Aufstellung von Automaten-Gewerbeabmeldung |
Andrea Uhde
Grünschnabel
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Aufstellung von Automaten-Gewerbeabmeldung |
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Hallo,
ich bin mir etwas unschlüssig...
Da § 14 (3) GewO geändert wurde und mein Register voll mit unselbständigen Zweigstellen ist – frage ich mich wie ich es bereinigen kann.
Gerade begonnen zu denken, erreicht mich ein Schreiben einer Firma - weist mich auf die Gesetzesänderung hin und meldet gleichzeitig alle Zweigstellen ab...
Da mein Kommentar schweigt, interessiert mich mal wie andere Behörden damit umgehen...
Formgebundene Gewerbeabmeldung fordern oder von Amts wegen (Wegfall der gesetzlichen Grundlage) abmelden (evtl. sogar ohne Gebühr)?
Vielen Dank und Grüße
A. Trapp
__________________ Viele Grüße aus dem schönen Northeim!
Andrea Uhde
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1
12.10.2009 12:46 |
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Solon
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gewkö
Doppel-As
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,
wenn die Aufsteller nicht von allein abmelden, erfolgt es in unserem Landkreis durch die Städte und Gemeinden von Amts wegen.
Ob Sie dafür auch noch die Abmeldegebühr erheben, naja.
Schönen Tag noch
gewkö
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2
12.10.2009 15:08 |
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Solon
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Gaby Krickser
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Guten Morgen,
ich machs auch so, dass ich Zug um Zug von Amts wegen
die Automatenaufsteller abmelde, die ihre Hauptniederlassung auswärts haben. Da in Hessen die Gewerbeanzeige als solches gebührenfrei ist (nur die Bescheinigung kostet) entstehen den Gewerbetreibenden auch keine Kosten.
Viele Grüße
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3
13.10.2009 07:54 |
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h.bscher
Routinier
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Ich hab grad eben mal grob meine Kartei überflogen und noch einige Anmeldungen gefunden die weit vor meiner Geburt lagen...
Was gebt ihr als Abmeldegrund an?
__________________ Alle Schreibfehler und eventuell vorhandene Gummibärchen sind Eigentum des Autors
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4
13.10.2009 09:35 |
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Gaby Krickser
Doppel-As
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Also ich geb als Grund an: Änderung der Gewerbeordnung - Automatenaufsteller müssen nur noch an der Hauptniederlassung angmeldet sein.
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5
13.10.2009 09:37 |
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h.bscher
Routinier
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Ich hab schon gesucht, aber kann die Änderung bzw. Fundstelle nicht finden. Könnte mir vielleicht jemand die Fundstelle nennen?
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6
03.11.2009 11:33 |
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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Aufstellung von Automaten-Gewerbeabmeldung |
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also die Fundstelle ist § 14 GewO...
wir haben noch nicht angefangen, unser Register von Amts wegen zu bereinigen...
allerdings melden wir keine neuen Automatenaufsteller mehr an (es sei denn, ihre Hauptniederlassung wäre hier...) ...
eine "alte" haben wir gebührenpflichtig abgemeldet.. wir haben zwar über die Gebührenerhebung nachgedacht, aber wenn ich mich recht entsinne, war die Aufgabe des Betriebes vor der Gesetzesänderung und wir haben die Dame zum einen aufgefordert, zum anderen haben wir ihr es zig mal erklären müssen... und dann haben wir halt die Gebühr erhoben...
künftig gehe ich aber davon aus, dass wir gebührenfreie Abmeldungen bzw. Abmeldung von amts wegen vornehmen werden...
Gruß aus Frankenthal (Pfalz)
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7
03.11.2009 13:10 |
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h.bscher
Routinier
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Also § 14 GewO war mir schon klar
Ich meine die Fundstelle im BGB bzw. die Veröffentlichung
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8
03.11.2009 13:46 |
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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Aufstellung von Automaten-Gewerbeabmeldung |
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Tschuldigung... war nicht böse gemeint... wie wärs mit BGBL I Seite 2258?
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9
03.11.2009 13:56 |
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h.bscher
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RE: Aufstellung von Automaten-Gewerbeabmeldung |
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Zitat: |
Original von Stadtverwaltung Frankenthal
Tschuldigung... war nicht böse gemeint... |
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Hab ich auch nicht böse gemeint aufgefasst
Wenn Sie mir jetzt noch das Datum der Veröffentlichung sagen könnten
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10
03.11.2009 14:17 |
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