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Geschrieben von Pohl.K am 20.04.2006 um 17:55:

  Zuverlässigkeit GastG

ein freundliches Hallo an alle!

ich habe kurz vor dem Wochenende noch ein Problem.

Führt eine Untersagung der Ausübung über Schusswaffen (Urteil vor 2 Jahren) zur Unzuverlässigkeit nach § 4 Gaststättengesetz.

Alte Waffe gefunden-> ohne Waffenbesitzkarte-> Straftatsbestand-> Verurteilung

Es wäre nett, wenn mir jemand weiter helfen könnte.

Mfg

K.P. Danke



Geschrieben von Boshamer am 21.04.2006 um 08:05:

  RE: Zuverlässigkeit GastG

Moin aus Kierspe,

schwierig, schwierig. So, wie der Sachverhalt sich anhört würde ich eher sagen: Nein!! Wenn der Bursche sonst nicht negativ in Erscheinung getreten ist...

Aber mir fehlen ein paar Hintergründe und deswegen ist das nur eine Aussage mit Vorbehalt.

Gruß Boshamer



Geschrieben von René Land am 21.04.2006 um 08:38:

 

Hallo aus dem Spreewald,

ich sehe das - unter Beachtung des gekürzten Sachverhaltes - ähnlich wie Koll. Boshamer. Es fehlt hier am konkreten Bezug zum Gewerbe. Wenn keine weiteren Tatsachen vorliegen, würde ich keinen Versagungsgrund sehen.

Anmerkung: Ginge es hier jedoch um eine Erlaubnis nach 34a GewO sähe das Ergebnis jedoch u.U. anders aus.

Freundliche Grüße

R. Land



Geschrieben von Menschel am 21.04.2006 um 08:55:

 

Guten Morgen aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,

sehe das ähnlich wie meine Vor"redner".

Wenn's die WKII-Waffe seines Großvaters war, die irgendwo vergessen und vergammelt auf dem Dachboden oder sonstwo 'rumlag - sei's drum.

War's aber 'ne funktionsbereite Waffe, die geladen unter'm Tresen lag; da würde ich schon auf Unzuverlässigkeit plädieren!

Schönen Tag noch . . .



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 21.04.2006 um 09:07:

 

Also, was ich immer bei solchen Anfragen sage:

.... erst mal die Akte anfordern, auswerten und dann entscheiden!! großes Grinsen

..... und hierbei sind wir dann auch gerne behilflich!!


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