25. 04. 2010 Bundesweite Manipulation an Spielgeräten |
gmg
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25. 04. 2010 Bundesweite Manipulation an Spielgeräten |
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25. 04. 2010
Von Trickbetrug in großem Stil waren Spielotheken Ende 2009 bundesweit betroffen. Mit einem Trick erbeuteten Männer im November und Dezember 2009 in Spielotheken im Raum Niedersachsen ca. 44.000 Euro. Der jährliche Schaden solcher Manipulationen wird bundesweit auf 10 bis 20 Millionen Euro geschätzt.
In einem Spielcasino im niedersächsischen Holdorf, zwischen Bremen und Osnabrück, lümmeln sich drei Männer ungezwungen in den Sesseln. Sie unterhalten sich, rauchen und werfen an zwei, drei Automaten ein paar Münzen ein. Zwanzig, dreißig Minuten halten sie sich im Spielcenter auf und niemand bemerkt, dass sie in dieser Zeit eine Straftat begehen. Mit einem Trick erbeuteten die Unbekannten zwischen dem 24. November und dem 04. Dezember 2009 in sechs Spielstätten der "Merkur"-Kette im Raum Niedersachsen etwa 44.000 Euro. Während in der Vergangenheit mit Brechstange und Bohrer gearbeitet wurde, um rein mechanisch an das Geld zu gelangen, hat sich die Vorgehensweise der Täter inzwischen gewandelt. Heute werden elektronische Bauteile verwendet.
Weiteres im Link
Grüße
__________________ gmg
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1
25.04.2010 22:17 |
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Solon
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gmg
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25. 04. 2010 Bundesweite Manipulation an Spielgeräten |
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Also eine Dispenser-Manipulation mit "elektronischen Bauteilen".
Dazu gibt es ja sicherlich eine Serviceinformation des Geräteherstellers, verbunden mit einer Maßnahme, die die Manipulationsfestigkeit des Dispensers erhöht.
Muß diese Maßnahme durch die PTB geprüft und zugelassen werden ?
Grüße
__________________ gmg
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2
26.04.2010 08:59 |
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Solon
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gmg
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RE: 25. 04. 2010 Bundesweite Manipulation an Spielgeräten |
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Wer sich den TV-Beitrag einmal ansehen möchte:
Gefunden bei goldserie.de
Link
Grüße
__________________ gmg
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3
26.04.2010 18:25 |
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gmg
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4
27.04.2010 08:04 |
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Corleis
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RE: 25. 04. 2010 Bundesweite Manipulation an Spielgeräten |
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Wie soll ich das in einem solchen Fall eigentlich für die Finanzämter und Stadtsteuerkassen nachweisen?
Auf dem Ausdruck ist nichts zu erkennen und das die Kohle nicht gestimmt hat kann auch jeder behaupten.?
Gibt es überhaupt einen Anspruch auf Kürzung der Steuern oder müssen Umsatz- und Vergnügungssteuern nicht trotzdem abgeführt werden?
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5
27.04.2010 11:21 |
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gmg
Foren Gott
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RE: 25. 04. 2010 Bundesweite Manipulation an Spielgeräten |
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Corleis,
dazu solltest Du den Betroffenen befragen !
Grundsätzlich sind die erzielten Betriebseinnahen der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen.
Und bei der Vergnügungsbesteuerung sind ja "verschiedene Modelle" auf dem Markt! Da muß man sich die jeweilige Vergnügungssteuersatzung holen und "studieren"...
Grüße
__________________ gmg
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6
28.04.2010 06:35 |
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Meike
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Hallo David,
da sprichst Du einen ganz wichtigen Punkt an.
Da Du als Aufsteller keinerlei Möglichkeit hast, eine ordnungsgemäße Buchhaltung der einzelnen Geschäftsfvorfälle auszudrucken,
wirst Du im Ernstfall keinen Nachweis erbringen können.
In einem Steuerverfahren bist aber Du als Steuerpflichtiger in der Beweislast und kannst so schlimmsten Falls Deine Ausfälle noch nicht einmal steuerlich
geltend machen, bzw. müsstest sogar noch Einnahmen versteuern, die Du gar nicht hattest, wenn Dir das FA nicht glaubt.
Das ist auch mit ein Punkt ( auch wenn es um das Erkennen von Manipulationen geht )
warum eine absolut exakte Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle so wichtig ist.
Es ist für mich völlig unverständlich, wenn sich ein Aufstellerverband nicht massiv dafür einsetzt, dass es endlich dazu kommt, was eigentlich schon längst vorhanden sein sollte.
Gruß
Meike
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7
28.04.2010 17:44 |
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Meike
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Gruß an alle,
zur Erinnerung was für die AMA
"nicht signifikant" ist
Gruß
Meike
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8
28.07.2010 05:40 |
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