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Zum Ende der Seite springen Vermietung von Werbeflächen
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sme40   Zeige sme40 auf Karte sme40 ist männlich
Haudegen


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Vermietung von Werbeflächen

Hallo Forenmitstreiter,

ich hätte da gerne mal wieder ein Problem (hausintern haben wir das durchdiskutiert und sind zu keinem hilfreichen Ergebnis gekommen):
Eine kreisangehörige Gemeinde stellt folgende Frage: "Ein Steuerberater hat einem Gewerbetreibenden geraten, für die "Vermietung von Werbeflächen" (Sponsoren des Kartfahrenden Buben des Gewerbetreibenden werben auf dem Kart) ein Gewerbe anzumelden."
Ich sehe das eher als Fall fürs Finanzamt. Wurde so ein Fall ggf. schon mal durchdiskutiert? Eine kleine oberflächliche Internetrecherche hat ergeben, dass dort die "Vermietung von Werbeflächen im Internet" durchaus als Gewerbe einzustufen ist.
Da ich nicht unbedingt für die Verbreitung von gefährlichem Halbwissen bin und auch dem Vorschlag des Ordnungsamtes, die Geschichte unter "Verwaltung eigenen Vermögens" einzustufen, nicht folgen möchte, brauche ich mal hilfreiches Zurseitestehen und einen guten Tipp.

Gruß aus Mittelhessen
Eberlein
1 18.03.2009 08:09 sme40 ist offline E-Mail an sme40 senden Homepage von sme40 Beiträge von sme40 suchen
Solon
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Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
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RE: Vermietung von Werbeflächen

Moin Moin aus Thüringen,

eine ähnliche Thematik hatten wir schon mal im Thread > Werbung an Privatfahrzeugen

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
2 18.03.2009 09:12 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
Solon
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Ingolstadt   Zeige Ingolstadt auf Karte Ingolstadt ist männlich
König


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RE: Vermietung von Werbeflächen

Wissenser"werber"

Die Werbung am eigenen Kfz ist Nutzung eigenen Vermögens und kein Gewerbe. Werbung auf Taxis, Omnibussen, Speditionsfahrzeugen oder Fuhrparken (Autovermietung etc.) ist ein Teil dieses Gewerbebetriebes.

Wenn der Sohn Cart fährt, könnte das Cart-Fahren ein Gewerbe sein, wenn damit Gewinne erzielt werden sollen. Dann wäre die Werbung aber ein Teil des "Privatrennstalls". Hier dürfte es eher darum gehen, die Kosten des Hobbys zu verringern. Daher fehlt es schon an der Gewinnerzielungsabsicht. Vielmehr liegt eine Kostenminderungsabsicht vor, das ist kein Gewerbe.

Zudem soll das Gewerberecht sich nicht mit Bagatelltätigkeiten befassen, das ist hier eindeutig der Fall.

Das Finanzamt wird die Sache wohl auch eher der Kostenminderung bei der Ausübung eines Hobbys nicht aber einer zielgerichteten Erwerbstätigkeit zuordnen.



__________________
Thomas Kirchhammer

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Ingolstadt: 18.03.2009 14:51.

3 18.03.2009 14:51 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
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