Partymeile vor der Haustür |
WastunAnwohnerin
Grünschnabel
Dabei seit: 14.08.2009
Beiträge: 3
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 18 [?]
Erfahrungspunkte: 16.113
Nächster Level: 17.484
|
|
Partymeile vor der Haustür |
|
aus Schleswig-Holstein
Folgende Situation:
Besitzer eines Altstadthauses in S-H.
Kleine, tagsüber geöffnete gemischte Gewerbebetriebe. Drumherum entwickelt sich seit Jahren nachts eine sog. "Partymeile" (2 Diskos, 2 Imbisse, im Sommer 1 Strandsalon, 1 Nachtkiosk und 3 Kneipen)
Ab Donnerstagnacht ist es mit dem ansonsten ruhigem Umfeld vorbei. Überwiegend jugendliche "Straßengänger" rotten sich zusammen, um dem Saufen auf öffentlicher Straße zu frönen. Den Alokohol bringen sie in Rucksäcken mit oder kaufen ihn billig in den Imbissen oder im Kiosk ein. Überall auf der "Meile" Pappbecher, leere, heile und kaputte Glasflaschen, Kippen, Urin, Kotze und Schlimmeres. Das beschauliche Leben nimmt ein jähes Ende!!! Polizei fährt Streifen, guckt, fährt weiter (wenn Pech um die auf der Straße Stehenden herum).
Eine nachtaktive Gewerbetreibende (Kiosk, direkte Nachbarschaft), baut nun, nachdem ihr endlich der Alkoholverzehr an Ort und Stelle untersagt wurde, ihr kleines Wohnhaus um..in eine Kneipe - natürlich mit Kiosk. Entehmen konnte man das in einem Aushang in hrem Kioskfenster.
Gerade jetzt im Sommer ist dieser Zustand unerträglich. Ach was..bei Regen werden Schirme, im Winter werden Fleecedecken von ihr an die "Gäste" verteilt.
Was können wir Anwohner tun? Wird denn alles genehmigt? (Nachtkiosk und 1 Imbiss wurden als letztes erlaubt), die Diskos haben Türsteher, der andere Imbiss, Strandsalon und die Kneipen haben ihre Leute "im Griff".
Erbitte Tipps was wir tun können um dem Einhalt zu gebieten. Sind nicht bereit, das alles in dieser Form hinzunehmen. Irgendwelche Rechte haben wir doch sicherlicher auch?
Danke fur schnelle Antworten
|
|
1
14.08.2009 11:43 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
WastunAnwohnerin
Grünschnabel
Dabei seit: 14.08.2009
Beiträge: 3
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 18 [?]
Erfahrungspunkte: 16.113
Nächster Level: 17.484
Themenstarter
|
|
Partymiele vor der Haustür 2. Anlauf |
|
aus Schleswig-Holstein!
Liebes Forum,
falls ich gegen Regeln des Forums verstoßen habe, bitte ich um Entschuldigung.
Würde mir doch zu dem Thema die eine oder andere Antwort wünschen. Oder ist das Thema zu komplex, was auch immer....bitte antworten, vielen Dank
und schönen Gruß aus S-H
|
|
2
17.08.2009 18:16 |
|
|
Solon
|
|
|
|
der_vollstrecker
Haudegen
Dabei seit: 13.02.2006
Beiträge: 548
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 3.643.425
Nächster Level: 4.297.834
|
|
In Anlehnung an Theodor Fontane, es ist weites Feld!
... und noch dazu ein schwieriges komplexes Thema, bei dem die Meinungen der anwendergemeinschaft nur al zu oft schon weit auseineder gegangen sind.
Aus diesm Grund kann ich Ihnen nur den Rat geben, sich entsprechend beim zuständigen Gewerbeamt zu informieren. Insbesondere Welche Betriebsarten an Ort und Stelle tatsächlich genehmigt wurden, ob irgendwelche Aufklagen erteilt wurden, die ggf. nicht eingehalten wurden.
