Einladung zum Workshop der PTB "Sicherheit von Spielgeräten" am 18. 06. 2009 |
gmg
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Zitat: |
Original von Meike
Guten Morgen Jasper, Hansi, r2d2
ich neige wahrlich zu kritischen Betrachtungsweisen, aber Veranstaltungen vor Beginn
zu sehr zu problematisieren, bringt nichts.
Es ist sinnvoll zu wissen, mit wem man es zu tun hat und über welche Methodik gesprochen wird.
Gruß
Meike |
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Deinen Ausführungen kann ich nur zustimmen, Meike.
Die Agenda liest sich interessant.
Wie wird das GSG der Zukunft "aussehen" ?
Welche Wege werden begangen werden, um die technischen Komponenten des GSG "sicherer" zu machen ?
Welche Wege werden begangen werden, um den Auslesestreifen des GSG "sicherer" zu machen ?
Ich bin gespannt.
Jetzt kann man an dem Workshop teilnehmen.
Danach wird man sicherlich dazu kommen, dass man "alles hätte besser machen können".
Aber:
Ein Anfang wurde von der PTB gemacht.
Cui honorem, honorem.
( Ehre, wem Ehre gebührt).
Grüße
__________________ gmg
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21
26.05.2009 07:50 |
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Solon
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Meike
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Zur Info:
Das Programm wurde erweitert um den Vortrag:
"The safe bit, security in network gaming"
Gruß
Meike
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22
06.06.2009 08:47 |
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Solon
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gmg
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für den Hinweis, Meike.
Grüße
__________________ gmg
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23
06.06.2009 12:43 |
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gmg
Foren Gott
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Gedanken des UAVD zum Workshop |
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Gefunden beim UAVD:
Zitat on
PTB- Workshop „Sicherheit von Spielgeräten“ am 18. Juni 2009
Der UAVD e.V. regt an, dass im Rahmen der PTB- Veranstaltung am 18. Juni 2009 mit dem Titel „Sicherheit von Spielgeräten“ folgende grundsätzliche Fragen gegenüber der interessierten Öffentlichkeit beantwortet werden:
Wodurch wird technisch sichergestellt und prüfbar nachgewiesen, dass sämtliche zugelassene Glücksspielgeräte innerhalb einer Bauart ein identische Gewinn-/Verlustverhältnis haben?
Wodurch wird technisch sichergestellt und prüfbar nachgewiesen, dass bei einem nachgewiesene identischen Gewinn-/Verlustverhältnis, eine zeitliche Beeinflussung des Gewinn-/Verlustverhältnisses innerhalb eines Monats unmöglich ist. – Hierbei geht es uns darum, dass es innerhalb einer Geräte-Bauart ausgeschlossen ist, dass ein Teil der Nachbaugeräte zum Monatswechsel (z. B. vom 01. – 05. eines Monats) werksmäßig auf eine maximale Auszahlung programmiert wurde und ein anderer Teil der Nachbaugeräte für den gleichen Zeitraum auf eine minimale Auszahlung programmiert wurde.
Besteht die technische Möglichkeit und ist es mit der Spielverordnung vereinbar, dass die Nachbaugeräte einer zugelassenen Geräte-Bauart mit unterschiedlichen Gewinnauszahlungen ausgeliefert werden?
- Wenn ja, wo ist nachzulesen, welche genaue „Bandbreite“ der verbleibende Kasseninhalt bei einer langfristiger Betrachtung“ je Stunde hat (vgl. § 12 Nr. 2 Buchst. a) SpielV)?
Eine weitere absolute Voraussetzung für ein manipulationssicheres „Kassensystem“ ist, dass eine ferngesteuerte Geldentnahme – z. B. via Vernetzung und/oder via Kartensystem - bei verschlossener Gerätetür und somit eine „Spielergewinnverschiebung“ technisch unmöglich ist. - Wodurch wird dies gewährleistet?
In Anbetracht der Thematik dieser PTB- Veranstaltung am 18. Juni 2009, dürfte ein manipulationssicheres „Kassensystem“ im Bereich des automatisierten Glücksspiels und somit die „Sicherheit von Spielgeräten“ nur dann verlässlich darstellbar sein, wenn die oben gestellten Fragen vorbehaltlos beantwortet werden können und die benannten Schwachstellen technisch ausgeschlossen sind und dies jederzeit prüfbar nachweisbar ist.
