Token grundsätzlich verboten? |
Wendland unregistriert
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Token grundsätzlich verboten? |
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Hallo liebe SpielV-Experten!
Im Kollegenkreis stellt sich nun die Frage, ob Token überhaupt noch eingesetzt werden dürfen oder ob die Verwendung grundsätzlich verboten ist.
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1
31.01.2006 13:53 |
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Solon
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Jörg Wiesemeier
Moderator
  

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RE: Token grundsätzlich verboten? |
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Hej aus Hamm,
Token dürfen grundsätzlich noch eingesetzt werden. Allein der Auswurf von Token ist verboten, weil das dann Weiterspielberechtigungen sind (§ 6a SpielV).
Der § 6a regelt nichts über den Tokeneinsatz!
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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2
31.01.2006 20:52 |
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Solon
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Wendland unregistriert
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RE: Token grundsätzlich verboten? |
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... vielen Dank für die schnelle Antwort.
Übrigens, ich bin vom Forum begeistert und schaue immer wieder gerne rein.
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3
02.02.2006 08:16 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
  

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RE: Token grundsätzlich verboten? |
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Genau dafür ist das Forum gedacht!
Wir sind alle vor Freude gehüpft ob der Einrichtung dieses Bereiches!
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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4
02.02.2006 12:55 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
  

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Na, ja!
Das Hüpfen des Kollegn W. aus H. waren schon eher Freudensprünge, wenn auch ein wenig verkappt! Denn endlich konnte er auch bis dahin unbekannte Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet mit seiner kurzen und prägnanten Art beglücken!
Aber es stimmt schon, durch die Beitäge im Forum bleibt man geistig fit, spart viel Zeit beim suchen und hat relativ schnell eine Lösung des Problems.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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5
02.02.2006 13:11 |
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Bresgen

Haudegen
  

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Zitat: |
Original von Kramer-Cloppenburg
Denn endlich konnte er auch bis dahin unbekannte Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet mit seiner kurzen und prägnanten Art beglücken! |
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Immer noch neidisch ???
Naja, die kurze und prägnante Art kann ja vielleicht im Urlaub angeeignet werden !
Aber ich stimme auch unbedingt zu, dass man durch dieses Forum vieles, was bisher unbekannt oder in den Tiefen des Gehirns verschüttet war, lernt und so schnelle und sichere Lösungen hat.
Dem Kollegen Kramer wünsche ich einen schönen und erholsamen Urlaub !
Liebe Grüße aus dem nebligen, aber faszinierenden Euskirchen (der Nebel ist an den Zweigen festgefroren, sieht toll aus, da lacht das Fotografenherz - jetzt muss nur noch die Sonne rauskommen!).
__________________
Et kütt, wie et kütt !
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6
02.02.2006 13:22 |
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BE-DE
Kaiser
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RE: Token grundsätzlich verboten? |
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von der Delme,
jau, dolle Anegelegneheit, dieses Forum. Hilft in fast allen Bereichen weiter
ansonsten freue ich mich auf Morgen
, da geht's nach Hamm und dann lernt man bestimmt auch einige Kollegen mehr aus unserem Gewerbebereich kennen. Und die Infos erst
schon mal und munter bleiben bis demnächst aus der Sarah-Connor-Stadt
Wer war das noch mal?
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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7
09.02.2006 16:43 |
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Boshamer
Haudegen
  

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RE: Token grundsätzlich verboten? |
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...das war die, die bei der Eröffnung der Allianzarena gesungen hat:
"Brüh im Lichte dieses Glanzes" anstelle von "Blüh im Glanze dieses Glückes".
Aber das war wahrscheinlich die original englische Übersetzung.
Schöne Grüße aus dem verschneiten Kierspe
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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8
10.02.2006 08:23 |
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BE-DE
Kaiser
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RE: Token grundsätzlich verboten? |
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aus Delmenhorst,
stimmt, habe ich auch von gehört, es aber seinerzeit nicht gesehen.
Auf diesem Wege noch einmal Glückwunsch an unseren lieben Herrn Wiesemeier.
Das Seminar am Freitag hat uns Delmenhorstern auch sehr gut gefallen.
Lockere, informative Angelegenheit, die sich gelohnt hat. Also
wer noch Bedarf hat- in Oldenburg gibt es auf jeden Fall am 27.03. noch einen Termin-
Tschüß aus der Delmestadt
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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9
13.02.2006 13:41 |
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OJ Neuss
Haudegen
  

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RE: Tokenmanager ?? ja oder ??? ja ?? |
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Hallo aus Neuss,
grundsätzlich ist das Wechseln von Bargeld in Token spielrechtlich unbedenklich, aber .....
Welche Geräte schlucken denn die Token?
Wahrscheinlich handelt es sich um Geräte, welche bislang auch Token ausgeworfen haben, oder?
In diesem Fall gehören diese Geräte nicht mehr in die Spielhalle!
Gruß
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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11
22.02.2006 09:22 |
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der_vollstrecker
Haudegen
  
