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Ich verkaufe regelmäßig auf dem Wochenmarkt(Samstags) und auf einem Kunsthandwerkermarkt(Sonntags)handgemachten Silberschmuck.In meiner Reisegewerbekarte ist "Silber nur bis 40 Euro "eingetragen.Das ist bisher als Kleinunternehmer O:K.Aber ich möchte wachsen und als Umsatzsteuerpflichtiger müßte ich 19§ raufschlagen,was den Verkaufspreis erhöht.
Stimmt es,daß auf festgesetzten Märkten keine Reisegewerbekarte erforderlich ist,und würde das Verbot dann aufgehoben sein.Wie weiß ich ,daß ein Markt festgesetzt ist?
Stimmt es auch ,daß ,wenn ich ein festes Gewerbe unter meiner Wohnadresse angemeldet habe,keine RGK mehr brauche?
Vielleicht könnt ihr mir einen Tip geben?
Andrahttp://www.forum-gewerberecht.de/images/smilies/Danke.gif
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