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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Bewachererlaubnis in Holland ??? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Bewachererlaubnis in Holland ???
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Amber   Zeige Amber auf Karte
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Bewachererlaubnis in Holland ???

Schönen guten Abend zusammen,

bei uns stellte sich heute die Frage, ob - und wenn ja welche - Voraussetzungen es für die Ausübung des Bewachergewerbes in Holland gibt. Also gibt es da evt. eine Erlaubnispflicht analog des 34a ?

Wäre für jeden Hinweis dankbar.Hilfe

Und falls jemand eine Adresse kennt, unter der man eine Art Überblick bekommt, welche Gewerbearten in welchem EU-Land mit welcher Erlaubnis
Formulier
(oder eben nicht) bedacht wird, wäre ich noch viel dankbarer. Googeln hat mir bislang nicht wirklich weiter geholfen....

In diesem Sinen noch einen geruhsamen Feierabend party4 - oder (je nachdem wann Ihr das hier lest) einen nicht allzu anstrengenden Arbeitstag Computer

__________________
Gruß Amber und Danke für die Aufmerksamkeit
1 01.03.2006 20:25 Amber ist offline E-Mail an Amber senden Beiträge von Amber suchen
Solon
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Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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RE: Bewachererlaubnis in Holland ???

Hej aus Hamm,
versuche es mal mit folgender Adresse:


http://www.maastricht.kvk.nl.

ist zwar auf holländisch, man kann aber auf engl. umstellen. Dort sollte sich dien Problem finden lassen, die Kammer ist in Holland fast allzuständig, wie ich das verstanden habe.

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
2 01.03.2006 22:22 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
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Hallo aus Neuss,

in den Niederlanden ist z.B. ein Lizenz des Innenministeriums erforderlich.

Unter folgendem Link gibt es eine Übersicht im PDF-Format zu den Zulassungsvoraussetzungen zum Bewachungsgewerbe in den ein einzelnen EU-Mitgliedsstaaten.

http://www.coess.org/pdf/final_study_de.pdf



Jürgen Schmitz

__________________
Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
3 02.03.2006 09:19 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Prima!!

So eine Abhandlung brauchen wir auch noch für die anderen Bereiche (z. B. Gaststätten etc.)

Wer also so etwas hat oder einen Link setzen kann, bitte posten!! Danke

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
4 02.03.2006 09:28 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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An beide Herren vielen Dank Spitze!

und wie Kollege Cramer-Cloppenburg schon sagte: Immer her mit weiteren Links großes Grinsen

__________________
Gruß Amber und Danke für die Aufmerksamkeit
5 03.03.2006 08:18 Amber ist offline E-Mail an Amber senden Beiträge von Amber suchen
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Moin und zusammen!

Ich habe mal die Abhandlung aus der zeit der 'alten BewachV' (also noch ohne Sachkundeprüfung) überflogen und mir lediglich die Tabellen etwas genauer durchgelesen.

Die Angaben sind teilweise erschreckend oberflächlich. Allein die Aussage, dass es in Österreich und Deutschland keine spezielle Gesetzgebung gebe (Tab. 1 S. 5 bzw. 7), ist so nicht zutreffend. Wenn die BewachV kein Spezialgesetz ist, was dann?

Nächster Schwachpunkt: Nationale Lizenz (Tab. 2, S. 11)
In Österreich gibt's eine Lizenz aber angeblich keine Zulassungsprüfung! Zeigefinger
Ein Blick in die GewO Ö § 94 Nr. 62 hätte genügt und die Autorin hätte festgestellt, dass auch in Österreich eine Überprüfung der Finanzkraft und der Seriösität des Inhabers/Geschäftsleiters erfolgt.

Und in Deutschland braucht man angeblich keine Lizenz; hab ich was verpasst? geschockt
Deswegen ist auch das Feld für die Genehmigungsbehörde in Deutschland frei

Hintergrund von Inhaber und Führungspersonal (Tab. 3)
Seit wann überprüfen die IHK'en Bewachungsunternehmer und Führungspersonal?
Eine Überprüfung der Finanzkraft und der speziellen beruflichen Qualifikation (siehe letzte Tab.-Spalte) findet in Deutschland nicht statt?! Kopfkratz

Hintergrund von Mitarbeitern (Tab. 4)
Wieder überprüfen die IHK'en schimpf

Aus- und Fortbildung (Tab. 6)
Kein Hinweis auf die damals notwendige Unterrichtung und die Berufsausbildung zur Werkschutzfachkraft

Ausstattung und Ausrüstung (Tab. 7)
Bei Deutschland kein Hinweis, dass sich die Dienstkleidung von Uniformen der Träger hoheitlicher Belange zu unterscheiden hat.
Ein Blick in § 12 BewachV hätte genügt.

Staatliche Kontrolle und Sanktionen (Tab. 10)
Jetzt kann man plötzlich in Deutschland eine Genehmigung für den Geschäftsbetrieb entziehen, während in Tab. 2 noch gar keine Lizenz erforderlich war. Oder meinen die mit dem Entzug der Genehmigung die Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO? - Was nicht zutreffend wäre... Kopfkratz

Schlussfolgerung:
Auch wenn die Abhandlung aus der Zeit vor der letzten wesentlichen Änderung der BewachV stammt, so strotzt sie bereits bei oberflächlicher Betrachtung nur so von Fehlern.

Schlecht gearbeitet, Frau Dr. Weber.

Sicherlich können solche Abhandlungen einen ersten Eindruck verschaffen. Bevor ich aber auf die Informationen aus (unausgegorenen) Abhandlungen zurückgreife, frage ich lieber über die jeweilige Auslandhandelskammer nach oder verlasse mich z. B. auf offizielle Behörden-Links a la Wiesemeier.

PS:
Infos zur Zulassung in Österreich gibt's z. B. hier

__________________
Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
Sie ersetzen nicht die Beratung durch eine (Fach-)Behörde oder eine*n Vertreter*in der rechts- oder steuerberatenden Berufe.
6 26.03.2009 10:50 Stadt Kassel*Fricke ist offline E-Mail an Stadt Kassel*Fricke senden Beiträge von Stadt Kassel*Fricke suchen
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