Abstand von Geldspielgeräten |
Felix Krämer
Doppel-As
Dabei seit: 02.12.2005
Beiträge: 121
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 813.159
Nächster Level: 824.290
|
|
Abstand von Geldspielgeräten |
|
Hallo aus Alzenau,
unbestritten ist in § 3 SpielV geregelt, dass der Abstand zwischen den einzelnen Gruppen mind. 1 m betragen und durch eine Sichtblende abgetrennt werden muss. Dies ist für mich nachvollziehbar, wenn die Gruppen nebeneinander, bzw im Kreis aufgestellt sind.
Wie sieht das aber aus, wenn die Geldspielgeräte sich gegenüberstehen; der Spieler also mit seinen Stuhl nur zwei Meter weiterzurollen braucht, bzw. wie groß muss der Durchmesser eines Kreises sein, wenn die GSG ebenso aufgestellt wurden? Muss dann grundsätzlich auch hier eine Sichtblende angebracht werden, oder gibt es eine Bestimmung, ab welchem Abstand keine Sichtblende mehr nötig ist?
Gruß
Felix Krämer
|
|
1
10.03.2006 07:51 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Meyer
Mitglied
Dabei seit: 14.12.2005
Beiträge: 35
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 234.790
Nächster Level: 242.754
|
|
RE: Abstand von Geldspielgeräten |
|
nach Bayern,
ich hatte bereits in einem Beitrag (wie verlinke ich dahin?) Anfang Januar darauf hingewiesen, dass die 3 Meter Abstandsregelung (aus der Selbstbeschränkenden Vereinbarung) leider nicht in § 3 Abs. 2 SpielV aufgenommen wurde. Diese Regelung lässt sich aber aus der BR-Drucksache 655/05 entnehmen.
Bei gegenüberliegenden Geldspielgeräten ist demnach bei einem Mindestabstand von 3 Metern keine Sichtblende erforderlich. Bei geringerem Abstand eigentlich schon. Dies dürfte aber teilweise zu erheblichen Platzproblemen führen. Daher Abstand 3 Meter!
Gruß
S. Meyer
|
|
2
10.03.2006 09:20 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Felix Krämer
Doppel-As
Dabei seit: 02.12.2005
Beiträge: 121
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 813.159
Nächster Level: 824.290
Themenstarter
|
|
RE: Abstand von Geldspielgeräten |
|
Ah, O.k.
Daher hatte ich also die 3 m im Kopf.
Wie komme ich an die BR-Drucksache 655/05 dran? Kann mir jemand helfen?
Gruß
Felix Krämer
|
|
3
10.03.2006 09:40 |
|
|
Manfred Milbrodt unregistriert
|
|
RE: Abstand von Geldspielgeräten |
|
[quote]Original von Meyer
nach Bayern,
ich hatte bereits in einem Beitrag (wie verlinke ich dahin?) /quote]
.... das hat der Kollege Kramer super hier erklärt
|
|
4
10.03.2006 09:44 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 317.680 | Views gestern: 423.306 | Views gesamt: 890.923.715
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|