Zitat off
Im Original nachzulesen:
http://www.uavd.de/index.php?option=com_...d=278&Itemid=60
Grüße
__________________ gmg
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24
16.06.2009 17:54 |
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gmg
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Immer wieder ein Problem: Die Gerätesicherheit ! |
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Passend zum aktuellen Workshop dann mal wieder eine Sicherheitswarnung, gefunden beim BA Berlin, unter News vom 16. 06. 2009, mit der Bitte, Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen!
Im Original und vollständig nachzulesen:
http://www.baberlin.de/614.html
Grüße
__________________ gmg
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25
16.06.2009 18:24 |
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hansi
Doppel-As
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@UAVD!
Alle Achtung
genau damit habt ihr den Kern des Problems getroffen!
„In Anbetracht der Thematik dieser PTB- Veranstaltung am 18. Juni 2009, dürfte ein manipulationssicheres „Kassensystem“ im Bereich des automatisierten Glücksspiels und somit die „Sicherheit von Spielgeräten“ nur dann verlässlich darstellbar sein, wenn die oben gestellten Fragen vorbehaltlos beantwortet werden können und die benannten Schwachstellen technisch ausgeschlossen sind und dies jederzeit prüfbar nachweisbar ist.“
@PTB und BMWi
Jetzt braucht ihr das nur noch das nachweisen und alle sind zufrieden!!!
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26
17.06.2009 13:57 |
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gmg
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Geplante Einfügung der §§ 146 a - c AO / INSIKA |
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Gestern wurde ja ganz kurz über die vom Gesetzgeber im vorigen Jahr geplante Einfügung der §§ 146 a - c AO gesprochen.
Nach dem Entwurf sollten die Anforderungen für die Aufzeichnung von Betriebseinnahmen mittels Registrierkassen erhöht werden.
Geplant war mit der Einfügung der neuen §§ 146 a - c AO i. V. m. § 23 EGAO und § 5 Abs. 1 Nr. 34 FVG eine Dokumentation der Buchung von Betriebseinnahmen durch Registrierkassen mittels einer Signatureinheit (Smart Card) und gesonderter elektronischer Ablage der erforderlichen Daten für Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion und Taxameter einzuführen.
Zur Sicherstellung der Erfassung der Betriebseinnahmen sollte eine sog. Kassen-Nachschau eingeführt werden. Diese sollte die Finanzbehörde berechtigen, während der Geschäftszeiten ohne vorherige Ankündigung und außerhalb der Außenprüfung Grundstücke und Räume von Unternehmen zur Prüfung der Ordnungsgemäßheit
von elektronischen Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion sowie Taxametern zu betreten.
Die für Unternehmen erforderliche Signatur sollte durch das Bundeszentralamt für Steuern vergeben werden. Die Kosten sollte der Steuerpflichtige tragen. Die Verletzung der Regelungen sollte nach § 379 Abs. 2 AO als Ordnungswidrigkeit sanktioniert werden.
Begründet wurden die geplanten Regelungen mit dem Hinweis, dass die modernen elektronischen Registrierkassen und Taxameter Manipulationen möglich machen, die als solche nicht erkennbar sind und allenfalls durch aufwändige Verprobungen nachgewiesen werden können. Diesen Manipulationsmöglichkeiten sollte durch die geplanten Vorschriften entgegengetreten werden.
Grüße
__________________ gmg
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27
19.06.2009 11:54 |
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gmg
Foren Gott
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Das Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung und der Auslesestreifen |
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Die Rechtslage seit Einführung des Datenzugriffsrechts der Finanzverwaltung:
Elektronische Registrierkassen sind Bestandteil des DV-Systems im Sinne des § 147 Abs. 6 AO. Die in diesem System erzeugten Daten unterliegen seit dem 01. 01. 2002 dem Datenzugriff gem. § 147 Abs. 6 AO.
Für die Nutzer solcher Kassen gelten neben den GoB ( Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ) auch die GoBS ( Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme ) sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfung digitaler Unterlagen unmittelbar.
Die Daten sind gem. § 147 AO 10 Jahre lang in maschinell auswertbarer Form aufzubewahren. Dies gilt auch für die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen ( Dokumentation ).
Der bisher erzeugte Auslesestreifen, mit Löschung der Daten durch den Ausdruck, scheint mir diese Anforderungen nicht zu erfüllen. Lediglich in vernetzten Spielstätten wird sich die Lage anders präsentieren.
