GmbH iG - keine Eintragung im Handelsregister |
Ord II 10
Eroberer
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GmbH iG - keine Eintragung im Handelsregister |
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Ich benötige Unterstützung.
Der Fall: Eine GmbH iG begann im Jahr 2008 die gewerbliche Tätigkeit. Die GewA 1 der GmbH iG liegt vor. Meine Recherchen haben nun ergeben, dass bisher beim zuständigen Handelregister kein Antrag der GmbH auf Eintragung in das Handelregister vorliegt.
Die GmbH iG ist aber gewerblich tätig und tritt im Internet sogar ohne "iG" auf.
Das Handelregister geht dagegen nicht vor.
Was kann ich als Gewerbebehörde dagegen tun? Die GmbH iG auffordern zur Abmeldung und Abmeldung notfalls mit Zwangsmittel durchsetzen? Oder nichts tun? Oder?????
Hoffentlich kann jemand mir Vorschläge über das weitere Vorgegehn geben!
Danke
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1
12.04.2010 12:52 |
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Solon
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Herr Rothe
Grünschnabel
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Ich würde den Gewerbetreibenden erst mal nach den Gründen fragen !
Falls keine befriedigende Antwort folgt, würde ich mit einem Owi nach TMG (falsches Impressum) anfangen. Dann käme auch ein Owi wegen falscher Gewerbeanzeige in Betracht. Wenn keine zeitnahe Eintragung (oder überzeugende Info, woran es hakt) erfolgt, würde ich den Einzelunternehmer zur Anmeldung auffordern, notfalls mit Zwangsmittel. Die nicht existierende GmbH kann man dann von Amts wegen löschen.
Es gibt ja sooo viele Weg, den Herrn auf den richtigen Weg zu drängen.
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2
30.04.2010 10:17 |
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Solon
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Runge
Kaiser
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Bei einer GmbH iG sind doch die Gesellschafter als Einzelgewerbetreibende anzusehen. Könnten Sie die nicht zur Abgabe der erforderlichen Gewerbeanmeldungen auffordern?
Gruß Runge
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3
30.04.2010 11:36 |
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Thomas Mischner
Moderator
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Beitrag Nr. 4 wurde wegen Verstoßes gegen die Forenregeln gelöscht.
Zitat:
"5.2 Werbung im Forum
Es ist den Nutzern des Forums generell untersagt, im Forum Werbung für Produkte (insbesondere Kommunalsoftware) und Dienstleistungen (insbesondere Seminarangebote) zu betreiben. Dies schließt sowohl Werbung in Beiträgen als auch die Gestaltung der Signatur des Nutzers ein. ..."
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04.12.2012 09:03 |
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wyhlmaus50
Tripel-As
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Wer frei ist von Schuld, der werfe den ersten Stein (Jesus von Nazareth).
Deshalb erst einmal mit dem eigenen Fehler beginnen:
Rücknahme der falschen Anmeldebestätigung mit Aufforderung an die Personengesellschaft, dass sich alle Gesellschafter gewerblich anzumelden haben (VA) mit Abdruck an alle Abdruck-Empfänger der falschen Bestätigung.
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07.12.2012 08:31 |
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