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Hallo zusammen,

mir liegt der Antrag auf Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung vor. Bei der Örtlichkeit handelt es sich um eine konzessionierte Gaststätte (nur Stehtische).

Somit sehe ich kein Problem, aber: Der Gastraum ist nur 18 qm groß. Wenn ich hier die Anzahl der GSG nicht einschränke, wird doch der Hauptzweck vom Verzehr der Speisen auf das Spielen verschoben.

Ich habe vor, eine Auflage zu erlassen, dass nur ein GSG aufgestellt werden darf.

Hat damit schon jemand Erfahrung?

Gruß  Danke  



Gepostet am 15.09.2010 um 17:01 von:
Benutzer: Krauth
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