Es handelt sich zudem immer um eine Einzelfallbetrachtung, bei der es kein Richtig und kein Falsch gibt.
also, ab zum Gewerbeamt und die Lage erläutert!
|
|
4
18.08.2009 13:26 |
|
|
WastunAnwohnerin
Grünschnabel
Dabei seit: 14.08.2009
Beiträge: 3
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 18 [?]
Erfahrungspunkte: 16.113
Nächster Level: 17.484
Themenstarter
|
|
RE: Partymeile vor der Haustür |
|
aus der Hansestadt an der Trave
Danke für die Antwort.
Die Straße wurde erst durch die Genehmigung des Nachtkiosk und des Imbisses (vor ca. 2-3 Jahren) so "belebt".
Diese ziehen naturgemäß durch den Verkauf von alkoholischen Billigangeboten (es wird auch, soweit ich das beurteilen kann, gegen das Verbot des Alkoholverzehrs an Ort und Stelle immer wieder verstoßen) die Leute an, die dann den Lärm und schlimmeres -sh. meinen 1. Beitrag- verursachen. (jedes Wochenende Pöbeleien, Schlägereien, Polizeieinsätze, Rettungswagen)
Es geht mir nur um diese beiden Betriebe, alle anderen haben ihre "Leute im Griff" und sind auch schon länger bis ewig (25-40Jahre)ansässig.
Der Ordnungsdienst ist zwischendurch mal präsent (nach einem Gespräch mit diesen wirklich netten Leuten sind diese total unterbesetzt), gibt dann wohl Informationen weiter....passieren tut nichts. (Jedenfalls fehlt mir darüber jegliche Information).
Muss mir den die zuständige Behörde (welche ist das?) überhaupt Auskunft geben?
Und darf die Nachtkioskbetreiberin eigentlich ihr klitzekleines Altstadthaus einfach so in einen Gaststättenbetrieb mit Kiosk umbauen?
Ihr wurde doch mit sofortiger Schließung gedroht, wenn sie gegen das Verbot -Verzehr von alk. Getränken an Ort und Stelle- weiterhin verstößt.
Nehme an, das sie deswegen ihr Haus umbaut, damit sie irgendwas umgehen kann.
Denke, je mehr genehmigt wird, desto mehr Lärm usw. wird es geben.
Irgendwann ist doch mal Schluss mit "Lustig".
Danke für weiteren im Voraus.
Es grüßen die
Anwohnerin und andere Anwohner aus der schönen alten Hansestadt an der Trave
|
|
5
18.08.2009 13:59 |
|
|
der_vollstrecker
Haudegen
Dabei seit: 13.02.2006
Beiträge: 548
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 3.643.425
Nächster Level: 4.297.834
|
|
Die Zuständigkeiten sind von bundesland zu Bundeland unterschiedlich. Der Gang zum Gewerbeamt in Ihrer Gemeinde ist aber erstmal nicht der schlechteste.
In gewissen Umfang haben sie natürlich die Möglichkeit, in "die Akten" zu sehen.
Wenn Sie Verstöße gegen das GastG feststellen, sprich ausschank an Ort und Stelle ohne Erlaubnis, dann sollten sie dies anzeigen. Das zuständige Gewerbeamt wird dann mit sicherheit wentsprechend tätig.
Natürlich darf die Eigentümerin Ihr Wohnhaus nicht mal mir nichts dir nichts umbauen und umnutzen. hierfür ist in der Regel eine Baugenehmigung bzw. eine Nutzungsänderung zu beantragen. In diesem Verfahren fließen unterschiedliche Stellungnahmen ein, insbesondere auch, ob hier ein Gewerbe möglich ist und wie dieses ggf. auszuführen ist.
Doch wie schon gesagt. Es ist alles Einzelfallabhängig und nur als zu oft besteht ein schmaler Pfad zwischen notwendigen schutz der allgemeinheit und Nachbarschaftsstreitigkeit.
Also, ab zum zuständigen Gewerbeamt. Hier erhalten sie sicherlich die erforderliche Hilfe und Unterstützung bzw. wird der Sachverhalt genauestens geprüft.
|
|
6
18.08.2009 14:12 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 111.705 | Views gestern: 362.644 | Views gesamt: 891.503.318
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|