Wer den Daddelautomaten verbietet, fördert die Kriminalität! |
Rosewood
Haudegen
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Hallo Meike,
warum sollte ich ärgerlich sein, du entlarvst dich doch mit jedem Beitrag selber. Wie arrogant muss man denn sein, wenn man meint, nur die eigenen Beobachtungen seinen Tatsachen. Ich dagegen sage, ich als Soziologe habe eine viel bessere Beobachtungsgabe als du! Denn meine Beobachtung ist wissenschaftlich geschult. In welchem Fach hast du einen Hochschulabschluss und welche wisssenschaftliche Reputation kannst du vorweisen (und ausnahmsweise auch mal beweisen!)? Was kannst du anführen dass deine Beobachtungen einem Induktionsschluss standhalten?
Noch besser wird es, wenn du 10 Jahre alte Artikel aus dem Wissenschaftsmagazin "Spiegel" anführst. Wenn du jetzt auch noch versuchst die Sache in Richtung Beschaffungskriminalität zu bringen und das tatsächlich ein so breites Phänomen darstellt, wirst du sicherlich besseres Material heranschaffen können. Ebenfalls denke ich, wird es bei einem so großen kriminellen Problem bestimmt auch umfangreiche Statistiken bei der Polizei geben?
Grüße
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21
24.11.2009 08:01 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo Rosewood,
ich habe schon davon gehört, dass es einen Menschen gibt, der sich seit Jahren in Spielhallen setzt,
um die Spieler zu beobachten, bei welchen Glücksspielautomaten sie die meiste "Bindung" zeigen, um
dies dann seinem Arbeitgeber mitzuteilen, damit er die Automaten entsprechend baut.
Stimmt, eine solche "Reputation" habe ich nicht.
- möchte ich auch nicht haben -
Gruß
Meike
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22
24.11.2009 17:05 |
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Solon
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Rosewood
Haudegen
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@Meike: Jetzt bin ich völlig verwirrt, was habe ich mich der beschriebenen Person zu tun???
Also wieder nur ein Ablenkungsmanöver! Ich denke du hockst immer in Spielstätten herum??
Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Ich will deine persönliche Beobachtungen nicht anzweifeln, ich wehre mich nur dagegen, dass diese von allen als absolute Wahrheit angesehen werden müssen. Die Welt ist nun mal nicht schwarz/weiß, sondern meist recht bunt oder zumindest aber gräulich.
Ich habe auch nichts dagegen (habe ich auch schon oft zum Ausdruck gebracht) wenn du das gewerbliche Spiel ablehnst und meinst der Staat könne das besser. Ich habe nichts gegen freie Meinungsäußerungen, nur gegen Absolutheitsansprüche.
Grüße
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23
24.11.2009 17:27 |
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Anna
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Hallo zusammen,
wer etwas über den Zusammenhang von Spielhallen und Kriminalität erfahren möchte, sollte bei Google News einfach mal Spielhalle oder Spielhallen eingeben. Da erscheinen stündlich neue Nachrichten. Hier z.B. das aktuelle Ergebnis:
http://news.google.de/news?q=Spielhalle&...=N&hl=de&tab=wn
viele Grüße, Anna
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24.11.2009 17:29 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Anna,
und es gibt sogar Soziologen, die dieses "Phänomen" bestätigen.
"Dr. Michael C. Herman, Soziologe, warnt vor den Folgen eines Spielzentrums:
Im Umfeld einer großen Spielhalle nimmt die Delinquenz zu - das ist wissenschaftlich eindeutig belegt."
http://www.spd-weingarten.de/index.php?nr=21553&menu=1
Hallo Rosewood,
warum stimmst Du dem Aufruf von r2d2 nicht zu?
Der Ruf nach dem Local-Player mit sozialer Verantwortung gegenüber seiner Kundschaft ist doch
vernünftig, bei der Glücksspielbranche.
Gruß
Meike
P.S.: Es gibt natürlich auch neben Rosewood noch andere Soziologen, die seine Meinung bestätigen:
"Die Branche finanzierte eine Studie des Soziologen Alphons Silbermann, 83, der Automatensucht als pure "Spekulation" abtat."
http://www.focus.de/auto/neuheiten/spiel...aid_143770.html
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 24.11.2009 18:58.
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24.11.2009 18:50 |
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo Jasper,
bei einem Satzteil muss ich Dir vehement widersprechen.
Du hattest geschrieben:
"Solange es Gummi §§ in der SpielV und den PTB RL gibt,....."
Es gibt keinen "Gummi §§" in der SpielV!
Der Wille des Gesetzgebers war und ist in der SpielV klar definiert.
Gruß
Meike |
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@Meike,
so viel zunächst zu den Gummi-§§ der SpielV:
§ 12
(2) Der Antragsteller hat mit dem Antrag eine schriftliche Erklärung vorzulegen, dass bei dem von ihm zur Prüfung eingereichten Geldspielgerät
a) Gewinne in solcher Höhe ausgezahlt werden, dass bei langfristiger Betrachtung kein höherer Betrag als 33 Euro je Stunde als Kasseninhalt verbleibt,
b) die Gewinnaussichten zufällig sind und für jeden Spieler gleiche Chancen eröffnet werden,
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27.11.2009 06:59 |
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Meike
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Hallo Jasper,
beim § 12 Abs. 2 a) - d) SpielV wird der Wille des Gesetzgebers dargestellt, das ist kein Gummi-§§,
denn darunter steht
"Die PTB ist berechtigt, weitere Untersuchungen zur Einhaltung der in den Buchstaben a bis d aufgeführten Angaben durchzuführen."
Und wenn Du Dir die TR anschaust, dann siehst Du, dass dort z.B. für § 12 Abs.2 d SpielV
auf den §146 AO und die GOSB als Verpflichtung hingewiesen wird.
Die Grundlagen sind eigentlich da,
aber an der Ausführung scheiterte es dann.
Gruß
Meike
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27
28.11.2009 05:11 |
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