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schneiderlein schneiderlein ist weiblich
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Glücksspielsymposium stellt Glücksspielstaatsvertrag Negativ-Zeugnis aus

Als hätten wir es nicht alle schon geahnt:

Glücksspielsymposium stellt Glücksspielstaatsvertrag Negativ-Zeugnis aus

7. Jahressymposium der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim kritisiert „teils unvernünftige Anforderungen“ an Lotteriespiel

Der Glücksspielstaatsvertrag stelle eine Reihe von Anforderungen an die Lotterien, die aus der Perspektive des gesunden Menschenverstands schlichtweg unvernünftig seien – so lautet das Fazit, das der Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel, Prof. Dr. Tilman Becker, im Anschluss an das 7. Glücksspielsymposium an der Universität Hohenheim zieht. Zwei Tage lang waren 30 Referenten und 170 Teilnehmer zusammengekommen, um Zwischenbilanz zum Glücksspielstaatsvertrag für Lotterien und Sportwetten zu ziehen. Ihr Fazit: das Suchtpotential für Lottospieler werde überschätzt.

„Der Glücksspielstaatsvertrag geht davon aus, dass den in Deutschland traditionell angebotenen Lotterien ein ganz erhebliches Suchtgefährdungspotential innewohnt. Dass dies nicht der Fall ist, wurde mittlerweile wissenschaftlich nachgewiesen.“

Insgesamt seien in Deutschland etwa 5 Millionen Bürger nikotinsüchtig und knapp 2 Millionen Bürger alkoholsüchtig. „Dagegen zeigen nur etwa 1000 Bürger ein pathologisches Konsumverhalten bei Lotterien. Aus wissenschaftlicher Sicht kann nicht ernsthaft von einer Lottosucht gesprochen werden. Doch auf der anderen Seite ist die staatliche Regulierung der Werbung bei den Lotterien sehr viel strenger, als bei Alkohol und Tabak“, kritisiert Prof. Dr. Becker.

So seien sich alle Teilnehmer einig, dass in dem Glücksspielstaatsvertrag eine bessere Differenzierung der verschiedenen Formen des Glücksspiels angebracht wäre. „Konkret geht es nicht an, dass ungefährliche Formen des Glücksspiels, wie die Lotterien, genau denselben Restriktionen und Anforderungen unterliegen, wie die Glücksspielautomaten in Spielbanken und andere Casinospiele“, so Prof. Dr. Becker.

Aus der Perspektive der Suchtforschung stelle der Gesetzgeber die Welt auf den Kopf. „Die wirklich gefährlichen Formen des Glücksspiels, die Spielautomaten in Spielhallen und Gaststätten, werden kaum reguliert und die ungefährlichen Formen des Glücksspiels, wie die Lotterien, werden überreguliert. Hier besteht doch ein erheblicher Nachbesserungsbedarf des Gesetzgebers.“

Das Internetverbot für Glücksspiele des Glücksspielstaatsvertrags verbietet auch das Abgeben eines Lottoscheins über das Internet. „Dies ist ein weiteres Beispiel für eine Form der Überregulierung bei Lotterien, die aus wissenschaftlicher Sicht nicht nachzuvollziehen ist,“ so Prof. Dr. Becker.

Föderales System als Hindernis

Daneben beklagten die Teilnehmer, dass der Glücksspielstaatsvertrag die Vermittlung der staatlichen Lotterien explizit erlaube, die Praxis in der Erlaubniserteilung für die Vermittlung der Lotterien jedoch einem Verbot gleichkommt. Insbesondere ging es hier um die Lotterie „6 aus 49“ und die anderen Lotterien, die von den Lotteriegesellschaften der Bundesländer angeboten werden, und um die Klassenlotterien.

„Die Glücksspielaufsichtsbehörden der einzelnen Bundesländer stellen an die Vermittlung ganz unterschiedliche Anforderungen. Die Werbekonzepte eines Lotterievermittlers, wie z.B. Faber, sind in jedem Bundesland der jeweiligen Aufsichtbehörde vorzulegen. Als Ergebnis ergeben sich 16 unterschiedliche Anforderungen, die sich zum Teil widersprechen und nicht alle gleichzeitig eingehalten werden können. Das föderale System erweist sich an dieser Stelle nicht als ein Vorteil, sondern als Hindernis“, erklärt Prof. Dr. Becker.

Forschungsbedarf bei Sportwetten

Weiteren Forschungsbedarf sieht Prof. Dr. Becker bei der Regulierung von Sportwetten. Bislang sieht der Glücksspielstaatsvertrag hier ein staatliches Monopol des jeweiligen Bundeslandes vor. Schleswig-Holstein hat den Glücksspielstaatsvertrag aufgekündigt und will ihn nicht verlängern.

