Pro7 TV Total Pokerstars Nacht Gestern |
Kölner
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Pro7 TV Total Pokerstars Nacht Gestern |
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Betrifft Pro7 TV Total Pokerstars Nacht gestern Abend um 22:30 Uhr auf Pro7:
Wie kann es möglich sein, dass in diversen Kommunen Pokerturniere untersagt werden, im Fernsehen aber munter um 100.000 € gespielt werden kann???
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1
02.05.2008 09:23 |
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Solon
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Rosewood
Haudegen
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RE: Pro7 TV Total Pokerstars Nacht Gestern |
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Gute Frage, wurde denn das Turnier in Deutschland durchgeführt?
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2
02.05.2008 09:39 |
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Solon
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eric
Tripel-As
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RE: Pro7 TV Total Pokerstars Nacht Gestern |
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Zitat: |
Original von Rosewood
Gute Frage, wurde denn das Turnier in Deutschland durchgeführt? |
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achtung nur vermutung, ist dass nicht egal, weil sämtliche sachen, welche im fernsehen laufen, inkl. zB: "9live" verlosungen (diese anruf und gewinn vera-------ungen) unter das Telemediengesetz fallen ?!
wenn dem so ist, ein dringend reformbedürftiger punkt.
__________________ Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
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3
02.05.2008 10:16 |
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Corleis
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RE: Pro7 TV Total Pokerstars Nacht Gestern |
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Zitat: |
Original von eric
achtung nur vermutung, ist dass nicht egal, weil sämtliche sachen, welche im fernsehen laufen, inkl. zB: "9live" verlosungen (diese anruf und gewinn vera-------ungen) unter das Telemediengesetz fallen
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Oder ist es vielleich so, dass es leichter ist kleine Aufsteller zu jagen als sich mit einem Medienkonzern anzulegen?
Schliesslich ist das ja nicht in dem Bezirk, sondern bundesweit und somit ja sowieso ein Anderer zuständig!
Nur so eine Vermutung...
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4
02.05.2008 10:21 |
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Rosewood
Haudegen
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RE: Pro7 TV Total Pokerstars Nacht Gestern |
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@ eric
Ich denke, Du hast recht!
@ Corleis
Ich fürchte, dass könnte so sein, will es aber besser nicht hoffen.
Irgendwer muss sich doch zuständig fühlen?!
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5
02.05.2008 10:33 |
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Kölner
Doppel-As
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RE: Pro7 TV Total Pokerstars Nacht Gestern |
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@ Bernd
4 auf eine Streich also, ich leg mich besser nicht mehr mit Dir an ;-)
Aber mal im Ernst, weiß keiner was zur Rechtslage?
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7
02.05.2008 21:45 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Kölner,
die Zuständigkeitsregelung in NRW ergibt sich aus § 18 des Gesetzes des Landes NRW zum Glücksspielstaatsvertrag.
Du kannst es über die Landtagsseite nrw leicht abrufen, über linke taskseite auf Dokumente gehen und dann bei Landtagsdokumente 14.WP den Suchbegriff Glücksspiel eingeben.
Und wenn Du Dich dann an die zuständige Stelle wenden möchtest, solltest Du die Ausdrucke über die Direktverlinkung von Pro 7 an PokerStars nicht vergessen und dort vor allem die Geschäftsbedingungen.
Aus diesen ist leicht ersichtlich, dass es sich hier nicht um einen Wohlfahrtsverein handelt.
Und wenn Du Dir §9 Sicherheit und Ihr Konto in den Pokerstars Endnutzer Lizenzvereinbarungen durchliest, wirst Du mit Blick auf §18 Gessetz des Landes NRW zum Glücksspielstaatsvertrag feststellen, dass Du nun schon zwei "Ansprechpartner" in NRW hast, bei denen Du Dich erkundigen kannst.
Gruß
Meike
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8
03.05.2008 06:54 |
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John-Lautner
Tripel-As
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Rechtlich gesehen handelt es sich um eine "Verlosung" da vom Spieler kein Geldeinsatz verlangt wird und das ausgeschüttete Preisgeld über Werbung finanziert wird.
Das gleiche gilt für 9live und co mit dem Unterschied, daß diese sehr wohl einen Versteckten Einsatz in Form einer Telefongebühr von 50cent vom Mitspieler einstreichen - allerdings muß der Sender auch die Teilnahme per Postkarte zulassen (darauf muß auch hingewiesen werden - passiert jedoch selten - da dieser Betrag bei der Post bleibt)
Erinnert Euch an die Verlosungs-Jackpots in den Hallen - die war das gleiche Prinzip, Teilnahme unabhängig vom Automatenspiel - es mussten auch Teilnahmekarten auslegen - wo die ausgefüllten dann gelandet sind kann man sich gut vorstellen
Fazit: Pokerturniere sind immer und überall erlaubt - solange der Mitspieler nicht mehr als 55 cent ausgeben muß um sich daran zu beteiligen.
