unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » Reisegewerbe - Vertrieb von Reisen = Wanderlager? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Reisegewerbe - Vertrieb von Reisen = Wanderlager?
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
VBehr VBehr ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 20.08.2009
Beiträge: 6
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 32.132
Nächster Level: 38.246

6.114 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Reisegewerbe - Vertrieb von Reisen = Wanderlager?

Hallo Zusammen,

ich bin noch recht neu im Geschäft und habe zum ersten Mal mit einem Vorgang zu tun, bei dem ein Veranstalter nach einer öffentlichen Ankündigung Reisen in einer hiesigen Gaststätte vertreiben möchte. Nach meiner Prüfung liegen die Voraussetzungen des § 56 a Abs. 2 Satz 1 GewO vor, mit Ausnahme der Tatsache, dass Reisen keine Waren sind. Ist es zutreffend, dass die Veranstaltung im Sinne dieser Norm deshalb nicht anzeigepflichtig ist?

Wenn ja, habe ich trotzdem Möglichkeiten, gegen den Veranstalter vorzugehen, wenn dieser gegen das Verbot des § 56 a Abs. 2 Satz 2 GewO (Ankündigung von unentgeltlichen Zuwendungen) verstößt? Ich werde irgende irgendwie das Gefühl nicht los, dass unsere lieben MitbürgerInnen mal wieder "über`s Ohr gehauen" werden.

Vielen Dank bereits im Voraus

Lieben Gruß aus Schneverdingen,
Volker Behr
1 19.11.2009 11:59 VBehr ist offline E-Mail an VBehr senden Beiträge von VBehr suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Manfred Milbrodt
unregistriert


www.Fiat-126-Forum.de






RE: Reisegewerbe - Vertrieb von Reisen = Wanderlager?

....so auf die Schnelle; erlebt habe ich es noch nicht, dass tatsächlich nur Reisen vorgestellt werden.
Im Laufe der Veranstaltung (ggf Sitzfleisch von Nöten)
kommt der eigentliche Kern, Verkauf von allen möglichen überteuernden Kram, an´s Licht schimpf
2 19.11.2009 12:18
Solon
Zum Anfang der Seite springen

J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
Lebende Foren Legende


Dabei seit: 01.06.2006
Beiträge: 1.548
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 10.110.495
Nächster Level: 11.777.899

1.667.404 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

§ 56 a wird um den Begriff der Dienstleistungen ab dem 28.12.2009 mit Inkrafttreten der entsprechenden Regelung des EU_DLR-Umsetzungsgesetzes erweitert.

Wer sich mit diesem Gesetz und der EU-DLR als gewerbebehörde noch nicht befasst hat, sollte dies bald tun.

Gruß J. Simon
3 19.11.2009 14:38 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
VBehr VBehr ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 20.08.2009
Beiträge: 6
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 32.132
Nächster Level: 38.246

6.114 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von VBehr


www.Fiat-126-Forum.de







Lieben Dank J. Simon,

ich habe mich in der Tat noch nicht wirklich mit der EU-DLR beschäftigt. In so einer kleinen Gemeinde wie Schneverdingen hat ein Mitarbeiter so viele verschiedenen Aufgaben zu bewältigen :-( hat aber auch seinen Reiz ;-)

Die mit Inkrafttreten der EU-DLR bevorstehende Erweiterung des § 56 a GewO habe ich mir schon seit längerem gewünscht.

Nochmals vielen Dank.

Gruß V. Behr
4 19.11.2009 14:54 VBehr ist offline E-Mail an VBehr senden Beiträge von VBehr suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
Lebende Foren Legende


Dabei seit: 01.06.2006
Beiträge: 1.548
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 10.110.495
Nächster Level: 11.777.899

1.667.404 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo, VBehr,

gern geschehen. Sollte auch kein Vorwurf, sondern ein Hinweis sein. Die DLR und die Gesetzesänderungen haben für die Gewerbebehörden schon erhebliche Konsequenzen auch hinsichtlich der Verwaltungsgebühren.

