OJ Neuss
Haudegen
  

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__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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141
29.03.2006 15:04 |
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Solon
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Kimba

Mitglied
 

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Hallo, alle zusammen.
Na ja, dafür gibt es in Chinatown sicher nicht soviele "Lichtblicke" - im Gegensatz zu den "schwarzen Löchern", welche hinter jeder (Milch)-straße lauern...
@Tom: Ich wünsche Dir einen guten Heimflug. Allerdings: wenn Dir HH schon zu stürmisch und nass war, dann bring die heimischen Server sicher ins Trockene... denn soviel mir bekannt ist, kann es in den USA noch weitaus "windiger" und "feuchter" werden.
Lieber "Kollege" Ingolstadt,
die Bezeichnung ehrt mich sehr, doch leider sind diese Jahre derzeit vorbei, da ich sie der Widmung der Familie "geopfert" habe. Wie sich herausstellte hat frau dummerweise das falsche "Opfer" dargebracht, denn das zweite wurde dann das "Familienoberhaupt", welches seinen "Wohnsitz" kurze Zeit später in die hier so heiß diskutierten Regionen verlegte. Da "Spielothek & Co." seltsamerweise keinen Nachsendeantrag gelten lassen wollten, habe ich denn letztendlich vor Jahren den meinen verlegt.
Geblieben ist das sowohl berufliche (manche Dinge lassen wohl nie los
) sowie irgendwie auch das private Interesse an der Branche.
Kimba war tatsächlich mal eine Sendung im TV (daß sich überhaupt noch jemand daran erinnert...
), allerdings war es eine Löwe; im Zeitalter der Emanzipation wird er mir die Geschlechterwandlung hoffentlich verzeihen. Das Avatar ist eher ein wenig geschummelt, denn die Flügel habe ich selbst mit "Red Bull" noch nicht hinbekommen
Mein "Behörden"-PC wird somit zwar für diverse bürokratische Zwecke mißbraucht, allerdings besitzt er keinen Filter, der irgendwelche Zugriffe verwehrt. Ich habe quasi filterfreie (Wild-)bahn...
Der Ausspruch der "Büchse der Pandora" bezog sich wohl eher auf die Anforderungen an die neuen Geldspielgeräte. Mit 3 (?) Sekunden-Spiel etc. Durch das schnelle Spiel würde es seiner Ansicht nach für den Spieler noch unmöglicher die Kontrolle über sein Spielverhalten zu behalten. Außerdem halte ich die SpielV für nicht sehr gut verfaßt. Teilweise schießt sie über ihr Ziel hinaus, teilweise daran vorbei. Nachfragen beim Bundeswirtschaftsministerium ergaben nur, daß von dort keine genau Durchführungsverordnung kommen würde, wörtlich: "Ich habe dieses Ding doch nicht verfaßt und werde mich hüten es auszulegen und Anordnungen zu treffen, damit ich mich damit in die Nesseln setze..."
Zu den Sportwett-Terminals ist mir bekannt, daß diese zwar über einen Geldeinwurf verfügen, aber dieser ebenso abgeschaltet werden kann. Dann fungieren diese Geräte als Internet-Terminals / Vermittlungsstationen.
Für eindeutiger halte ich die Situation nach dem gestrigen Urteil für die "Wettbuden", aber das gehört hier wohl nicht hin.... ?
Lieben Gruß nach Bayern
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156
29.03.2006 20:57 |
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Solon
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Ingolstadt
König
   

