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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Liegt eine genehmigungsflichtige Tätigkeit na. d. GewO vor? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Liegt eine genehmigungsflichtige Tätigkeit na. d. GewO vor?
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tq-ghost
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Fragezeichen Liegt eine genehmigungsflichtige Tätigkeit na. d. GewO vor?

verwirrt
Folgender Sachverhalt steht zur sachlichen Diskussion:

Neuanmeldung der Firma XXX GmbH & Management Co.KG

Eintragung im HR:
Wir haben zum Zwecke des Betriebes eines Unternehmens mit den Tätigkeitsbereichen Provisionsabrechnungen, Vermittlung von Versicherungen, Vermittlung von Onlinediensten und Onlineeinkäufen, Vermittlung von Promotionsverträgen, Schulungen und Infoveranstaltungen eine Kommanditgesellschaft errichtet, deren Firma lautet: XXX GmbH & Co.KG

Nunmehr ist zu überprüfen, ob nach dem Unternehmensgegenstand eine genehmigungspflichtige Tätigkeit nach der GewO vorliegt.

Es ist anzumerken, dass die XXX GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin keine Einlage erbringt und keinen Kapitalanteil hat.

Eine Erlaubniserfordernis nach der GewO (§ 34c) wäre nach meiner Auffassung zu verneinen.

Danke
1 09.03.2006 18:19
Solon
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Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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RE: Liegt eine genehmigungsflichtige Tätigkeit na. d. GewO vor?

Ich sehe da keine Erlaubnispflicht! Wofür denn? Die genannten Tätigkeiten haben nix mit dem 34c zu tun. Die phG braucht keine Einlage erbringen und muss keine Kapitalanteile besitzen.

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
2 09.03.2006 21:35 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
Solon
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webmaster   Zeige webmaster auf Karte
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Pfeil

Ich hab das Thema mal ins passende Forum verschoben, damit alle mitlesen können.

webmaster
3 10.03.2006 08:17 E-Mail an webmaster senden Beiträge von webmaster suchen
BE-DE   Zeige BE-DE auf Karte BE-DE ist männlich
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RE: Liegt eine genehmigungsflichtige Tätigkeit na. d. GewO vor?

Moin Moin von der Delme,
kann dir, Kollege Wiesemeier wie fast immrer, Augen rollen nur zusrimmen. Respekt Nix Erlaubispflichtiges wird bei den Tätigkeiten berührt.

__________________
der nächste Feierabend kommt bestimmt und immer schön munter bleiben Bye! von der D....
4 10.03.2006 09:07 BE-DE ist offline E-Mail an BE-DE senden Homepage von BE-DE Beiträge von BE-DE suchen AIM-Name von BE-DE: BeDe YIM-Name von BE-DE: BeDe MSN Passport-Profil von BE-DE anzeigen
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RE: Liegt eine genehmigungsflichtige Tätigkeit na. d. GewO vor?

Hallo und guten Morgen aus Neuss,

wenn die Anfrage zur eventuellen Erlaubnispflicht so von der Firma gestellt wurde, mahne ich dennoch zur Vorsicht. Insbesondere empfiehlt sich hier eine genauere Nachfrage zum Bereich der "Vermittlung von Versicherungen".

Gerne wird der Abschluss einer Lebensversicherung mit einer Kreditvermittlung verknüpft, für die dann die abgeschlossene Versicherung als Sicherheit dient. Dann besteht Erlaubnispflicht nach § 34 c GewO.

Gruß


Jürgen Schmitz

__________________
Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
5 10.03.2006 09:44 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
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RE: Liegt eine genehmigungsflichtige Tätigkeit na. d. GewO vor?

Moin Moin von der Delme,
ist diese Art von Koppelung Darlehen - Lebensversicherung nicht nicht erlaubt? Kopfkratz

__________________
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6 10.03.2006 09:55 BE-DE ist offline E-Mail an BE-DE senden Homepage von BE-DE Beiträge von BE-DE suchen AIM-Name von BE-DE: BeDe YIM-Name von BE-DE: BeDe MSN Passport-Profil von BE-DE anzeigen
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RE: Liegt eine genehmigungsflichtige Tätigkeit na. d. GewO vor?

Hallo aus Kassel,

ich muss OJ Neuss zustimmen. Oft ist die Vermittlung von Versicherungen und BSV's der Einstieg in den 34c-Bereich.

Man muss sich nur die Gewerbeanzeigen der Berater der einschlägigen Strukturvertriebe anschauen. Da fangen nahezu alle mit Versicherungen und BSV an. Augen rollen Wenn sie sich geschickt anstellen und in der Struktur weiter aufsteigen, werden sie in der Folge auf die erlaubnispflichtigen Produkte geschult.

Was mich in diesem Zusammenhang ein bisschen stutzig macht, ist der Gewerbegegenstand "Vermittlung von Promotionsverträgen, Schulungen und Infoveranstaltungen".

Was sind überhaupt "Promotionverträge"? Soll es vielleicht Provisionsverträge heißen? Das könnte evtl. in Richtung 34c gehen.

Wer schult hier wen in welchen Belangen? Werden hier evtl. zukünftige Berater auf die Produkte vorbereitet? Und was sind das für Infoveranstaltungen? Geht das auch in die Richtung Verkaufstraining? Weißnicht

Wie lautet der Unternehmensgegenstand der Komplementär-GmbH? verwirrt

Das sind eine ganze Reihe von offenen Fragen, wie ich finde...

Schon mal im Internet nach der Firma gegoogelt? Kopfkratz

Nichts desto trotz: Ein schönes Wochenende

Frank Bye!

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Stadt Kassel*Fricke: 13.03.2006 07:51.

7 10.03.2006 11:47 Stadt Kassel*Fricke ist offline E-Mail an Stadt Kassel*Fricke senden Beiträge von Stadt Kassel*Fricke suchen
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Hallo! ..... und ein freundliches Moin aus meinem Wohnzimmer!

Den Begriff "Promotion" kenne ich nur aus dem Begriff "Verkaufsförderung". großes Grinsen

Vielleicht will das Unternehmen ja tatsächlich "Promotor", z. B. "Messe-Hostessen, Apfelschnapsausschenker und Poliertuchvorführer etc." vermitteln, die in Kaufhäusern die Kunden zum Kauf animieren. Heute ist doch alles möglich und für sog. "Ich-AG's" interessant. Augen rollen

Deshalb mein Tip und mein Rat:

Nachfragen und auf die Konkretisierung lt. den einschlägigen Gewerbeanzeigenverwaltungsvorschriften und den dort gemachten Erläuterungen verweisen. Vielleicht findet man dann ja auch zur entsprechenden "eingedeutschten Formulierung" zurück, so dass jeder versteht, was gemeint ist verwirrt

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
8 13.03.2006 18:58 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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