„Es wurde deutlich, dass der Hintergrund hierfür die Hoffnung ist, bei einer Liberalisierung, das heißt, einem Konzessionssystem, höhere Einnahmen für den Landeshaushalt zu erhalten als in der gegenwärtigen Situation des staatlichen Monopols. Kontrovers wurde diskutiert, ob dies auch wirklich der Fall sei. Leider fehlen hierzu bisher wissenschaftliche Studien“, resümiert Prof. Dr. Becker.

Hintergrund Glücksspielstaatsvertrag

Der Glücksspielstaatsvertrag koordiniert die Gesetzgebung zu Glücksspielen in den einzelnen Bundesländern und stellt den gesetzlichen Rahmen dar, auf den sich die Länder geeinigt haben. Der Glücksspielstaatsvertrag läuft Ende 2011 aus und gegenwärtig findet eine Evaluation statt.

Symposium der Forschungsstelle Glücksspiel

Zwei Tage lang hatte sich das alljährliche Symposium der Forschungsstelle Glücksspiel speziell mit dem Thema „Zwischenbilanz zum Glücksspielstaatsvertrag für Lotterien und Sportwetten“ beschäftigt. Insgesamt nahmen an der Veranstaltung etwa 170 Teilnehmer und 30 Referenten teil. Zu den Teilnehmern hatte die Forschungsstelle neben Wissenschaftlern auch Vermittler und Veranstalter von Lotterien und von Sportwetten sowie Vertreter aus Regulierungsbehörden und aus der Politik eingeladen. Programm und Vortragsfolien in Kürze unter https://gluecksspiel.uni-hohenheim.de/. Die Vorträge selber werden in einigen Monaten in einem Sammelband erscheinen.

https://www.uni-hohenheim.de/pressemitte...html?&tx_ttnews[tt_news]=6136&cHash=21917a06ee

schneiderlein
1 17.03.2010 17:34 schneiderlein ist offline Beiträge von schneiderlein suchen
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Schadulke Schadulke ist männlich
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Hallo,

einen ähnlichen Ton schlägt man auch in einer
Pressemitteilung zur Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung am 20.4.2010 in München an, in der es heißt:

Die liberale Stiftung lud am gestrigen Abend Vertreter aus Wirtschaft, Recht und Politik ein, um das "Politikum" des Staatsmonopols für Lotterien und Sportwetten zu diskutieren.

Eine düstere Bestandsaufnahme zur bisherigen Regelung aus ökonomischer Sicht stellte Volkswirt Dr. Luca Rebeggiani vom Institut für Volkswirtschaftslehre, Konjunktur und Strukturpolitik an der Universität Hannover fest. Er führte den Teilnehmern vor Augen, dass der Marktanteil des staatlichen Glücksspiels in den letzten Jahren stark zurückgegangen ist, während die stark suchtgefährlichen Spielautomaten zugenommen haben. Der Wettmarkt sei mit 94 % fast vollständig in der Hand privater Anbieter.

Über den nationalen Tellerrand blickten die Rechtsanwälte Dr. Helmut Grubmüller, Geschäftsführer des Österreichischen Buchmacherverbandes, und Dr. Wulf Hambach, Gründungspartner der Hambach & Hambach Rechtsanwälte, die das deutsche Staatsmonopol mit den Regelungen in den Nachbarländern Österreich und Dänemark verglichen. Vor kurzem habe sich Dänemark entschlossen, Poker und Sportwetten zu liberalisieren, da ein attraktives erlaubtes Angebot fehlte und die Spielteilnehmer ebenso wie in Deutschland in den Schwarzmarkt abwanderten. Dr. Hambach verwies darauf, dass Dänemark, wie auch Italien und Frankreich aus finanzpolitischen Gründen ein Monopol auf Lotterien beibehalte. Die Kanalisierung des Spieltriebes im Bereich Sportwetten und Poker erfolge in Dänemark jedoch nicht durch Verbote, sondern gerade durch eine beabsichtigte kontrollierte Zulassung von Werbung und zwar ausschließlich für in Dänemark zugelassene Anbieter. Die Bewerbung legaler Angebote solle und werde ein weiteres unkontrolliertes Abfließen der Steuern ins Ausland bzw. in den Schwarzmarkt stoppen.

In Österreich, so Dr. Grubmüller, stoße die stetig wiederkehrende Diskussion in Deutschland auf wenig Verständnis. Dort würden Sportwetten bereits nicht als Glücksspiel angesehen. Dr. Grubmüller sah in dem Beharren Deutschlands auf das Suchtrisiko von Sportwetten schon selbst eine Art "Sucht". Österreich verzeichne trotz oder gerade wegen dem freien Wettbewerb in Österreich keine nennenswerte Suchtproblematik bei Sportwetten.