Viele Grüße aus Hessen

J. Simon
5 19.11.2009 15:03 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
Jähnel   Zeige Jähnel auf Karte Jähnel ist weiblich
Jungspund


Dabei seit: 18.10.2006
Beiträge: 18
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 115.064
Nächster Level: 125.609

10.545 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Wanderlager - Vertrieb von Reisen

Auch in unserer Stadt wird diese Form von Wanderlager praktiziert. In der öffentlichen Ankündigung wird als zusätzliches Anlockmittel auf ein Abendessen mittels Gutscheins verwiesen. Die eingeladenen Gäste sollen ihre Menübestellung dem Gastwirt übermitteln.
Meine Frage: Seht Ihr hierin einen Verstoß der untentgeltlichen Zuwendung?

Viele Grüße aus der schönen Saalestadt
S.J.
6 07.12.2009 15:04 Jähnel ist offline E-Mail an Jähnel senden Homepage von Jähnel Beiträge von Jähnel suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
Lebende Foren Legende


Dabei seit: 01.06.2006
Beiträge: 1.548
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 10.110.495
Nächster Level: 11.777.899

1.667.404 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ja, ab dem 28.12.2009.

Gruß J. Simon
7 08.12.2009 06:44 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
Stadtverwaltung Frankenthal   Zeige Stadtverwaltung Frankenthal auf Karte Stadtverwaltung Frankenthal ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 1.387
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.117.507
Nächster Level: 10.000.000

882.493 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Reisegewerbe - Vertrieb von Reisen= Wanderlager



jetzt verstehe ich so einiges...

wir hatten Ende November eine Anfrage von einer Firma, die für einen großen Buchversandhandel aus A. Eventveranstaltungen organisiert, auf welchen neben Entertainment und Abendessen auch Club-Reisen vorgestellt werden...
eine vorgefertigte "Bestätigung" wurde beigefügt...
da wir diese noch nicht zurück gemailt haben, hat die Firma sich schon beschwert....
die Veranstaltung soll aber auch erst im Januar stattfinden...
die Marketingfirma hat sich doch sicherlich nicht nur bei uns gemeldet, oder?

Gruß aus Frankenthal (Pfalz) und schönen Feierabend party4
8 08.12.2009 16:46 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
Administrator


images/avatars/avatar-30.gif

Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 1.177
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.270.922
Nächster Level: 8.476.240

205.318 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo in die Runde,

Da es sich bei den eingeladenen Gästen dieses Unternehmens um tatsächlich langjährige Kunden desselben handelt, ist die Annahme des Begriffs der "öffentlichen Ankündigung" m.E. nicht gegeben.

Freundliche Grüße

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
9 08.12.2009 17:16 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
Stadtverwaltung Frankenthal   Zeige Stadtverwaltung Frankenthal auf Karte Stadtverwaltung Frankenthal ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 1.387
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.117.507
Nächster Level: 10.000.000

882.493 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Reisegewerbe - Vertrieb von Reisen= Wanderlager

Moin
in der Einladung wird aber seitens des Verlages extra betont, dass der Stammkunde Gäste mitbringen darf, die keine Kunden des Verlages sein müssen... von daher ist der Personenkreis ja doch nicht abgegrenzt... Kopfkratz
10 09.12.2009 08:03 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
LKKS LKKS ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 19.10.2007
Beiträge: 1.299
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.828.397
Nächster Level: 8.476.240

647.843 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
die Marketingfirma hat sich doch sicherlich nicht nur bei uns gemeldet, oder?


Wenn es die gleich ist wie in unserem Fall, wovon ich aufgrund des Auftragsgebers mal ausgehe, weiß die Vertriebsfirma durchaus, dass die Änderung der EU-DLR noch nicht überall angekommen ist.

Wir hatten mit dem Hinweis auf die DLR die Anzeigepflicht für alle Veranstaltungen nach dem 28.12.2009 bejaht.

Aber aus den Rückäußerungen der Marketingfirma konnten wir bereits den Schluß ziehen, dass manche Gewerbebehörden durchaus auch kein Wanderlager annehmen, was wir für nicht vertretbar halten.

