Gewerbeuntersagung von Amts wegen? |
PaPo
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Gewerbeuntersagung von Amts wegen? |
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Hallo liebe Forumsmitglieder,
mir stellt sich aktuell die Frage, ob ich ein GU-Verfahren weiterführen kann, wenn die beantragende Stelle keine Forderungen mehr hat.
Kann ich es von Amts wegen aufrecht erhalten?
Der Betroffene hat nämlich an X Stellen noch X andere Rückstände.
Liebe Grüße
PaPo
__________________ Credendo Vides
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1
19.02.2008 15:49 |
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Solon
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J. Neu
Routinier
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Hallo,
die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens kann man nicht beantragen.
Das Verfahren wird stets von Amts wegen eingeleitet, und zwar auf Hinweise, Anzeigen, Beschwerden oder Pressenotizen hin. Wird von einem Dritten (Behörde oder Privatmann) ein "Antrag" auf Einleitung eines Untersagungsverfahrens gestellt, so ist dieser "Antrag" lediglich als Anregung zu werten.
Viele Grüße
J. Neu
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2
19.02.2008 19:22 |
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Solon
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Antonia Thien
König
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Hi,
es ist genau, wie der Kollege Neu sagt.
In Anlehnung dazu: Wenn Sie den Landmann/Rohmer haben, schauen Sie doch 'mal in den Band II (ergänzende Vorschriften). Dort finden Sie unter Nr. 253 die GewUVwV, in der unter Punkt 6.1 festgehalten ist, dass ein Gewerbeuntersagungsverfahren von Amts wegen eingeleitet wird, wenn Anzeichen für die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden erkennbar werden.
Viele Grüße
A. Thien
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3
20.02.2008 07:15 |
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PaPo
Mitglied
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Themenstarter
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Guten Morgen
und vielen Dank. Ist schon nützlich zu wissen, dass eine GewUVwV gibt
.
Ich befürchte in meinem neuen Aufgabengebiet gibt es noch viel zu lernen.
Wünsche allseits einen schönen Mittwoch.
Viele Grüße
PaPo
__________________ Credendo Vides
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4
20.02.2008 07:27 |
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Abraham
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PaPo,
im Gewerbeuntersagungsverfahren geht es doch um die Feststellung der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit und die ist sicherlich dadurch gegeben, dass in Ihrem geschilderten Fall noch weitere Rückstände bei anderen Stellen bestehen.
Wenn wir die Untersagungsverfahren immer dann einstellen müssten, wenn die Stelle, die den ersten Hinweis auf eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit gegeben hat keine Forderungen mehr hat, dann wären wir ja nichts weiter als eine zusätzliche Vollstreckungshilfe. (Was viele Gläubiger wohl auch so sehen.
)
Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham
__________________ Hier gepostete Äußerungen geben lediglich die Meinung der Verfasserin wieder.
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5
20.02.2008 08:42 |
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