Die Sprecherin der bayerischen FDP-Fraktion für Kultur, Medien, Jugend- und Sportpolitik, Julika Sandt, forderte energisch "Marktwirtschaft statt Marxwirtschaft." Nicht die Staatseinnahmen, wie zuletzt durch Ministerpräsident Seehofer geäußert, sondern die Regelungen für effektiven Jugendschutz und Spielsuchtprävention sollten im Vordergrund stehen. Hierfür sei ein Staatsmonopol schlicht nicht erforderlich.

Das Fazit des Moderators der Veranstaltung, Horst-Jürgen Lahmann, Vorsitzender der liberalen Gesellschaft Bremen, lautete: "Das bisherige Staatsmonopol ist weder ökonomisch sinnvoll noch kann dadurch das Ziel der Suchtbekämpfung erreicht werden, wenn weiterhin Automatenspiele privilegiert werden und Konsumenten wie Unternehmen in den Schwarzmarkt abwandern. Will Deutschland keine Insel bleiben, umgeben von Nachbarländern mit liberalisierten Märkten, müssen nun die Weichen neu gestellt werden".

http://isa-guide.de/law/articles/29314_d...erer_kennt.html

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
2 22.04.2010 11:11 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
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Und nicht nur das Glücksspielsymposium ist mit dem bestehenden Glücksspielstaatsvertrag nicht zufrieden. Die Debatte findet kein Ende:

Am 1. Januar 2008 ist in der Bundesrepublik Deutschland der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten. Er sollte das staatliche Monopol für weitere vier Jahre sichern. Bund und Länder versuchten damals, den Markt gegen private Anbieter abzuschotten. Der Staatsvertrag zum Wettmonopol läuft Ende 2011 aus und muss 2010 evaluiert werden. Branchenkenner erwarten, dass man sich letztlich auf eine staatlich regulierte, kontrollierte Öffnung des Marktes einigen könnte. Ein Monopol und Beschränkungen in der Glücksspielbranche sind nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Entscheidend sei die Suchtbekämpfung. Doch gerade hier versagt das Monopol.

Der Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim hat sich jüngst dafür ausgesprochen, das Lottospielen im Internet zuzulassen. Lotto sei ein ungefährliches Spiel; das Suchtpotenzial sei zu vernachlässigen. Das im Glücksspielstaatsvertrag festgeschriebene Internet-Verbot von Glücksspielen sei in diesem Fall „unverhältnismäßig", so der Wissenschaftler. Hessen erlaubt künftig das Lottospielen mittels elektronischer Briefe. Allerdings wurde das Land deswegen vom Fachbeirat Glücksspielsucht verklagt, der auf den Glücksspiel-Staatsvertrag verweist.

Wasser auf die Mühlen der Befürworter einer restriktiven Gesetzgebung zum Glücksspiel dürfte allerdings eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gespült haben. Die Luxemburger Richter erklärten vor kurzem, dass ein staatliches Glücksspielmonopol grundsätzlich zulässig sei. Mit Blick auf Schweden hatte das Gericht in einem Grundsatzurteil befunden, dass kulturelle, sittliche oder religiöse Gründe etwa eine Beschränkung auf staatliche Anbieter rechtfertigen könnten. In dem skandinavischen Land sind Glücksspiele allein gemeinnützigen Veranstaltern vorbehalten. Mit Verweis darauf, dass unter Ausnutzung etwaiger Spielsucht der Bürger keine privaten Gewinne entstehen dürften, ist dort entsprechend die Unterstützung ausländischer Glücksspiele verboten. Monopolbefürworter wittern in dem Gerichtsurteil einen Präzedenzfall, der das deutsche Glücksspielmonopol stärken könnte und dessen Bewertung durch den EuGH noch aussteht, schreibt die Tageszeitung Die Welt und zitiert den Präsidenten der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern Erwin Horak: „Dies ist ein Rückschlag für die kommerzielle Glücksspielindustrie und eine nochmalige Bestätigung des gemeinwohlorientierten Staatsvertragsmodells.“
Dieses „Triumphgeheul“ könnte jedoch zu früh angestimmt worden sein. Bislang ist laut Welt allerdings zweifelhaft, ob dieser Schritt von europäischer Seite Bestand hat. Kritiker halten die deutsche Glücksspielpolitik für bedenklich, weil Lotto und Sportwetten mit Verweis auf die Suchtgefährdung monopolisiert worden sind, während die ungleich suchtgefährdenderen Spielautomaten etwa unberücksichtigt blieben. Damit seien die in der europäischen Rechtsprechung festgelegten Kriterien der Kohärenz und der Systematik verletzt worden, heißt es. Veranstalter aus verschiedenen Ländern fechten daher das Verbot von Internet-Wetten derzeit an.