Dabei seit: 09.02.2006
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Liebe "ehemalige" Kollegin Kimba,
aus den Beiträgen habe ich geschlossen, dass Sie beruflich mit dem Gewerberecht zu tun haben. Wahrscheinlich haben Sie auch noch einen Bezug zur Veranstaltung von Spielen etc. denn Sie verfügen über die nötige Sachkenntnis.
Ich hoffe, sie konnten unsere Informationen nutzen und sehen, dass die Behördenmitarbeiter trotz laufender Gehaltskürzung, Verlängerung der Arbeitszeit und öffentlichen Vorurteilen, sich immer noch engagieren und durchaus wissen, was in der sonstigen Welt los ist.
Vielen Dank für Ihre Anregungen,
viele Grüße an Alle, die nicht in einer Behörde arbeiten und sich dafür interessieren, was in der "Black Box" tatsächlich abläuft.
__________________ Thomas Kirchhammer
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171
30.03.2006 09:33 |
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TomSchneider
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Heyho again
vielleicht sollte ich die Login aufheben. Die Leute hier in die Forum sind durchaus sympathish und once again: internet is everywhere.
Zuerst zu die Topic:
ENTWEDER Gewinnspiele in gastronomy ist genau neben automat erlaubt - dann alle Gewinnspiele (Becks, Pepsi, Coke, Geldspiele ..), ODER Gewinnspiele sind in gastronomy nicht erlaubt (SpielV §9), dann auch garkeine (Becks, Pepsi, Coke, ..). Oder wird in Zukunft noch eine Specialgesetzt gemacht, wo Art von erlaubte Gewinnspiele aufgelistet werden wird? Wenn nicht erlaubt ist, werden eher die automaten verschwinden. Wenn erlaubt ist, werden alle Hersteller Gewinnspiele in die Bars und restaurants machen. Oder wie wird diese Sachverhalt von Sachkundige gesehen? Wo ist die Fehler in Ansatz? Was sagt das recht dazu in eure Meinung?
@Kimba: da wo ich herkomme gibt es viel Sonne, verrückte stars und selten ein Earthquake - wasser eher selten. Unsere Server und Company stehen in eine kleine Sonnestaat. Wir wollen ja keine ärger mit Gesetze
@all: ich glaube deutsche sind sehr kluge Leute. Ich bin stolz auf meine deutsche Wurzeln. ABER ich denke auch deutsche sind manchmal sehr sehr umständlich. Hatte heute ein diskussion mit eine Freund über copyrights und money - ein globales problem. Er erklärte mir wie die GEZ funktionert. Wie unglaublich complex ist das? Warum nicht jeder Bürger bei "Einkommenssteuererklärung"(funny word) bezahlen muss? Spart einfach die kosten für anmeldung/abmeldung und die vielen hundert leute, die .. hmm .. hunting(?!) machen. Das würde sein viel einfacher und keiner würde entkommen. (Der gute amerikanische Schrotflintenansatz in Gegenteil zu deutsche Sniperansatz)
Aber dies nur als Geschichte am rand. Dieses gehört wirklich nicht mehr hierher
So lang fellas,
Tom Schneider
__________________ WM 2006 - c u there!
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21
29.03.2006 22:51 |
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TomSchneider
Jungspund

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Guten Tag,
ich muss feststellen, dass mein implicit Frage nicht beantwortet worden ist. Deshalb noch einmal explicit (besonders an die Member Ingoldstadt):
Ausgangslage: In viele Spielhalle wird alle Gewinnspiel verboten mit hinweis auf §9 neue SpielV. Wie ist die Sachverhalt in gastronomy? Darf dort Gewinnspiele stattfinden? Ist es gültig, dass die Barkeeper eine Gewinnspiel macht?
Ich finde diese Punkt besonders interessant. Es kann die Meinung geben, dass Gewinnspiele in gastronomy erlaubt sind, weil der Barkeeper das Gewinnspiel ausrichtet. Es kann die Meinung geben, dass Gewinnspiele in gastronomy nicht erlaubt sind, weil die Automatenunternehmer für keine weitere Anreiz zu sorgen hat. Wie ist die Meinung hier?
@Ingoldstadt: lese ich in andere Forum dass diese Thread provokativ ist. Sorry!
__________________ WM 2006 - c u there!
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21
02.04.2006 00:45 |
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Ingolstadt
König
   

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Zitat: |
Original von TomSchneider
Guten Tag,
ich muss feststellen, dass mein implicit Frage nicht beantwortet worden ist. Deshalb noch einmal explicit (besonders an die Member Ingoldstadt):
Ausgangslage: In viele Spielhalle wird alle Gewinnspiel verboten mit hinweis auf §9 neue SpielV. Wie ist die Sachverhalt in gastronomy? Darf dort Gewinnspiele stattfinden? Ist es gültig, dass die Barkeeper eine Gewinnspiel macht? |
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Hello Tom,
In der Gastronomie dürfen nur Spielgeräte im Sinne des § 33 c GewO aufgestellt oder unbedenkliche Spiele nach der Anlage zu § 5 a SpielV veranstaltet werden.
Die Veranstaltung von Glücksspielen ist nach § 284 Abs. 1 Strafgesetzbuch verboten. Dazu gehört auch das Aufstellen von Glücksspielautomaten oder Internet-Terminals für die Teilnahme an Glücksspielen (auch Sportwetten sind Glücksspiele). Geschicklichkeitsspiele im Sinne des § 33 d GewO dürfen in Gaststätten nicht veranstaltet werden.
Wenn der "Barkeeper" ein Glücksspiel anbietet, bekommt er ein Strafverfahren an den Hals und die Gaststätte kann geschlossen werden. Das obige gilt übrigens auch, wenn jemand in seiner Privatwohnng Glücksspiele anbietet. Über die Problematik von Glücksspielen im Internet finden Sie genügend Lesestoff im Anhang.
Best wishes and kindly reagards
__________________ Thomas Kirchhammer
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36
03.04.2006 08:39 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
  

