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Thema: DJ - Gewerbetreibender oder Freiberufler? |
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Irgendwie ging die Diskussion hier ja klar unentschieden aus.
Ich habe nun gleich zwei Fälle, wo Personen die mit einer umfassenden Gewerbeutnersagung (§ 35 GewO) belegt wurden und nun Ihr Brot als DJ - und nach eigener Auffassung somit als Künstler verdienen.
Obwohl ich fleißig gesucht habe, habe ich keine abschließende Entscheidung hierzu gefunden und nach einer Abhandlung im Gewerbe-Archiv 1994/10, S. 393 sollte man die künstlerische Tätigkeit sehr großzügig auslegen.
Aber ich sehe beim "normalen Land-DJ" der CDs auflegt oder MP3 abspielt und vielleicht mal zur Polonese aufruft auch nicht die große künstlerische Tätigkeit. Die Kunst wurde in meinen Augen durch die Peronen erbracht, die wir dort zu hören bekommen und damit meine ich nicht die Ansagen.
Auch wenn man berücksichtigt, dass "Bar-Musiker" (gibt es die überhaupt noch?) keine Künstler sind, sollte ein DJ hier schon nicht besser gestellt werden.
Und wenn man mal weiter spinnt - wie sieht es mit einem Verstoß nach dem SchwarzArbG aus?
Hat jemand hierzu vielleicht mal ein Urteil?
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Thema: Warum überwachen wir Spielhallen? |
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MOiN,
ich denke, jeder von uns hat während einer Kontrolle schon einmal den typischen Spieler mit Kaffe und Zigaretten beobachtet und gesehen, dass das was sie dort machen eine Sucht ist. Sie reagieren kaum noch auf die Umgebung - Kontrollen sind ja sonst immer ein großes Ereignis - und sind fixiert auf min. 2 Geräte.
Immer wenn ich daraus komme bin ich motiviert hier Verstöße weiter zu ahnden....
..... und für Fast-Food-Junkies hier können wir ja eine Selbsthilfegruppe gründen, müßte dann auch hin, aber unser Problem wird wohl erheblich geringer sein, als das der Spieler.
In diesem Sinne einen Gruß aus dem sonnigen Diepholz
k.B.
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Thema: Token grundsätzlich verboten? |
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Moin zusammen!
Dafür stehen ja nun in den Spielhallen auch lauter alte Tokenautomaten rum, die Umgerüstet sind und nunmehr keine Token mehr auswerfen. Dafür gibt es Punkte, die das Spielen verlängern, aber nicht übertragbar sind.
Wir sind der Auffassung, dass die Dinger - ob umgerüstet oder nicht - raus müssen.
Bevor wir uns hier nun in die Nesseln setzen - wie sieht es der Rest vom Forum?? Und wenn Ihr schon welche habt entfernen lassen - kann ich irgendwo eine Verfügung abstauben?
bereits vorab!
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Thema: Mindestabstand bei Geldspielern |
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Danke für den Tip - aber das Maßband liegt schon bereit.
Aufgrund der Fun-Games geht es auch raus, haben da sehr konkrete Hinweise. Ein paar Betreiber glauben wohl an Schonfristen ......
Jedenfalls wird das heute sicher lustig
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Thema: Mindestabstand bei Geldspielern |
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Danke - habe die "alte" Drucksache schon gefunden und dort auch die Begründung.
bis zum nächsten Mal - wo ich vielleicht ja mal helfen kann.
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Thema: Mindestabstand bei Geldspielern |
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für die schnelle Antwort.
Wir wollten das gerade genau gegenteilig auslegen.
Gibt es dazu schon eine Stellungnahme von "oben"? Oder ist das eigene Auslegung?
Gruß aus dem Norden nach Bayern!
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Thema: Mindestabstand bei Geldspielern |
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Moin aus Diepholz,
auch wir stehen vor den ersten Kontrollen nach der neuen SpielV. Bei der Durchsicht der neuen Vorschrift bin ich über einen Satz gestolpert - wo es sicher verschiedene Auslegungen zu gibt:
§ 3 Abs. 2
...
Der Aufsteller hat die Geräte einzeln oder in einer Gruppe mit jeweils höchstens zwei Geräten in einem Abstand von mindestens 1 Meter aufzustellen, getrennt durch eine Sichtblende in einer Tiefe von mindestens 0,80 Meter, gemessen von der Gerätefront in Höhe mindestens der Geräteoberkante
Nun meine -vielleicht etwas pingeligen- Fragen:
- bezieht sich der Mindestabstand auf den Zwischenraum zwischen den beiden Geräten in der 2-Gruppe - oder aber zu den anderen Gruppen, also Abstand von Gruppe 1 zu Gruppe 2?
- ist die Sichtblende nur innerhalb der "Gruppen" anzubringen, oder auch zu den anderen Gruppen, so dass jedes Gerät quasie zwei große Segelohren bekommt?
hoffe mir kann hier jemand helfen, damit mir ein Licht aufgeht!
vorab .
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