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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Änderung der Hauptniederlassung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Änderung der Hauptniederlassung
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Melanie Melanie ist weiblich
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Änderung der Hauptniederlassung

Hallo :-)

eine Firma, die ihre Hauptniederlassung in einem anderen Zuständigkeitsbereich hat, hat bei mir eine unselbständige Zweigstelle gemeldet.
Nun hat die Firma den Sitz ihrer Hauptniederlassung in einen noch anderen Zuständigkeitsbereich verlegt.

Meine Frage dazu:
Muss die Firma mir melden, dass sie ihren Sitz der Hauptniederlassung verlegt hat? Weißnicht In diesem Zusammenhang ändert sich ja dann auch die Handelsregisternummer.

Vielen Dank für eure Hilfe. Danke

Liebe Grüße
Melanie
1 29.09.2010 15:22 Melanie ist offline E-Mail an Melanie senden Beiträge von Melanie suchen
Solon
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Ingo Hupens   Zeige Ingo Hupens auf Karte Ingo Hupens ist männlich
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RE: Änderung der Hauptniederlassung

... gehört nicht zu den anzeigepflichtigen Tatbeständen des § 14 I GewO.

Wenn Du die geänderten Daten trotzdem erhältst - umso besser. Aber eine Mitteilungspflicht besteht nicht.

MfG - Ingo Hupens
2 29.09.2010 15:35 Ingo Hupens ist offline E-Mail an Ingo Hupens senden Beiträge von Ingo Hupens suchen
Solon
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Melanie Melanie ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Melanie


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RE: Änderung der Hauptniederlassung

Ich danke dir... Danke

Grüße
Melanie
3 30.09.2010 07:14 Melanie ist offline E-Mail an Melanie senden Beiträge von Melanie suchen
Marcel Fromm Marcel Fromm ist männlich
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Ich möchte das Thema gerne noch einmal aufgreifen:

Eine GmbH hat in meinem Zuständigkeitsbereich eine Hauptniederlassung und mehrere unselbstständige Zweigstellen.

Nun hat sich die Anschrift der Hauptniederlassung geändert und eine der anderen unselbstständigen Zweigstellen wird nun zur Hauptniederlassung.

Wie gehe ich gewerberechtlich vor? Mache ich für die Hauptniederlassung eine Ummeldung und melde dann die separat angemeldete Zweigstelle ab? Andernfalls wäre ja die Hauptniederlassung und eine unselbstständige Zweigstelle unter der gleichen Anschrift gemeldet, was in meinen Augen aber keinen Sinn ergibt. Oder melde ich die unselbstständige Zweigstelle zur Hauptniederlassung um und melde die bisherige Hauptniederlassung ab?

Müssen die anderen Zweigstellen auch umgemeldet werden, da dort ja die Anschrift der Hauptniederlassung vermerkt ist (welche sich ja geändert hat)?

Vielen Dank für eure Mithilfe.

__________________
Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen

Marcel Fromm


"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Marcel Fromm: 03.02.2020 13:16.

4 03.02.2020 13:13 Marcel Fromm ist offline E-Mail an Marcel Fromm senden Homepage von Marcel Fromm Beiträge von Marcel Fromm suchen
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