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Hallo,
ich bin mir etwas unschlüssig...
Da § 14 (3) GewO geändert wurde und mein Register voll mit unselbständigen Zweigstellen ist – frage ich mich wie ich es bereinigen kann.
Gerade begonnen zu denken, erreicht mich ein Schreiben einer Firma - weist mich auf die Gesetzesänderung hin und meldet gleichzeitig alle Zweigstellen ab...
Da mein Kommentar schweigt, interessiert mich mal wie andere Behörden damit umgehen...
Formgebundene Gewerbeabmeldung fordern oder von Amts wegen (Wegfall der gesetzlichen Grundlage) abmelden (evtl. sogar ohne Gebühr)?
Vielen Dank und Grüße
A. Trapp
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