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Hallo! ..... und ein freundliches
aus meinem Wohnzimmer!
Wir haben hier in Deutschland ein sehr differenziertes Rechtssystem, was mit ausländischen Rechtssystemen zu einem Großteil überhaupt nicht zu vergleichen ist.
Während es in anderen Ländern "relativ wenig" Gesetze, dafür aber extreme Urteile gibt (die USA mit ihren Millionenklagen sind ein klassisches Beispiel dafür), gibt es halt hier eine Vielzahl an gesetzlichen Regelungen, die fast jeden Lebenssachverhalt regeln.
Deshalb sind z. B. auch in einer Spielhalle außer den zugelassenen Gewinnspielen an den Automaten eben andere Gewinnspiele wie Jackpot usw. verboten. Auch ist in einer Spielhalle die Agabe von Alkohol prinzipiell verboten, in einer Gaststätte aber erlaubt.
Aus diesem Grunde muss man auch immer eine Einzelfallentscheidung nach dem sich bietenden Sachverhalt trefffen. Hierbei kann man natürlich andere Entscheidungen, die ähnlich geartet sind, als Hilfestellung heranziehen!
@TomSchneider: dass ein Thread "provokativ" ist, bedeutet ja nicht, dass dieses nicht erwünscht ist. Im Gegenteil. Auch eine gewisse Menge an sachlicher Provokation ist durchaus erwünscht und führt zu entsprechenden Diskussionen und einem umfangreichen Meinungsaustausch. Sobald aber persönliche Angriffe, Beleidigungen o. ä. in den Postings auftauchen, ist dieses Maß dann überschritten und der Webmastdr, die Administratoren oder die Moderatoren werden tätig. In diesem Thread finde ich bisher alles o.k., deshalb ist ein "Sorry!" an dieser Stelle auch gar nicht erforderlich!
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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21
02.04.2006 12:25 |
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Kimba

Mitglied
 

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Einen wunderschönen, "unprovokativen" Guten Morgen an alle!
Lieber "Ex-Kollege" Kirchhammer, ich würde es mir niemals erlauben, den Behördenmitarbeitern Engagement abzusprechen
- dafür haben die Berufsjahre wohl doch zu sehr geprägt. Aus Erfahrung weiß ich, daß es - entgegen dem Volksmund - auch dort hochmotivierte Mitarbeiter gibt. Gerade hier im Forum wird doch das berufliche Engagement sehr deutlich. Und die hier "gewonnen Informationen" und anregenden Diskussionen nutzen auf jeden Fall den Geist wach zu halten - schließlich ist das ganze Thema nicht nur sehr komplex, sondern auch hochinteressant.
Zu Glücksspielen im privaten Rahmen sagt RA W. Bahr aus, daß diese durchaus erlaubt sind. Lt. seinen Ausführungen kann z.B. in einer Gaststätte an einem Tisch ein Glücksspiel im privaten Kreis durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer allen anderen deutlich machen, daß es sich um eine private Veranstaltung handelt und weitere (öffentliche) Teilnehmer nicht erwünscht sind.... ?
Die Frage, ob es sich um ein Glücksspiel oder um ein Geschicklichkeitsspiel handelt, treibt ohnehin seltsame Blüten... Was ist ein "Hütchenspiel"??? Lt. Definition: Wenn es "schnell" gespielt wird: ein Glücksspiel. Wenn es langsam gespielt wird: ein Geschicklichkeitsspiel... ?
Und warum handelt es sich bei Pferdewetten um Geschicklichkeit (angeblich beeinflusse Sachverstand das Geschehen), bei anderen Wetten jedoch Glück?
Da zum Schutz des Spielers die Kombination Gewinnspielgerät / Alkohol nicht erwünscht ist, warum ist eigentlich das Aufstellen von Geräten in einer Gaststätte erlaubt?
Lieber Tom, vielleicht kannst Du ja mal von der überreichlichen Sonne etwas herüber schicken?
Einen schönen restlichen Montag....
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21
03.04.2006 11:11 |
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Ingolstadt
König
   