Grüße
__________________ gmg
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28
19.06.2009 12:13 |
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Carlo
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Hallo gmg,
danke für die Infos von gestern.
Ging es nur um Zukunftsmusik oder auch um die aktuelle Lage?
Du meinst also:
Lediglich in vernetzten Spielstätten wird sich die Lage anders präsentieren.
"Anders" bestimmt, aber auch sicherer?
Die Sicherheit solcher vernetzten Spielstätten hängt doch zunächst davon ab, wer die Programme schreibt und wo der Server steht und wer den Datenfluss komtrolliert!
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29
19.06.2009 14:49 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo gmg,
denk bitte daran, dass hier (bei den PtB zugelassenen Spielgeräten) ein entscheidendes Kriterium fehlt,
die Aufzeichnung der einzelnen Geschäftsvorfälle.
Gruß an alle,
da das System in Italien, d.h. 8 Konzessionäre mit Geräten, die alle am telematischen Datennetz angeschlossen sind,
von einigen als "Idealfall" bezeichnet wurde, sei der Hinweis auf das Ermittlungsverfahren in Bozen gestattet,
welches einigen offensichtlich nicht bekannt ist.
http://www.isa-guide.de/gaming/articles/...betrug_auf.html
Bei der Beurteilung von Sicherheitsaspekten ist es nicht hilfreich, wenn man nur die eigene Beurteilung
und technische Aspekte betrachtet.
Gruß
Meike
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30
19.06.2009 16:28 |
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dieter116
König
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Hat jemand aus diesem Forum am Workshop teilgenommen ?
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31
20.06.2009 07:12 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Dieter,
bei einem Abgleich der Mitgliederliste des Forums und der Mitgliederliste des workshops
könnte man es auch als Forumstreffen bezeichnen.
Gruß
Meike
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32
20.06.2009 08:42 |
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dieter116
König
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Dann werden wir hier ja wohl bals einiges darüber lesen können.
Die Liste habe ich aber auf der PTB website nicht gefunden,
jedenfalls nicht unter der workshop Info.
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33
20.06.2009 18:36 |
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alfi1950
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Hallo gmg,
warum sollte die Teilnehmerliste einer gewissen Vertraulichkeit unterliegt?
Es muss doch reichen wenn die Brauhaustreffen etc. zwischen PTB und Gerätehersteller solch einer "Vertraulichkeit" unterliegen!
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35
23.06.2009 10:35 |
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gmg
Foren Gott
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Die Zusammenfassung des Workshops aus Sicht des UAVD |
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@ alle
Eine Stellungnahme des UAVD zum Workshop kann man hier in einer rückblickenden Zusammenfassung nachlesen:
http://www.uavd.de/index.php?option=com_...d=281&Itemid=60
Eine Teilnehmerliste ist dieser Zusammenfassung als Anlage beigefügt.
Grüße
__________________ gmg
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36
25.06.2009 06:48 |
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dieter116
König
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37
25.06.2009 07:22 |
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gmg
Foren Gott
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Die Web-Side der PTB aktuell..... |
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@ alle
Gefunden bei der PTB unter Aktuelles:
Präsentationen des Workshops "Sicherheit von Spielgeräten"
Nachfolgend sind alle Präsentationen, die auf dem Workshop vorgestellt wurden, verfügbar. Die PTB dankt allen Autoren für die Überlassung der Beiträge. Aus Sicht der Veranstalter hat der Workshop sein Ziel erreicht: Eine Diskussion über Sicherungstechnologien durch die Vorstellung von anderen bzw. neuen technischen Ansätzen in anderen Ländern oder in anderen Bereichen anzustoßen. Die Veranstalter hoffen, dass auch jene Teilnehmer, deren Hauptarbeitsgegegenstand nicht die Technik ist, etwas für sich mitnehmen konnten.
Die Präsentationen kann man sich hier ansehen:
http://a00096.berlin.ptb.de/portal/page?...&_schema=PORTAL
Ja,
Grüße
__________________ gmg
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38
25.06.2009 21:02 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo gmg,
für dich hier nochmal der Hinweis auf Beitrag 30.
Man sollte doch aus den Fehlern anderer lernen!
Gruß
Meike
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39
19.02.2010 18:35 |
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gmg
Foren Gott
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Abwarten Meike !
Grüße
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40
19.02.2010 18:46 |
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