LÖG NRW Muttertag 2008 |
C. Schröder
König
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Grundsätzlich dürfen die Bäcker am Pfingstsonntag nach dem LÖG auch nicht öffnen. Die Muttertagsregelung wurde sowohl für die Floristen als auch für die Bäcker (und Zeitungsläden) geschaffen.
Eigentlich hätte der Gesetzgeber gleich mit regeln sollen, dass aufgrund des Zusammenfalles des Himmelfahrtstages und des 1. Mai, der 1. Mai diesen Jahr am 2. Mai stattfindet, so als Ausgleich für alle "Fehlgesetzgebungen"
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22.04.2008 16:42 |
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Solon
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Sigi2910
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Damit Mama morgens frische Brötchen bekommt, einen dicken Blumenstrauß und eine... BamS.
Aber die Idee mit dem 1. und 2. Mai ist klasse
. Sollte unbedingt noch verfolgt werden.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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42
22.04.2008 16:44 |
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Solon
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Sigi2910
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Die Stadt Bretten wagt den Aufstand: Unter Berufung auf „öffentliches Interesse“ und damit eine Ausnahme vom Ladenschlussgesetz stützt OB Metzger sich kurzerhand auf das Grundgesetz. Danach habe jede Mutter „Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft“. Der Rathauschef erlaubt den Läden in seiner Stadt, am 11. Mai vier Stunden zu öffnen, um Mama mit frischen Brötchen und Blumen zu versorgen. Den Gemeinderat hat er hinter sich. Dieser fasste einen entsprechenden Beschluss – einstimmig. Guckst Du hier.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
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23.04.2008 09:17 |
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Weinheim
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aus Nordbaden!
Bretten lässt's ja mal so richtig krachen.
Das wird aber wohl ausgehen wie das sprüchwörtliche "Hornberger Schießen". Die Ausnahme nach § 11 LadÖG Ba-Wü greift da nur bei absoluten Notsituationen; also im Katastrophenfall. Ob da "Anspruch auf Schutz u Fürsorge der Gemeinschaft" im Zusammenhang mit dem Muttertags-Blumenverkauf das öffentliche Interesse begründet?...
...wohl eher nicht.
Andere Städte versuchen jetzt noch geschwind, sich als Kur-, Erholungs-, Ausflugs- oder Wallfahrtsort zu bewerben. Denn solche Orte sind wiederum vom Verkaufsverbot am 11.5. ausgenommen.(§ 7 LadÖG Ba-Wü). Diese müssen aber als o.g. Ort anerkannt sein; außerdem muss die Stadt eine Rechtsverordnung erlassen, wenn noch nicht geschehen.
Die Stadt Mannheim ist jetzt gerade wohl dabei:
http://www.morgenweb.de/region/mannheim/...0002473626.html
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23.04.2008 09:52 |
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Bresgen
Haudegen
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"Anspruch auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft" ist ja wohl der Knaller schlechthin.
Da sollte man sich aber nicht bei der Mutter mit Blumen "freikaufen", sondern an dem Tag lieber mal das Frühstück ans Bett bringen und den Haushalt übernehmen, das wäre eher Schutz und Fürsorge !
Außerdem könnte man sich der Mutter zuliebe ja mal die Mühe machen, das Ganze anständig zu organisieren und die Blumen bereits einen Tag vorher zu kaufen und nicht erst auf den letzten Drücker, weil man es an dem Sonntag gerade im Kalender sieht - frei nach dem Motto: und plötzlich war er da, der Muttertag (findet ja nicht zufällig jedes Jahr statt).
Jetzt mal ganz davon abgesehen, dass ein Tag Dankeschön pro forma die ganze Arbeit ohnehin nicht genug würdigen kann !
(Noch) sonnige Grüße aus Euskirchen
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Et kütt, wie et kütt !
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23.04.2008 13:25 |
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