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Liebe Kollegin,
mein Hinweis auf die engagierten Kollegen war eine Feststellung zur Abgrenzung zur derzeitigen Diskussion in der Öffentlichkeit. Die Vorurteile gegenüber dem öffentlichen Dienst sind nicht auszurotten, deswegen möchte ich aber trotzdem nicht dazu schweigen. Ich wollte Ihnen nur aufzeigen, dass diese Diskussion noch nicht dazu geführt hat, zu resignieren.
Glücksspiele im privaten Rahmen sind nicht verboten, es sei denn sie werden von jemanden veranstaltet und jedermann zugänglich gemacht. Die Überschrift über dem entsprechenden Abschnitt des StGB lautet daher "Strafbarer Eigennutz". Es kommt daher vor allem darauf an, dass jemand das Glücksspiel zu seinem eigenen Nutzen organisiert. Der Ort ist dann egal, auch wie man den Nutzen aus der Organisation des Glücksspiels zieht.
Die Grenze zwischen Glücks- und Geschicklichkeitsspiel ist fließen, daher auch die Prüfung des BKA auf die Unbedenklichkeit. Ein "Geschicklichkeitsspiel" wie das Hütchenspiel ist nicht unbedenklich, wenn es leicht manipuliert werden kann.
In Spielhallen steht das Spiel (an 12 Geld-Automaten) im Vordergrund, daher faktisches Alkoholverbot. In Gaststätten ist das Spielen an (jetzt) drei Automaten eine Nebenbeschäftigung, daher kein Alkoholverbot. Für den Spielsüchtigen mag dies keine Rolle spielen, aber beide Betriebe werden in der Regel aus unterschiedlichen Gründen aufgesucht. Es ist nicht alles gleich, was ähnlich aussieht.
Pferdewetten sind kein Geschicklichkeitsspiel, sondern ein Glücksspiel wie die anderen Sportwetten. Der Unterschied ist nur, dass diese Art der Sportwette nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz genehmigt werden kann.
__________________ Thomas Kirchhammer
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36
03.04.2006 11:31 |
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TomSchneider
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Guten Morgen
ich möchte mein Frage mehr präzise stellen, da ich nicht von eine Glücksspiel geredet hatte, würde ich gerne selbe Frage stellen mit Gewinnspiele.
Für ein Beispiel:
1) Eine gastronom macht eine GEWINNspiel und verlost unter seine gäste eine Urlaubsreise - okay, denke ich.
2) Eine Automatenaufsteller macht eine GEWINNspiel in Spielhalle und verlost unter seine gäste eine Urlaubsreise - NICHT okay, denke ich.
Soweit ist einigkeit, ich denke. Aber was ist mit die folgende Case:
3) Eine Automatenaufsteller verkauft Pepsi in Spielhalle. Auf die Pepsi-Flasche ist eine Gewinnspiel drauf. Erlaubt?
4) Eine Automatenaufsteller hat TV/Radio in Spielhalle. In TV/Radio gibt es eine Gewinnspiel. Erlaubt?
5) Eine gastronom betreibt eine BigMoney-Gewinnspiel for seine gäste. Das soll für gäste der bar allgemein sein - nicht special für Geldspieler. Erlaubt?
Fragen über Fragen
Regs,
Tomas Schneider
__________________ WM 2006 - c u there!
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21
03.04.2006 17:28 |
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Ingolstadt
König
   

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Hello Tom,
Nr. 1 und 2 sind richtig beantwortet.
3. und 4. Die Gewinnspiele richten sich an die Allgemeinheit, nicht nur an die Besucher der Spielhalle, Sie sollen den Absatz der Produkte / die Akzeptanz des Senders steigern und nicht den Besuch der Spielhalle fördern. Daher zulässig.
Das "Big Money" Spiel ist nur zulässig, wenn hierfür kein Einsatz verlangt wird, oder es sich um eine Tombola etc. handelt, deren Erlös nicht dem Gastwirt, sondern einer gemeinnützigen Organisation zu Gute kommt (kleine Lotterie nach AG-LottStaatsvertrag).
__________________ Thomas Kirchhammer
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03.04.2006 17:33 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
  

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Hallo! ..... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Da frage ich mich doch glatt, wie TomSchneider u. a. künftig an die Kohle anderer Leute kommen. Denn der nächste Winter kommt bestimmt und kalt wird es auch.
Also, nix ist mehr mit "woanders und in den USA darf man alles!"
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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21
18.10.2006 15:03 |
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