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RE: Tokenmanager ?? ja oder ??? ja ?? |
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Hallo zusammen,
vom Prinzip darf wohl der Tokenmanager stehen bleiben, aber wie der Kollege Schmitz schon sagt, wofür!
Hab da mal ne schickes Urteil:
Hamburger OVG, Urteil vom 04.03.2005- 1 Bf 215/04 und 1 Bf 215/04
Als Grundtenor ist folgendes festzuhalten: Fun Games, die die Möglichkeit bieten, Einsätze aus früheren Einzelspielen zurückzugewinnen, sind Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, die eine Zulassung durch die PTB benötigen
Was sagt uns dies? Ja, FUNGAMES sind Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, die einer Zulassung der PTB bedürfen. Folgender Auszug verdeutlich noch mehr, dass diese Geräte derzeit nicht aufgestellt werden dürfen:
Hessischer VGH, Beschluss vom 23.03.2005- 11 TG 175/05
Hier möchte ich den folgenden entscheidenden Absatz kurz zitieren:
„…Die von der Antragstellerin aufgestellten, hier streitbefangenen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit bedürfen der Zulassung der PTB. Die Zulassung kann nicht dadurch umgangen werden, dass diese Geräte so verändert werden, dass sie dann nach Auffassung der Antragstellerin nicht mehr zulassungspflichtig sein sollen. Durch die Veränderung zulassungspflichtiger Geräte kann ihre formelle Zulassungspflichtigkeit nicht entfallen. Entscheidend ist, dass die Aufstellung solcher Geräte formell illegal ist. Die nach § 33c Abs. 1 Satz 1 GewO zuständigen Behörden sind nicht befugt, materielle Feststellungen zur Legalität eines gemäß § 33c Abs. 1 Satz 1 GewO ursprünglich erlaubnispflichtigen, in seiner Funktionsfähigkeit veränderten Spielgerätes zu treffen…“
Also- es gibt derzeit keine Geräte, die mit Token bespielt werden können. Laß doch den Jungs dann wenigstens Ihren Tokenmanager und schmeiß per Anordnung die FunGames raus.
Gruß aus ASL!
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22.02.2006 12:49 |
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OJ Neuss
Haudegen
  

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RE: Tokenmanager ?? ja oder ??? ja ?? |
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Hallo Kollege K. (Vollstrecker),
vielen Dank für die Zustimmung.
Kurzer Hinweis zum Hamburger Urteil. Der Rechtsstreit ging bis zum Bundesverwaltungsgericht.
Am 23.11.2005 wurde das Urteil unter Aktenzeichen BVerwG 6 C 8.05 bestätigt.
Urteil steht im geschlossenen Forum.
Grüße aus Neuss
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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13
22.02.2006 13:36 |
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OJ Neuss
Haudegen
  

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RE: Tokenmanager ?? ja oder ??? ja ?? |
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Hallo aus Neuss,
habe heute die Info bekommen (Gewerbearchiv 2006/2), dass der Bund-Länder-Ausschuss Gewerbe ebenfalls die Auffassung vertritt, dass umgebaute Fun-Games (Token, bzw. Chipkartengeräte) ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung der PTB nicht mehr zulässig sind.
Zudem hat der Ausschuss beschlossen, die SpielVwV von einem Arbeitskreis überarbeiten zu lassen, so dass sie in der Frühjahrssitzung abschließend beraten und als Musterverwaltungsvorschrift den Vollzugsbehörden empfohlen werden kann.
Gruß
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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22.02.2006 15:46 |
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fahnder
Grünschnabel

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RE: Tokenmanager ?? ja oder ??? ja ?? |
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Moin zusammen!
Dafür stehen ja nun in den Spielhallen auch lauter alte Tokenautomaten rum, die Umgerüstet sind und nunmehr keine Token mehr auswerfen. Dafür gibt es Punkte, die das Spielen verlängern, aber nicht übertragbar sind.
Wir sind der Auffassung, dass die Dinger - ob umgerüstet oder nicht - raus müssen.
Bevor wir uns hier nun in die Nesseln setzen - wie sieht es der Rest vom Forum?? Und wenn Ihr schon welche habt entfernen lassen - kann ich irgendwo eine Verfügung abstauben?
bereits vorab!
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15
28.02.2006 15:23 |
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fahnder
Grünschnabel

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RE: Tokenmanager ?? ja oder ??? ja ?? |
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ups, hätte wohl mal erst alles hier lesen - sollen Antwort schon gefunden.... sorry!!
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16
28.02.2006 15:24 |
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