Umzug = Gewerbeabmeldung ? |
ill1935
Grünschnabel
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Umzug = Gewerbeabmeldung ? |
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Hallo
ich ziehe in kürze um in eine andere Gemeinde, aber im selben Landkreis.
Laut meiner Neuen Gemeinde muss ich mein Gewerbe abmelden und Neu anmelden .... kann also nicht einfach ummelden. Dann müsste ich ja eine Abschlussbilanz etc. etc. erstellen nur um dann wieder von Vorne Anfangen zu können und was ist mit den laufenden Abschreibungsgütern ? das wär doch der Wahnsinn ?!
Kann das sein ?
Grüße Schmid
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1
27.05.2008 12:45 |
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Solon
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nette.tante
Routinier
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RE: Umzug = Gewerbeabmeldung ? |
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Die Gewerbean-/-abmeldung ist unabhängig vorn Ihren steuerrechtlichen Pflichten. Diesbezüglich wenden Sie sich am besten an Ihr zuständiges Finanzamt.
__________________ Gruß
nette.tante
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2
27.05.2008 12:58 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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,
Ihre Gemeinde hat Recht.
Die Ummeldung kommt nur in Betracht, wenn Sie den Betrieb innerhalb des Meldebezirkes, also innerhalb der Gemeinde, verlegen. Andernfalls muss ab- und wieder angemeldet werden.
Die Meldungen müssen Sie natürlich nur vornehmen, wenn Sie auch den Betrieb verlegen. Das muss ja nicht zwingend so sein. Betriebs- und Wohnort müssen schließlich nicht identisch sein.
Ob Sie deswegen tatsächlich eine Zwischenbilanz erstellen müssen, ist eine rein steuerrechtliche Frage, die durch die Gewerbemeldungen nicht vorweg genommen wird. Insofern hat die Kollegin vollkommen Recht.
Auf dem Abmeldeformular kann übrigens als Abmeldegrund "Verlegung in einen anderen Meldebezirk" angekreuzt werden. So erfährt auch das FA, dass nur eine Verlegung erfolgt.
Gruß aus Wetzlar
Frank Schuster
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3
27.05.2008 17:50 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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... und verlangt somit auch keine Abschlussbilanz etc.
Aber wie Nette.Tante schon geschrieben hat: Einfach mal beim Finanzamt anrufen. In der Regel haben die auch mittlerweile Ansprechpartner für Gewerbetreibende. Hier können Sie geholfen werden.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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4
27.05.2008 20:29 |
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