Sei es drum, hat jeder das Recht seine eigene Entscheidung zu treffen, bei uns werden zukünftig auch Reisewerbeveranstaltungen als anzeigepflichtiges Wanderlager angesehen.

Grüße
aus Hessen
11 09.12.2009 13:16 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-657.jpeg

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.915.548
Nächster Level: 7.172.237

256.689 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin Moin aus Thüringen,

@LKKS
Auch wenn die Aufnahme von "Dienstleistungen" in den § 56a GewO mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften zum 28.12.2009 erfolgt, hat dies nicht unmittelbar mit der EU-DLRL zu tun.
Die Gesetzänderung kommt nicht auf Grund eine Forderung aus der EU-DLRL, sondern auf Initiative des Bundesrates und hat rein ordnungspolitische und verbraucherschützende Aspekte - siehe Begründung der BR-Stellungnahme zum Gesetzentwurf:

Zitat:
Begründung:
Von den Gewerbebehörden wird in den letzten Jahren immer häufiger die Durchführung von Wanderlagern beobachtet, die der Vermittlung von Reisen dienen. Da die Veräußerung und Vermittlung von Reisen keinen Vertrieb von Waren, sondern von Dienstleistungen darstellt, unterliegen derartige Veranstaltungen nicht den Beschränkungen des § 56a GewO. Es ist deshalb gesetzlich nicht gewährleistet, dass solche Vorhaben der Verwaltung im Vorfeld bekannt werden. Leider kommt es aber auch bei den neuen Erscheinungsformen des Wanderlagers immer wieder zu Täuschungen und Schädigungen der Teilnehmer, also zu denselben Missständen, die bisher schon den Warenvertrieb so oft begleitet haben. Darüber hinaus belegen die Erkenntnisse der Vollzugsbehörden ferner, dass die fehlende Anzeigepflicht für Veranstaltungen zum Verkauf von Reisen von den Veranstaltern dazu genutzt wird, die Bestimmungen des § 56a GewO zu umgehen und unter dem Deckmantel einer solchen Veranstaltung tatsächlich Waren zu vertreiben.
Zielsetzung des § 56a GewO ist es, die Kunden vor einer Übervorteilung durch den Veranstalter zu schützen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum dieser Schutz nur bei dem Vertrieb von Waren greifen sollte.
Die Folgeänderung bezweckt, die Bußgeldandrohung des § 145 Absatz 3 Nummer 6 GewO an den ergänzten Tatbestand des § 56a GewO anzupassen und sicherzustellen, dass künftig auch fehlende Angaben zur Art der Dienstleistung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.

Quelle: Bundesratdrucksache 284/1/09: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2009/0284-1-09.pdf

Wenn alle Tatbestandsmerkmale des Wanderlager erfüllt sind, ist der Reisevermittlerveranstalter für alle Veranstaltungen ab 28.12.2009 per Gesetz anzeigepflichtig.

@Stadtverwaltung Frankenthal
Wenn der "Stammkunde" Gäste mitbringen darf, ist der Personenkreis auf jeden Fall nicht abgegrenzt und somit das Kriterium "öffentlichen Ankündigung" erfüllt. Selbst die Einladung nur an "Stammkunden" wäre im Einzelfall prüfenswert. Das VG Stuttgart hat sich kürzlich, wenn auch in einem den Sonntagsverkaufsverbot betreffenden Fall, trefflich mit den Begriff des "Stammkunden" beschäftigt: VG Stuttgart, Beschluss vom 27.10.2009, 4 K 3177/09

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
12 10.12.2009 06:16 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
VBehr VBehr ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 20.08.2009
Beiträge: 6
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 32.132
Nächster Level: 38.246

6.114 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von VBehr


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Zusammen!

Im Ergebnis sind wir uns doch einig: mit der Erweiterung des § 56 a GewO um den Begriff der Dienstleistungen sind die o. g. Veranstaltungen zum Vertrieb von Reisen eindeutig Wanderlager im Sinne dieser Norm. In der Folge ist in Zusammenhang mit diesen Veranstaltungen das Ankündigen von unentgeltlichen Zuwendungen unzulässig.

