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» GmbH iG - keine Eintragung im Handelsregister «

Ich würde den Gewerbetreibenden erst mal nach den Gründen fragen !

Falls keine befriedigende Antwort folgt, würde ich mit einem Owi nach TMG (falsches Impressum) anfangen. Dann käme auch ein Owi wegen falscher Gewerbeanzeige in Betracht. Wenn keine zeitnahe Eintragung (oder überzeugende Info, woran es hakt) erfolgt, würde ich den Einzelunternehmer zur Anmeldung auffordern, notfalls mit Zwangsmittel. Die nicht existierende GmbH kann man dann von Amts wegen löschen.

Es gibt ja sooo viele Weg, den Herrn auf den richtigen Weg zu drängen.



Gepostet am 30.04.2010 um 10:17 von:
Benutzer: Herr Rothe
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=46968#post46968


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