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» Umzug = Gewerbeabmeldung ? «

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Ihre Gemeinde hat Recht.

Die Ummeldung kommt nur in Betracht, wenn Sie den Betrieb innerhalb des Meldebezirkes, also innerhalb der Gemeinde, verlegen. Andernfalls muss ab- und wieder angemeldet werden.

Die Meldungen müssen Sie natürlich nur vornehmen, wenn Sie auch den Betrieb verlegen. Das muss ja nicht zwingend so sein. Betriebs- und Wohnort müssen schließlich nicht identisch sein.

Ob Sie deswegen tatsächlich eine Zwischenbilanz erstellen müssen, ist eine rein steuerrechtliche Frage, die durch die Gewerbemeldungen nicht vorweg genommen wird. Insofern hat die Kollegin vollkommen Recht.

Auf dem Abmeldeformular kann übrigens als Abmeldegrund "Verlegung in einen anderen Meldebezirk" angekreuzt werden. So erfährt auch das FA, dass nur eine Verlegung erfolgt.

Gruß aus Wetzlar
   
Frank Schuster



Gepostet am 27.05.2008 um 17:50 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=24759#post24759


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