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Hallo aus dem Spreewald,

ich sehe das - unter Beachtung des gekürzten Sachverhaltes - ähnlich wie Koll. Boshamer. Es fehlt hier am konkreten Bezug zum Gewerbe. Wenn keine weiteren Tatsachen vorliegen, würde ich keinen Versagungsgrund sehen.

Anmerkung: Ginge es hier jedoch um eine Erlaubnis nach 34a GewO sähe das Ergebnis jedoch u.U. anders aus.

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 21.04.2006 um 08:38 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=4529#post4529


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