unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Gewerbeuntersagung von Amts wegen? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Gewerbeuntersagung von Amts wegen?
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
PaPo   Zeige PaPo auf Karte PaPo ist weiblich
Mitglied


images/avatars/avatar-11.gif

Dabei seit: 26.06.2007
Beiträge: 30
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 184.693
Nächster Level: 195.661

10.968 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Gewerbeuntersagung von Amts wegen?

Hallo liebe Forumsmitglieder,

mir stellt sich aktuell die Frage, ob ich ein GU-Verfahren weiterführen kann, wenn die beantragende Stelle keine Forderungen mehr hat.
Kann ich es von Amts wegen aufrecht erhalten?
Der Betroffene hat nämlich an X Stellen noch X andere Rückstände.

Liebe Grüße
PaPo

__________________
Credendo Vides
1 19.02.2008 15:49 PaPo ist offline E-Mail an PaPo senden Beiträge von PaPo suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

J. Neu   Zeige J. Neu auf Karte J. Neu ist männlich
Routinier


Dabei seit: 21.06.2007
Beiträge: 455
Bundesland:
Saarland

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.803.456
Nächster Level: 3.025.107

221.651 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens kann man nicht beantragen.

Das Verfahren wird stets von Amts wegen eingeleitet, und zwar auf Hinweise, Anzeigen, Beschwerden oder Pressenotizen hin. Wird von einem Dritten (Behörde oder Privatmann) ein "Antrag" auf Einleitung eines Untersagungsverfahrens gestellt, so ist dieser "Antrag" lediglich als Anregung zu werten.

Viele Grüße
J. Neu
2 19.02.2008 19:22 J. Neu ist offline E-Mail an J. Neu senden Beiträge von J. Neu suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
König


Dabei seit: 21.06.2005
Beiträge: 908
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.257.666
Nächster Level: 7.172.237

914.571 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hi,

es ist genau, wie der Kollege Neu sagt.
In Anlehnung dazu: Wenn Sie den Landmann/Rohmer haben, schauen Sie doch 'mal in den Band II (ergänzende Vorschriften). Dort finden Sie unter Nr. 253 die GewUVwV, in der unter Punkt 6.1 festgehalten ist, dass ein Gewerbeuntersagungsverfahren von Amts wegen eingeleitet wird, wenn Anzeichen für die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden erkennbar werden.

Viele Grüße
A. Thien
3 20.02.2008 07:15 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
PaPo   Zeige PaPo auf Karte PaPo ist weiblich
Mitglied


images/avatars/avatar-11.gif

Dabei seit: 26.06.2007
Beiträge: 30
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 184.693
Nächster Level: 195.661

10.968 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von PaPo


www.Fiat-126-Forum.de







Guten Morgen

und vielen Dank. Ist schon nützlich zu wissen, dass eine GewUVwV gibt Weißnicht .
Ich befürchte in meinem neuen Aufgabengebiet gibt es noch viel zu lernen.

Wünsche allseits einen schönen Mittwoch.

Viele Grüße
PaPo

__________________
Credendo Vides
4 20.02.2008 07:27 PaPo ist offline E-Mail an PaPo senden Beiträge von PaPo suchen
Abraham   Zeige Abraham auf Karte Abraham ist weiblich
Routinier


images/avatars/avatar-247.gif

Dabei seit: 18.10.2007
Beiträge: 368
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.223.678
Nächster Level: 2.530.022

306.344 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin PaPo,

im Gewerbeuntersagungsverfahren geht es doch um die Feststellung der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit und die ist sicherlich dadurch gegeben, dass in Ihrem geschilderten Fall noch weitere Rückstände bei anderen Stellen bestehen.

Wenn wir die Untersagungsverfahren immer dann einstellen müssten, wenn die Stelle, die den ersten Hinweis auf eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit gegeben hat keine Forderungen mehr hat, dann wären wir ja nichts weiter als eine zusätzliche Vollstreckungshilfe. (Was viele Gläubiger wohl auch so sehen. Heul )

Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham

__________________
Hier gepostete Äußerungen geben lediglich die Meinung der Verfasserin wieder.
5 20.02.2008 08:42 Abraham ist offline Beiträge von Abraham suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Gewerbeuntersagung von Amts wegen?


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Gewerbeuntersagung einer GmbH & Co.KG Stehendes Gewerbe (allgemein)   24.02.2006 13:12 von Norbert Loermann     22.04.2024 14:13 von Ludwig   Views: 134.737
Antworten: 15
Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rec [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.11.2022 04:10 von Puz_zle     17.04.2024 17:03 von Puz_zle   Views: 1.461.146
Antworten: 31
Führungszeugnis und GZR von Amts wegen Gewerberecht   20.02.2024 10:02 von A.Romppel     22.02.2024 08:11 von Pitti81   Views: 18.788
Antworten: 11
Verbot der Einfuhr, des Inverkehrbringens und des Bere [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   20.07.2023 11:15 von Puz_zle     16.01.2024 07:23 von Puz_zle   Views: 204.650
Antworten: 2
Abmeldung wegen Corona-Maßnahmen Stehendes Gewerbe (allgemein)   23.11.2023 10:37 von Bernie     23.11.2023 12:24 von Roesje   Views: 7.178
Antworten: 1

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 7.052 | Views gestern: 356.818 | Views gesamt: 893.662.135


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 109 | Gesamt: 0.176s | PHP: 99.43% | SQL: 0.57%