Zuverlässigkeit GastG |
Pohl.K
Grünschnabel
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ein freundliches Hallo an alle!
ich habe kurz vor dem Wochenende noch ein Problem.
Führt eine Untersagung der Ausübung über Schusswaffen (Urteil vor 2 Jahren) zur Unzuverlässigkeit nach § 4 Gaststättengesetz.
Alte Waffe gefunden-> ohne Waffenbesitzkarte-> Straftatsbestand-> Verurteilung
Es wäre nett, wenn mir jemand weiter helfen könnte.
Mfg
K.P.
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1
20.04.2006 17:55 |
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Solon
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Boshamer
Haudegen
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RE: Zuverlässigkeit GastG |
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aus Kierspe,
schwierig, schwierig. So, wie der Sachverhalt sich anhört würde ich eher sagen: Nein!! Wenn der Bursche sonst nicht negativ in Erscheinung getreten ist...
Aber mir fehlen ein paar Hintergründe und deswegen ist das nur eine Aussage mit Vorbehalt.
Gruß Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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2
21.04.2006 08:05 |
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Solon
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René Land
Administrator
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Hallo aus dem Spreewald,
ich sehe das - unter Beachtung des gekürzten Sachverhaltes - ähnlich wie Koll. Boshamer. Es fehlt hier am konkreten Bezug zum Gewerbe. Wenn keine weiteren Tatsachen vorliegen, würde ich keinen Versagungsgrund sehen.
Anmerkung: Ginge es hier jedoch um eine Erlaubnis nach 34a GewO sähe das Ergebnis jedoch u.U. anders aus.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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3
21.04.2006 08:38 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Also, was ich immer bei solchen Anfragen sage:
.... erst mal die Akte anfordern, auswerten und dann entscheiden!!
..... und hierbei sind wir dann auch gerne behilflich!!
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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5
21.04.2006 09:07 |
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