriterien einer gewerbsmäßigen - somit anzeigepflichtigen - Tätigkeit noch erfüllt werden. Ggf. wäre dann auch eine Abmeldung des Wohnwagenhandels denkbar.



Gepostet am 16.02.2011 um 07:50 von:
Benutzer: Rheinhesse
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