GmbH i.G. will keine GmbH werden |
Kranenburg
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GmbH i.G. will keine GmbH werden |
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Hallo allerseits!
Ich melde mich aus dem schönen, kleinen Kranenburg mit einer Frage, auf die ich keine genaue Antwort finden konnte.
Folgendes:
Im Jahr 2004 ist hier eine Gewerbeanzeige einer GmbH in Gründung vorgenommen worden. Von der Anzeige haben wir u.a. auch dem zuständigen Registergericht eine Nachricht zu kommen lassen.
Jetzt haben wir mittlerweile 2006 und mir ist mehr oder weniger zufällig aufgefallen, dass bislang noch keine Registereintragung erfolgt ist. Sowas hatte ich bislang noch nie. Das Amtsgericht teilte mir heute mit, dass die die Firma nicht kennen würden. Kann aber nicht sein, weil ich die seinerzeit selbst informiert habe.
Ich muss dabei sagen, dass wir hier in Kranenburg (wo Fuchs und Igel sich Gute Nacht sagen) weniger Fälle haben und meinereiner nicht ganz so tief in der Materie steckt, weil ich u.a. tote Vögel einsammeln, psychisch Kranke wegschließen und Kampfhunde einfangen muss.
Daher nun meine Frage(n):
Binnen welcher Zeit muss eine GmbH i.G. zu einer GmbH werden?
Habe ich als Gewerbemeldestelle da überhaupt was mit zu tun?
Schonmal vorab ein
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28.03.2006 11:18 |
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Solon
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Solon
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Ingolstadt
König
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GmbH i.G - nicht eingetragen |
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Lieber Kollege,
eine GmbH in Gründung wird bei uns nur angemeldet, wenn ein notarieller Gründungsvertrag vorgelegt wird. Ansonsten fehlt der Wille, die GmbH tatsächlich zu gründen. Der Notar wird bei Erstellung der Urkunde beauftragt, für die Eintragung zu sorgen. Vermutlich wurden die Eintragungsvoraussetzungen schon beim Notar nicht erfüllt, z.B. es fehlt am Grundkapital, ansonsten wäre eine Anmeldung beim Handelsregister erfolgt.
Die nicht erfolgte Eintragung würde ich als Indiz für eine Einstellung des Gewerbebetriebes werten und den Gründungsgesellschafter zur Abmeldung auffordern. Damit können Sie die erforderlichen Informationen gewinnen. In einer Gemeinde in der sich sogar die Füchse und Hasen beim Namen kennen, wissen Sie aber ielleicht aus eigener Erkenntnis, ob der Betrieb noch besteht.
Sollte der Betrieb mit dem angemeldeten Gewerbe und der gleichen Niederlassung weiter tätig sein, genügt eine Berichtigung des Gewerberegisters, da kein meldepflichtiger Tatbestand vorliegt. Der Gründungsgesellschafter macht dann als Einzelgewerbetreibender weiter (ggf. auch als GbR). Ansonsten wäre das Gewerbe ab- oder umzumelden.
__________________ Thomas Kirchhammer
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3
28.03.2006 13:46 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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RE: GmbH i.G - nicht eingetragen |
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Yau, so machen wir es auch. Unser TIGRIS-Gewerbeprogramm setzt diese i.G's auch auf Wiedervorlage, so kann ich eine Nachfrage / Nachschau dann nicht vergessen.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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4
28.03.2006 15:59 |
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Bresgen
Haudegen
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RE: GmbH i.G - nicht eingetragen |
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Zitat: |
Original von Ingolstadt
Der Notar wird bei Erstellung der Urkunde beauftragt, für die Eintragung zu sorgen. Vermutlich wurden die Eintragungsvoraussetzungen schon beim Notar nicht erfüllt, z.B. es fehlt am Grundkapital, ansonsten wäre eine Anmeldung beim Handelsregister erfolgt. |
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Kann sein, muss aber nicht.
Ich hatte auch schon GmbH i.Gr., bei denen der Notarvertrag vorgelegen hat und die auch die Absendenachricht des Notars ans zuständige Handelsregister dabei hatten.
Eine Eintragung ins Handelsregister ist dann trotzdem nicht erfolgt.
Da mussten wohl noch andere Unterlagen eingereicht werden, als der Notar beigefügt hatte und die konnte oder wollte die künftige GmbH dann nicht bringen.
Ansonsten gehen wir hier aber genauso vor, was die evtl. Ab- oder Ummeldung betrifft.
Sonnige Grüße aus Euskirchen.
__________________
Et kütt, wie et kütt !
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28.03.2006 16:12 |
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der_vollstrecker
Haudegen
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Also ich sehe es genau so wie der Kollege Menschel.
Und wenn 10 Jahre eine GmbH i.G. in der Gewerbekartei steht, es geht uns nichts an, weil es durchaus möglich ist.
Je nach anzahl der Gesellschafter ist diese GmbH i.G. haftungstechnisch wie ein Einzelunternehmen oder eine GbR zu behandeln.
Ich hatte schon ein Fall, bei dem eine i.G. nach 5 Jahren noch nicht eingeschrieben war. Da habe ich mal nett gefragt, ob denn noch die Absicht der GmbH fortbesteht und man noch gewerblich tätig ist. Beides wurde bejaht und somit ist alles beim alten geblieben.
Gruß aus dem Harz
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29.03.2006 15:08 |
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Kranenburg
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Vielen Dank |
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Vielen Dank, liebe Kollegen.
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7
30.03.2006 09:46 |
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