mir ist nicht ganz klar, wann jemand eine Tätigkeit nach der GewO anmeldet oder wann zusätzliche Einkünfte einfach bei der Steuererklärung angegeben werden.
In beiden Fällen ist Voraussetzung, dass eine hauptberuflliche Tätigkeit vorliegt und die zweite Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht und dauerhaft betrieben wird.
Interessenten wollten jetzt dahingehend von mir beraten werden. Ich bin mir nicht schlüssig wie da die Rechtslage aussieht.
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