„gebraucht“ wird eine Marktfestsetzung immer dann, wenn der Veranstalter / bzw. die Teilnehmer die Marktprivilegien in Anspruch nehmen wollen. Hauptsächlich geht es erfahrungsgemäß um die Befreiung von den gesetzlichen Ladenschlusszeiten. Ansonsten können alle festsetzungsfähigen Veranstaltungen natürlich auch ohne Festsetzung durchgeführt werden, nur dass sie dann eben nicht „privilegiert“ sind. Für Schausteller sind die Ladenschlusszeiten naturgemäß nicht so wichtig wie für Händler. Deshalb haben diese in der Regel wohl auch kein Interesse an einer Festsetzung.
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