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Geschrieben von niro80 am 08.05.2009 um 08:35:

  Marktfestsetzung für Schausteller

Hallo,

in unserer Gemeinde wurde bisher nie eine Marktfestsetzung für Schausteller gemacht. Wo steht das Diese keine brauchen?

Danke niro80



Geschrieben von Thomas Mischner am 08.05.2009 um 08:50:

 

Hallo,

„gebraucht“ wird eine Marktfestsetzung immer dann, wenn der Veranstalter / bzw. die Teilnehmer die Marktprivilegien in Anspruch nehmen wollen. Hauptsächlich geht es erfahrungsgemäß um die Befreiung von den gesetzlichen Ladenschlusszeiten. Ansonsten können alle festsetzungsfähigen Veranstaltungen natürlich auch ohne Festsetzung durchgeführt werden, nur dass sie dann eben nicht „privilegiert“ sind. Für Schausteller sind die Ladenschlusszeiten naturgemäß nicht so wichtig wie für Händler. Deshalb haben diese in der Regel wohl auch kein Interesse an einer Festsetzung.


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