§56 GewO "Goldverkauf" |
Zigeuner
Grünschnabel
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Hallo zusammen und guten Morgen.
Zuallererst : "Zigeuner" ist mein nick nicht wegen meiner ethnischen Herkunft sondern wegen meines Berufes der mich umtreibt.
Um nicht zu weit auszuholen schildere ich erst mal kurz mein Problem.
Ich handel mit Kristallen an Ketten und Brisuren aus Silber, Double und Edelstahl.
Ich arbeite in Deutschland und Österreich auf zumeist festgesetzten Märkten oder in Centern.
Jeder meiner Kunden bekommt zu jedem Schmuckstück eine Karte mit meiner Firmenadresse.
Mein Firmenname ist deutlich sichtbar auf einem Schild am Stand.
Ich möchte meinen Schmuck anbieten mit Goldketten und -brisuren (Halterungen für Ohrschmuck).
Ausschliesslich 333er Gold und wie bei Silber bis 40 Euro VK.
Das darf ich nicht !
Da ich das aber WILL hab ich schon erste leise Erkundigungen eingezogen : es soll Möglichkeiten geben durch Genehmigung vom Bund oder dem jew. Land ; ausserdem KÖNNTE es eine Möglichkeit geben ein stehendes Gewerbe anzumelden und dann (mit Ausnahmegenehmigung) ambulant zu verkaufen.
Ich erhoffe mir hier von euch Fachleuten die eine oder andere Idee WEN ich und WIE auf diese Genehmigungen anspreche.
Mein Ziel ist - wie erwähnt - der immer anspruchsvolleren Kundschaft eine Alternative zum Double anzubieten und sicherlich auch GRUNDSÄTZLICH hier etwas zu ändern (ich darf dem Kunden also eine Edelstahlkette für 90 Euro verkaufen aber keine aus 333er!-Gold für 30).
Würde mich sehr freuen wenn ihr mir hier helfen könnt.
Mit freundlichem Gruss
Der Zigeuner
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1
26.01.2008 08:53 |
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Solon
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Corinna Bitzka
Foren As
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Hallo!!
Versuchs mal mit §56 Abs. 2 GewO!!
(2) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Ausnahmen von den in Absatz 1 aufgeführten Beschränkungen zulassen, soweit hierdurch eine Gefährdung der Allgemeinheit oder der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist. Die gleiche Befugnis steht den Landesregierungen für den Bereich ihres Landes zu, solange und soweit das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie von seiner Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht hat. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für ihren Bereich Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 mit dem Vorbehalt des Widerrufs und für einen Zeitraum bis zu fünf Jahren zulassen, wenn sich aus der Person des Antragstellers oder aus sonstigen Umständen keine Bedenken ergeben; § 55 Abs. 3 und § 60c Abs. 1 gelten für die Ausnahmebewilligung entsprechend.
Gruß Corinna Bitzka
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2
28.01.2008 10:59 |
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Solon
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Zigeuner
Grünschnabel
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Hallo liebe Corinna
danke für den Hinweis .
Das etwas grössere Problem scheint hier die Vorgehensweise zu sein.
Die Seite vom bmwi ist hier wenig hilfreich ; am sinnvollsten ist es wohl dort anzusetzen weil ich das ja bundesweit durchsetzen will .
Da komm ich nicht weiter also : wie geh ich vor ?
Weiterhin dankbar für Tips
der Zigeuner
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3
29.01.2008 10:29 |
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Abraham
Routinier
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sofern Sie auf festgesetzten Märkten und innerhalb von Kaufhäusern tätig sind, kommt eine Anmeldung eines stehenden Gewerbes unter Ihrer Wohnanschrift(gem. § 14 GewO)in Betracht.
Der Handel mit Waren aus Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen ist ein überwachungsbedürftiges Gewerbe gem. § 38 Abs. 1 Buchstabe c) GewO.
Daher wird die zuständige Behörde ein Führungszeugnis und einen Gewerbezentralregisterauszug über Sie einholen. Sofern sich hier keine negativen Erkenntnisse ergeben, wären Sie zum Handel mit diesen Waren befugt.
Gem. § 42 GewO könnten Sie dann auch Ihr Gewerbe außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung ausüben.
Allerdings gilt das natürlich nur im Geltungsbereich der Gewerbeordnung.
Gruß
Abraham
__________________ Hier gepostete Äußerungen geben lediglich die Meinung der Verfasserin wieder.
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4
30.01.2008 10:16 |
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Zigeuner
Grünschnabel
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Guten Morgen !
Danke für den Beitrag Abraham - hat mich ein gutes Stück auf die Spur gebracht.
Ich hab jetzt meine IHK eingeschaltet und bin gespannt was da herauskommt.
Sobald ich was erfahre werd ichs gern mal posten.
der Zigeuner
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5
01.02.2008 10:37 |
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Andra
Grünschnabel
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Silberschmuckverkauf über 40 Euro |
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Lieber Zigeuner,
obwohl es schon lange her ist,würde mich interessieren,was bei deinen Untersuchungen herausgekommen ist.Ich möchte Silberschmuck über $0 Euro(50-60)verkaufen.(Auf Wochenmarkt und Kunsthaandwerkermarkt).Gibt es da Probleme?
Andra
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6
28.02.2010 20:21 |
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