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Grundsätzlich dürfen die Bäcker am Pfingstsonntag nach dem LÖG auch nicht öffnen. Die Muttertagsregelung wurde sowohl für die Floristen als auch für die Bäcker (und Zeitungsläden) geschaffen.

Eigentlich hätte der Gesetzgeber gleich mit regeln sollen, dass aufgrund des Zusammenfalles des Himmelfahrtstages und des 1. Mai, der 1. Mai diesen Jahr am 2. Mai stattfindet, so als Ausgleich für alle "Fehlgesetzgebungen"



Gepostet am 22.04.2008 um 16:42 von:
Benutzer: C. Schröder
Der Original-Beitrag :
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