Nun müsst ihr nur noch finanzkräftige Sponsoren für die Preise suchen (am besten bei Teestuben anfangen) und die Cola für 5€ verkaufen...
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9
03.05.2008 07:00 |
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gmg
Foren Gott
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@ alle
gefunden bei der DESIA:
Zitat on
Presse Information
10. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages
Deutsche Spielbanken fordern Länder zur Intervention auf, wenn Sender TV-Gewinnspiele ohne gesetzlich geforderten Spielerschutz betreiben
Hannover/Kiel, 6. April 2008. Derzeit befindet sich der „Zehnte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge“ in der Diskussion der Länderparlamente. Stimmen diese zu, soll der Vertrag am 1. 9. 2008 in Kraft treten. Eine Neuerung betrifft Gewinnspiele. Dazu wird der § 8a eingefügt. Danach sind Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele zulässig, sofern sie dem Gebot der Transparenz und des Teilnehmerschutzes unterliegen, nicht irreführen sowie Kosten (maximal 50 Cent),Spielgestaltung und -bedingungen offen legen.
Die Deutsche Spielbanken Arbeits- und Interessengemeinschaft (DeSIA) sieht hier eine nicht-gesetzeskonforme Ausweitung des Glücksspiels. Sie kollidiert mit dem seit 1. Januar 2008 geltenden Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV). Sie fordert daher die Länder auf, die für alle Spiel-Anbieter geforderten gesetzlichen Auflagen zum Schutz der Spieler auch auf Glücksspiele per Call-in TV und ähnliche Formate es Hörfunks durchzusetzen.
Wenn TV-und Hörfuk Sender derartige Gewinnspiele durchführen, wird der gesetzlich geforderte Spielerschutz konterkariert, da derartige Spielformen die rechtlich normierten Merkmale des Glücksspiels zwar erfüllen, den Auflagen aber keine Folge leisten. Gemäß GlüStV liegt „ ein Glücksspiel ...vor, wenn ... für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.“ Diese Kriterien erfüllen TV- Gewinnspiele:
TV-Sender wie 9Live haben hohe Einschaltquoten. Daraus resultiert, dass viele Zuschauer anrufen, aber nur sehr wenige die Chance zur Teilnahme haben. Ein Zufallsgenerator wählt aus. Daher sind die juristisch definierten Merkmale „Entgelt (50 Cent Telefon-Kosten)sowie „überwiegend abhängig vom Zufall“ gegeben. Die TV-Formate verletzen gleichfalls das Gebot der Transparenz: Den Zuschauern wird suggeriert, die Lösung sei leicht und sie müssten nur schnell und mehrfach anrufen, weil der „Hot Button jederzeit zuschlagen“ könne. Da zudem die Zuschauer aufgrund der geringen Durchschaltquote
mehrfach per Wahlwiederholung teilnehmen, entstehen hohe Kosten. Sie liegen über der Unerheblichkeitsgrenze - und zeigen klar, dass hier der Sachverhalt des Glücksspieles gegeben. Besonders Jugendliche,
so die Verbraucherzentrale Sachsen, sind durch Sendeplatz, werbliche Ansprache und Spielkonzept gefährdet. Casinos dagegen verbieten Jugendlichen unter 18 Jahren den Zutritt. Der GlüStV ist daher auf elektronische Medien auszuweiten, da Glücksspiele nur dann legal sind, wenn der Anbieter gleichzeitig Spielsuchtprävention realisiert. Dazu gehören u.a. die Möglichkeiten, sich vom Spiel auszuschließen oder bei Gefährdung ausgeschlossen zu werden (Spielersperre, Spiel ab 18 ). Solche Maßnahmen finden sich nicht bei TV-Sendern. Ein wie von der Drogenbeauftragten des Bundes, Sabine Bätzing, gefordertes „lückenloses Präventionskonzept“ muss angesichts des Suchtpotentials also auch TV-Gewinnspiele erfassen: Spielsüchtige teilten, so der News-Dienst des medienforums nrw 2008, via Telefon live mit, sie hätten innerhalb eines Monats mehrere tausend Euro fürs Call-TV ausgegeben. Derartige Sendungen finden sich bei ProSieben, Sat.1, Kabel 1, Tele 5, Super RTL, DSF, Viva, Nick und Comedy Central. Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel rechnet für die gesamte Branche 20 bis 25 Millionen kostenpflichtige Anrufe monatlich. Nur ein Bruchteil der Versuche hat eine Gewinnchance: Die Wahrscheinlichkeit, durchgestellt zu werden liegt bei 1:2.500.
Zitat off
Grüße
__________________ gmg
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10
07.05.2008 21:32 |
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eric
Tripel-As
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Hier kann ich mich den Forderungen des Spielbankenlobbyistenverbandes uneingeschränkt anschliessen. Das hat auch nichts mit Telemedien zu tun, es ist schlicht Glücksspiel.
__________________ Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
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11
08.05.2008 08:36 |
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