Geldwechsler können zur Kundenbindung genutzt werden |
sunrise
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Geldwechsler können zur Kundenbindung genutzt werden |
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Aus dem aktuellen Werbeprospekt der Firma GeWeTe-Geldwechselsysteme:
Der ESH-Manager: Erweiterung der GeWeTe Geldwechslerfunktionen durch moderne PC- und Datenbank-Technologie.
Mit Kundenkarten erhält der Spielgast Zugang zu
*Cash-konten in der Merkur Vernetzung und
*den Kundenbindungsfunktionen
weiter wird zu den Kundenbindungsfunktionen ausgeführt:
*Integrierte Bonussysteme
Geburtstagsbonus für angemeldete Personen und täglicher Anmeldebonus als "kleine" Roulette-Ausspielung (Durchschnittsgewinn einstellbar) können zur Kundenbindung genutzt werden.
abgebildet ist daneben ein Roulettekranz mit den Zahlen 2,4,6,10,20,50,100
vertrieben werden die Systeme über Gauselmann Großhandel, Schneider Automaten, Walberer Automaten.
es grüßt sunrise
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1
26.10.2008 19:46 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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RE: Geldwechsler können zur Kundenbindung genutzt werden |
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@ Sunrise
Grüße
__________________ gmg
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2
26.10.2008 19:54 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo sunrise,
dies ist quasi analog zu meinen Darstellungen im Thema "Stacker" zu betrachten.
Der Hersteller bewirbt etwas, hier Kundenkarten für den
- täglichen Anmeldebonus
- Geburtstagsbonus
- cash-Konten
und was passiert, wenn der Aufsteller es kauft und so nutzt, wie es beworben wurde?
Oder gab es einen Hinweis im Prospekt "Exportartikel" ?
Gruß
Meike
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3
27.10.2008 04:14 |
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dieter116
König
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Was genau sind denn die Cash Konten ?
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4
27.10.2008 06:28 |
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jasper
Kaiser
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sunrise
Seite 2:
"Integrierte Bonussysteme
Geburtstagsbonus für angemeldete Personen und täglicher Anmeldebonus als „kleine“ Roulette-Ausspielung (Durchschnittsgewinn einstellbar) können zur Kundenbindung genutzt werden."
Sollte das eine Werbung für illegales Glücksspiel sein?
Siehe § 284 StGB:
“Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
1. gewerbsmäßig oder
2. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
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6
27.10.2008 12:21 |
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dieter116
König
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wo ist denn der Spieleinsatz für das Roulette ?
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7
27.10.2008 12:40 |
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jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
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JA WO IST ER DENN?
Evtl. per „Kundenkarten“ vom virtuellem “Cash Konto“ abrufbar?
Läuft das alles über diese VDAI Schnittstelle?
Wäre ja genial!!
Wieviele von diesen Glücksspielgeräten können denn in einer Spielhalle betrieben werden? Alles nur eine Platzfrage?
Durchschnittsgewinn einstellbar
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8
27.10.2008 12:55 |
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gmg
Foren Gott
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Hallo sunrise:
für die Info.
Schade dass Du Deine weitere Ankündigung zurückgezogen hast.
Ist wahrscheinlich aber auch besser so ( >Rechteverletzung etc. ).
Die Detailinfos zu den "Wechslern" von ADP kommen schon noch !
Und dann reden wir zum Abschluß noch über die Wechsler der anderen Hersteller.
Grüße
__________________ gmg
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9
27.10.2008 17:31 |
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