unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Finanzamttaugliche Quittungen durch Stempel, ehem. § 15b GewO » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Finanzamttaugliche Quittungen durch Stempel, ehem. § 15b GewO
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.603
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.665.807
Nächster Level: 10.000.000

1.334.193 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Finanzamttaugliche Quittungen durch Stempel, ehem. § 15b GewO

Hallo Kollegen!

Folgender Fall: Eine Person beschwert sich über einen Gewerbetreibenden (nicht eingetragenes Einzelunternehmen/Restaurant A), dass dieser es nicht schafft, finanzamttaugliche Quittungen auszustellen, d.h. ein Quittungsblock ist wohl nicht vorhanden bzw. wurde eine Quittung ausgestellt, jedoch mit dem Stempel eines weiteren Restaurants B (andere Gemeinde) des Gewerbeteibenden. Als Erklärung wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass beide Restaurants unter einer Steuernummer laufen und daher auch der Stempel des anderen Restaurants B genommen werden könnte.
Dem Beschwerdeführer geht es darum, dass er vom hiesigen Restaurant A eine Quittung haben möchte, was m.E. auch sein gutes Recht ist.

Nun ist ja der § 15b GewO aufgehoben...
Aufgrund dieser Regelung hatten wir mal von unserer IHK ein Schreiben erhalten, dass diese Regelung auch z.B. für Kontobezeichnungen, Eintragungen Telefonbuch, Rechnungen und QUITTUNGEN gilt....
Nun hab ich in meinem Landmann/Rohmer stehen, dass der § aufgehoben wurde, da es in der heutigen Zeit selbstverständlich ist seinen Namen entsprechend anzugeben etc.

Was kann ich dem Beschwerdeführer nun schreiben bzw. wie ggf. den Gewerbetreibenden packen sein Vorgehen zu ändern?
Kann mir hier evtl. das Finanzamt helfen oder betrifft der Fall nicht eher das Finanzamt?

Vielen Dank für eure Tipps!!!! Formulier

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
1 08.06.2010 13:20 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Stadtverwaltung Frankenthal   Zeige Stadtverwaltung Frankenthal auf Karte Stadtverwaltung Frankenthal ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 1.395
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.200.154
Nächster Level: 10.000.000

799.846 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Finanzamttaugliche Quittungen

wenn ich es recht in Erinnerung habe, hat das FA tatsächlich eine Handhabe...mir fällt nur spontan die genaue Bestimmung nicht ein... bei Bedarf mache ich mich aber gerne morgen auf die Suche...(oder einfach mal das FA anrufen...)
schönen Feierabend..
2 08.06.2010 16:22 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.113.762
Nächster Level: 41.283.177

4.169.415 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Finanzamttaugliche Quittungen

Moin

§ 14 UStG

vgl. Pflichtangaben Abs. IV.

Grüße

__________________
gmg
3 08.06.2010 17:38 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.603
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.665.807
Nächster Level: 10.000.000

1.334.193 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Roesje


www.Fiat-126-Forum.de







Danke!!!!!!!!!!!!!!!!

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
4 09.06.2010 07:26 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
Moderator


Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.714
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 11.747.451
Nächster Level: 11.777.899

30.448 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

§ 14 UStG ist eine öffentlich- rechtliche Norm, deren Einhaltung die Finanzbehörden durchsetzen müssen. Einen direkten Anspruch auf Einschreiten des Finanzamtes hat der Beschwerdeführer aber sicherlich nicht.
Ein Anspruch des Kunden / Gastes auf eine Quittung ergibt sich aus § 368 BGB. Der er zivilrechtlicher Art ist, muss der Betreffende ihn auch selbst durchsetzen. Eine Behörde wird ihm dabei leider nicht behilflich sein können.
5 09.06.2010 07:53 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Finanzamttaugliche Quittungen durch Stempel, ehem. § 15b GewO


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
3 Dateianhänge enthalten Wichtig: Nächste Änderung der GewO Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.05.2022 21:19 von Puz_zle     17.04.2024 20:50 von Puz_zle   Views: 2.375.050
Antworten: 37
Wochenmarkt - Vergabe an gewerblichen Marktausrichter [...] Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   01.04.2008 07:56 von Wittgensteiner     15.04.2024 16:28 von BS   Views: 26.239
Antworten: 8
Versagung der Bewachungserlaubnis nach § 34 a GewO Bewachungsgewerbe   09.04.2024 09:48 von Jasmin Kranich     09.04.2024 09:48 von Jasmin Kranich   Views: 4.089
Antworten: 0
§ 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewe [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2024 11:37 von Leksum     27.02.2024 12:47 von Leksum   Views: 24.611
Antworten: 4
Standard XGewO Version 1.3 ab 1. November 2024 Stehendes Gewerbe (allgemein)   08.12.2023 11:24 von Puz_zle     09.02.2024 15:22 von Roesje   Views: 136.855
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 194.548 | Views gestern: 377.353 | Views gesamt: 896.160.463


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 111 | Gesamt: 0.170s | PHP: 99.41% | SQL: 0.59%