Zuverlässigkeit eines Antragstellers |
Kneip
Doppel-As
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Zuverlässigkeit eines Antragstellers |
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Hallo und
aus Werne,
Ich brauche mal wieder Euren Rat:
Der GZR-Auszug des Antragstellers weist folgende OWI aus:
- Zwei Bußgelder wegen Nichtausstellung einer Arbeitsbescheinigung,
- Dreimal Bußgeld wegen Nichtausstellung einer
Nebeneinkommensbescheinigung
- Ein Bußgeld wegen Beschäftigung von Ausländern ohne
Arbeitsgenehmigung
Die Bußgelder wurde 2003 durch das damalige Arbeitsamt erlassen.
Begründen diese Verfahren evtl. Unzuverlässigkeit im Gaststättenbereich?
Viele Grüße
W. Kneip
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1
27.04.2006 10:47 |
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Solon
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Boshamer
Haudegen
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RE: Zuverlässigkeit eines Antragstellers |
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Herr Kneip,
wir haben es schon oft an anderen Stellen gesagt:
Lassen Sie sich die Bußgeldakten kommen und beurteilen Sie es dann nach Aktenlage. Für mich würde das eigentlich schon ausreichen, wobei die Höhe der Bußgelder nicht genannt ist. Aber eine letztendliche Entscheidung würde ich treffen, wenn die Akten da sind.
Gruß Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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2
27.04.2006 11:17 |
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