Erlaubnisfreie Gaststätten |
Manfred Wirths
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Erlaubnisfreie Gaststätten |
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Tja, nun ist es soweit.
Gestern hatte ich den ersten Fall der Anmeldung einer erlaubnisfreien Gaststätte ( Imbiss) ohne Alkoholausschank.
Die Person war mir bereits vor einigen Monaten negativ aufgefallen, als dieser einen Antrag auf
Erlaubnis für eine erlaubnispflichtige Gaststätte stellte,mit den vorzulegenden Unterlagen nicht zu Potte kam und ich ihm nach -3- Monaten die Unterlagen unerledigt zurückgesandt habe.
Jetzt steht er vor mir und meldet mit grinsendem Gesicht eine erlaubnisfreie Gaststätte(Imbiss) an.
Behördenohnmacht nimm deinen Lauf.
Als ich kurz nach dem" Besuch" die LMÜ anrief um zu erfragen ob diese den Herrn kennen, brachen
die Kollegen zusammen. Bloß der nicht, welcher schon mehrfach Gaststätten betrieben und kurze
Zeit später ( wegen Reichtum ) wieder geschlossen hat. Ein Chaot ersten Grades.
Nun jetzt habe ich Ihn trotzdem als Gewerbetreibenden einer Gaststätte.
Keine Möglichkeit die Vorlage eines Führungszeugnisses, Schuldnerkartei Amtsgericht, Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt etc.pp. zu verlangen !!
Ich frage mich ernsthaft wie dass werden soll, wenn evtl.das Gaststättengesetz nur noch in
Stückchen in die GewO einfließt.
Prävention / Zugriff ade !!!!!!!!!!
Irgendwie macht das keinen Spass mehr !
Gruß aus dem immer noch verschneiten Oberberg.Kreis
M.Wirths
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1
10.02.2006 08:04 |
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Solon
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ferdinho
Jungspund
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RE: Erlaubnisfreie Gaststätten |
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Das kenne ich bestens. Aber zu deiner Beruhigung: Die Herren Politiker werden auch noch merken was sie ihren Bürgern damit antuen.
Ich bin mir sicher, dass es in ein paar Jahren eine Rolle rückwärts geben wird. Spätestens wenn die EU fordert, dass Alkohol nur noch in Lizensierten Betrieben abgegeben wird.
Und zu dem Wirt: Besuch ihn einfach öfter. So kannst du ihn dazu bringen ordentlicher zu arbeiten.... so will es auch die Politik... *zynismusModusaus*
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2
10.02.2006 08:11 |
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Solon
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Boshamer
Haudegen
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RE: Erlaubnisfreie Gaststätten |
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Hallo,
die ganze Geschichte ist zwar ärgerlich, ist aber absolut nicht zu ändern. Aus meiner Sicht geht das mit dem Kameraden nur über permanente Kontrollen und Ahndungen von Verstößen und dazu braucht man auch die Lebensmittelüberwachung. Aber ihr habt ja recht, ärgerlich ist das Ganze schon.
Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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3
10.02.2006 08:45 |
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Birgit Mrugalla
Eroberer
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Hallo,
zunächst finde ich es nicht verwerflich, wenn der Knabe seine Unterlagen nicht vervollständigt hat.(Die Kosten für den Verwaltungsaufwand bis dahin hätte ich ihm übrigens in Rechnung gestellt.)
Vielleicht wußte er ja, dass sich das GastG ändert und wollte die Kosten sparen?
Und wenn die Kollegen der LMÜ sagen, der Knabe habe schon mehrfach Gaststätten betrieben und kurze Zeit später wieder geschlossen, dann finde ich das auch noch nicht verwerflich.
Hat die LMÜ nichts Konkreteres vorzubringen? Wer hat denn die Gaststätten bisher konzessioniert? Da würde ich nachfragen und wenn es Anlass zur Besorgnis gibt, würde ich nach § 38 II GewO ein Führungszeugnis und/oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister verlangen.
Viele Grüße
Birgit Mrugalla
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4
10.02.2006 09:51 |
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nette.tante
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RE: Erlaubnisfreie Gaststätten |
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Zitat: |
Original von Manfred Wirths
Keine Möglichkeit die Vorlage eines Führungszeugnisses, Schuldnerkartei Amtsgericht, Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt etc.pp. zu verlangen !!
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Selber anfragen heißt die Devise.
Das machen wir bei allen Anträgen so. Die müssen bei uns nur FZ und GZR vorlegen. Den Rest erledigen wir.
__________________ Gruß
nette.tante
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5
10.02.2006 10:39 |
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der_vollstrecker
Haudegen
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RE: Erlaubnisfreie Gaststätten |
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Zitat: |
Original von nette.tante
Selber anfragen heißt die Devise.
Das machen wir bei allen Anträgen so. Die müssen bei uns nur FZ und GZR vorlegen. Den Rest erledigen wir.
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Hallo zusammen!
Natürlich haben wir noch alle Möglichkeiten, den schwarzen Schafen das Handwerk zu legen. Es ist nur etwas aufwendiger und man muss halt aus eigenen Stücken in die Puschen kommen.
Also von vorn herein, ohne einen besonderen Anlass oder Verdacht zu haben, kann ich nicht pauschal ein FZ und ein GZR verlangen. Wenn mir behördenbekannt ist, dass hier ein Schlingel aggiert, geht natürlich über den § 38 II GewO einiges.
Wenn in diesem Fall wie geschrieben die LMÜ bereits einiges vorliegen hat, sollte man sich das anfordern und mal RuckZuck ein Verfahren nach § 35 GewO einleiten. So sehe ich das und würde es dem "Anmeldenden" gleich bei der Anmeldung ins Gesicht sagen
Grüße an alle
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7
14.02.2006 15:18 |
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nette.tante
Routinier
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RE: Erlaubnisfreie Gaststätten |
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Zitat: |
Original von der_vollstrecker
Hallo zusammen!
Natürlich haben wir noch alle Möglichkeiten, den schwarzen Schafen das Handwerk zu legen. Es ist nur etwas aufwendiger und man muss halt aus eigenen Stücken in die Puschen kommen.
Also von vorn herein, ohne einen besonderen Anlass oder Verdacht zu haben, kann ich nicht pauschal ein FZ und ein GZR verlangen. Wenn mir behördenbekannt ist, dass hier ein Schlingel aggiert, geht natürlich über den § 38 II GewO einiges.
Wenn in diesem Fall wie geschrieben die LMÜ bereits einiges vorliegen hat, sollte man sich das anfordern und mal RuckZuck ein Verfahren nach § 35 GewO einleiten. So sehe ich das und würde es dem "Anmeldenden" gleich bei der Anmeldung ins Gesicht sagen
Grüße an alle |
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Hier ist der Name wohl Programm...
__________________ Gruß
nette.tante
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8
14.02.2006 16:25 |
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der_vollstrecker
Haudegen
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RE: Erlaubnisfreie Gaststätten |
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Wir können ja nicht alle "Nette Tanten" sein!
Nein, das klingt schlimmer als ich wirklich bin. Ich lasse mich noch all zu oft "einlullen".
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9
14.02.2006 16:31 |
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nette.tante
Routinier
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RE: Erlaubnisfreie Gaststätten |
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Zitat: |
Original von der_vollstrecker
Wir können ja nicht alle "Nette Tanten" sein!
Nein, das klingt schlimmer als ich wirklich bin. Ich lasse mich noch all zu oft "einlullen". |
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Ist bei uns dasselbe. Wir sind immer noch zu "nett".
__________________ Gruß
nette.tante
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10
14.02.2006 16:44 |
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