Einschränkung Geeignetheitsbestätigung |
Krauth
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Einschränkung Geeignetheitsbestätigung |
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Hallo zusammen,
mir liegt der Antrag auf Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung vor. Bei der Örtlichkeit handelt es sich um eine konzessionierte Gaststätte (nur Stehtische).
Somit sehe ich kein Problem, aber: Der Gastraum ist nur 18 qm groß. Wenn ich hier die Anzahl der GSG nicht einschränke, wird doch der Hauptzweck vom Verzehr der Speisen auf das Spielen verschoben.
Ich habe vor, eine Auflage zu erlassen, dass nur ein GSG aufgestellt werden darf.
Hat damit schon jemand Erfahrung?
Gruß
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1
15.09.2010 17:01 |
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Solon
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Jürgen Lantermann
Eroberer
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RE: Einschränkung Geeignetheitsbestätigung |
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... nur 18 qm?????
Is dat etwa ne Trinhalle ??????????????????????
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2
15.09.2010 17:09 |
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Solon
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Krauth
Mitglied
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Ne, das ist ein Pizzalieferdienst, mit Möglichkeit zum Verzehr an Ort und Stelle. Die Konzession hat noch mein Vorgänger gemacht, der diese Stelle ca. 30 Jahr inne hatte, also gehe ich mal davon aus, dass er wusste, was er tat :-)
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3
15.09.2010 17:16 |
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Jürgen Lantermann
Eroberer
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... schauen Sie doch bitte mal ins
Spielrecht im nicht öffentl. Forenbereich ... und verwenden die Suchfunktion = Geeignetheitsbestätigung ...
.. ich geh jetzt, nen schönen (Feier) Abend !!!!!!!!!!!!!!
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4
15.09.2010 17:28 |
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Krauth
Mitglied
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Also, diesen Bereich habe ich vor der Fragestellung natürlich konsultiert, aber eine Antwort auf meine Frage habe ich dort nicht gefunden.
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5
15.09.2010 17:40 |
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tapier
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lt. SpielV dürfen dort 3 Geräte aufgestellt werden.
Nur, wer würde sowas tun ?
Ich schätze mal es wird sowiso nicht mehr als ein Gerät dort hinkommen.
Weil es warlich echt Spass macht in einer sowiso warmen Pizzabude sich niederzulassen um zu zocken.
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6
15.09.2010 22:49 |
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Michi344
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Wenn es eine Gaststätte mit der entsprechenden Konzession ist, und alle anderen Vorraussetzungen gegeben sind, dann spielt die Grösse keine Rolle, keine Einschränkungen was die Anzahl der Geräte angeht, dazu gibt es ja eine SpielV.
GE erteilen und rein die drei Automaten.
Wenn es ein Pizzalieferant ist, laufen die Dinger sowieso nicht, und der Aufsteller wird die Automaten nach nicht allzu langer Zeit eh abbauen oder reduzieren.
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Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten.
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7
16.09.2010 08:57 |
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Meike
Foren Gott
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Bitte nicht so voreilig,
dazu haben sich schon einige Verwaltungsgerichte geäußert,
denn es ist natürlich auch der Hauptzweck des Gewerbes zu betrachten
und da ist eine entsprechende Auflage natürlich sinnvoll.
Gruß
Meike
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8
17.09.2010 17:23 |
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