Gute Argumente für eine Teilliberalisierung des Sportwettenmarktes lassen sich nach Ansicht von Experten nach über zweieinhalbjähriger Erfahrung mit dem Staatsmonopol nicht von der Hand weisen. „Infolge des Staatsmonopols ist der Marktanteil des staatlichen Glücksspiels in den letzten Jahren stark zurückgegangen, während die Spielautomaten, die erwiesenermaßen in puncto Spielsucht besonders problematisch sind, deutlich zugenommen haben. Im Nachbarland Dänemark hat man beispielsweise Wege beschritten, die vielleicht auch für Deutschland nachahmenswert sein könnten“, sagt Wulf Hambach, Gründungspartner der Hambach & Hambach Rechtsanwälte http://www.timelaw.de, die sich auf Rechtsberatung im deutschen und internationalen Recht der TIME-Branchen (Telekommunikation – IT – Medien & Entertainment) spezialisiert haben. „Dänemark hat aus finanzpolitischen Gründen ein Monopol auf Lotterien beibehalten. Die Kanalisierung des Spielbetriebs im Bereich Sportwetten und Poker erfolgte in Dänemark jedoch nicht durch Verbote, sondern gerade durch eine beabsichtigte kontrollierte Zulassung von Werbung und zwar ausschließlich für in Dänemark zugelassene Anbieter. Die Bewerbung legaler Angebote soll und wird ein weiteres unkontrolliertes Abfließen der Steuern ins Ausland beziehungsweise in den Schwarzmarkt stoppen“. Hambach weiter: „Der Glücksspielstaatsvertrag in seiner aktuellen Version hat exakt einen einzigen Gewinner: die Schattenwirtschaft.“ Der Blick über den nationalen Tellerrand sei unabdingbar, wenn auch die Herausforderungen technischer, rechtlicher und finanzieller Couleur erheblich seien. „Der EU-Vergleich zeigt, dass alle Beteiligten von einer Änderung profitieren. Die Bewerbung legaler Angebote wird ein weiteres unkontrolliertes Abfließen von Steuergeldern ins Ausland bzw. in den Schwarzmarkt stoppen“, so der Experte. Brancheninsider hoffen nun, dass sich die Luxemburger Richter solche Gedanken noch einmal durch den Kopf gehen lassen. Denn eine erneute Zementierung des ihrer Ansicht nach illiberalen Monopols würde nur Verlierer produzieren.

Unterdessen scheint die Gruppe der Liberalisierungsverfechter in Deutschland beständig zu wachsen. Nach Schleswig-Holstein engagiert sich nach einem Bericht der Bild-Zeitung http://www.bild.de/BILD/regional/hannove...ielvertrag.html auch die Landesregierung von Niedersachsen für „eine Lockerung des Glücksspiel-Staatsvertrags. Sportwetten privater Anbieter, Internet-Glücksspiel und Lotto-Werbung sollen möglich werden“, berichtet das Blatt. Unterstützung für die kontrollierte Zulassung der Wettanbieter signalisiert auch die FDP in Bayern. Julika Sandt, Sprecherin der liberalen Fraktion im bayerischen Landtag für Medien, Kultur, Jugend und Sport, erläuterte ihre Sicht im Newsletter der Fraktion: „Das hehre Ziel des Vertrags, nämlich ein wirksamer Jugend- und Gesundheitsschutz, wurde klar verfehlt, da die Anbieter von Internetglücksspiel ihren Firmensitz aus Deutschland verlagerten.
Der Glücksspiel- und Wettanbieter ‚betandwin.de’ sitzt beispielsweise auf Gibraltar. Gezockt wird weiterhin – und zwar vollkommen unkontrolliert. Das Totalversagen des Glücksspielstaatsvertrags hat eindrucksvoll bewiesen, dass Verbote auch in diesem Bereich kontraproduktiv wirken.“ Zudem habe der Glücksspielstaatsvertrag einen ganzen „Wirtschaftszweig nahezu lahm gelegt. So entließ der Anbieter ‚tipp24’ in Deutschland 139 von 159 Mitarbeitern. Der Staatskasse gehen Steuereinnahmen in Milliardenhöhe verloren. Wir sollten diese Unternehmen wieder in Deutschland zulassen – vorausgesetzt, sie ergreifen Maßnahmen zur Suchtprävention und unterstützen Therapieangebote. Die Unternehmen wollen raus aus der Schmuddelecke und sind bereit, auch unter strengen Konzessionen nach Deutschland zurückzukehren. So bieten sie an, einen Teil ihrer Gewinne in Sport- und Kulturförderung zu investieren“, so die Ausführungen der FDP-Abgeordneten.

http://www.newsmax.de/wasser-auf-die-mue...-news96058.html

foerster
3 11.08.2010 13:14 foerster ist offline Beiträge von foerster suchen
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