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Zum Ende der Seite springen Umzug = Gewerbeabmeldung ?
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ill1935 ill1935 ist männlich
Grünschnabel


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Umzug = Gewerbeabmeldung ?

Hallo
ich ziehe in kürze um in eine andere Gemeinde, aber im selben Landkreis.

Laut meiner Neuen Gemeinde muss ich mein Gewerbe abmelden und Neu anmelden .... kann also nicht einfach ummelden. Dann müsste ich ja eine Abschlussbilanz etc. etc. erstellen nur um dann wieder von Vorne Anfangen zu können und was ist mit den laufenden Abschreibungsgütern ? das wär doch der Wahnsinn ?!

Kann das sein ?

Grüße Schmid
1 27.05.2008 12:45 ill1935 ist offline E-Mail an ill1935 senden Beiträge von ill1935 suchen
Solon
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nette.tante   Zeige nette.tante auf Karte nette.tante ist weiblich
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RE: Umzug = Gewerbeabmeldung ?

Die Gewerbean-/-abmeldung ist unabhängig vorn Ihren steuerrechtlichen Pflichten. Diesbezüglich wenden Sie sich am besten an Ihr zuständiges Finanzamt.

__________________
Gruß
nette.tante
2 27.05.2008 12:58 nette.tante ist offline E-Mail an nette.tante senden Beiträge von nette.tante suchen
Solon
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Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
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,

Ihre Gemeinde hat Recht.

Die Ummeldung kommt nur in Betracht, wenn Sie den Betrieb innerhalb des Meldebezirkes, also innerhalb der Gemeinde, verlegen. Andernfalls muss ab- und wieder angemeldet werden.

Die Meldungen müssen Sie natürlich nur vornehmen, wenn Sie auch den Betrieb verlegen. Das muss ja nicht zwingend so sein. Betriebs- und Wohnort müssen schließlich nicht identisch sein.

Ob Sie deswegen tatsächlich eine Zwischenbilanz erstellen müssen, ist eine rein steuerrechtliche Frage, die durch die Gewerbemeldungen nicht vorweg genommen wird. Insofern hat die Kollegin vollkommen Recht.

Auf dem Abmeldeformular kann übrigens als Abmeldegrund "Verlegung in einen anderen Meldebezirk" angekreuzt werden. So erfährt auch das FA, dass nur eine Verlegung erfolgt.

Gruß aus Wetzlar

Frank Schuster
3 27.05.2008 17:50 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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... und verlangt somit auch keine Abschlussbilanz etc.

Aber wie Nette.Tante schon geschrieben hat: Einfach mal beim Finanzamt anrufen. In der Regel haben die auch mittlerweile Ansprechpartner für Gewerbetreibende. Hier können Sie geholfen werden.

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
4 27.05.2008 20:29 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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