Hierzu habe ich noch eine Frage: Ich habe mit einem Fall zu tun, bei dem der Veranstalter einen Anlockeffekt mit der Anküdigung eines unentgeltliches Abendessen schafft. In meinen Augen ist das ein Verstoß gegen § 56 a Abs. 2 S. 2 GewO, ich habe ihn darauf hingewiesen. Der Veranstalter hat erwidert, dass die Ankündigung der unentgeltlichen Speisen kein Verstoß gegen diese Vorschrift sei und hat seine Auffassung mit dem Hinweis auf ein Urteil des VG München vom 06.06.2000 (M 16 K 99.4078) wie folgt begründet:

"Das Verbot der Ankündigung kostenloser Zuwendung ist nicht absolut zu verstehen, sondern im Sinne der damit verfolgten Intention des Gesetzgebers auszulegen. Nach dem Zweck der Vorschrift liegen unentgeltliche Zuwendungen im Sinne der Vorschrift nur dann vor, wenn Vorteile im Übermaß versprochen werden, wodurch ein zusätzlicher Anlockeffekt geschaffen wird, durch den der Kunde in unsachgemäßer Weise beeinflusst wird. Für die Beurteilung dieser Frage ist maßgeblich die Relation des Wertes der Zuwendung zu dem Wert der im Rahmen der Veranstaltung beworbenen Ware, bzw. Leistung (so auch bereits OLG Hamm, Gewerbearchiv 1982, 130, VG München, M 16 K 99.4078)."

Im vorliegenden Fall steht ein Abendessen im Wert von 9,50 in Relation zu Urlaubsreisen ab ca. 1.000 €. Bei etwaigen Bestellungen haben die Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ist der Veranstalter hier im Recht und die Ankündigung des unentgeltlichen Abendessens daher nicht zu beanstanden??

Lieben Dank im Voraus und viele Grüße aus Schneverdingen
Volker Behr
13 10.12.2009 12:45 VBehr ist offline E-Mail an VBehr senden Beiträge von VBehr suchen
quasimodo quasimodo ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 21.12.2009
Beiträge: 1
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 14 [?]
Erfahrungspunkte: 5.233
Nächster Level: 5.517

284 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Jetzt muss ich mich auch mal melden... bisher Mitleser, weil noch relativ neu im Aufgabengebiet.

Vielleicht eine interessante Info...
Den Veranstalter kenne ich, war sogar in diesem Jahr selbst damit im Schweiz-Urlaub. War gut organisiert.
Meine Frau war damals in so einer Reiseveranstaltung bei uns im Ort.
Lief alles korrekt ab, also kein Vergleich zu "unseren bekannten Freunden aus der Szene".

Die machen hier schon seit Jahren Veranstaltungen und haben nur vermutlich das Pech, dass sie jetzt in die Änderung der GewO fallen.
Und wir haben die Arbeit damit :-(

Die eigentliche rechtliche Frage kann ich aber nicht beantworten, weil - wie geschrieben: neu hier.
14 21.12.2009 12:35 quasimodo ist offline E-Mail an quasimodo senden Beiträge von quasimodo suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.274
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.463.636
Nächster Level: 22.308.442

1.844.806 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Reisegewerbe - Vertrieb von Reisen = Wanderlager?

Zitat:
Original von Manfred Milbrodt
....so auf die Schnelle; erlebt habe ich es noch nicht, dass tatsächlich nur Reisen vorgestellt werden.
[/URL]


Doch Kollege. Das gibt es oft. Zurzeit werden Einladungen im Namen namhafter Unternehmen verteilt und die Leute werden zu Reisevorstellungen eingeladen, wobei das namhafte Unternehmen lediglich Adressdaten und seinen Namen beisteuert. Die Vermittlung erfolgt für einen Resieveranstalter und der Vermittler selbnst ist ein reines Dienstleistungsunternehmen, dass sich wiederum (vermutlich) Handelsvertretern bedient. Ich selbst habe schon mehrere Wanderlager kontrolliert, bei denen nur Reisen und Telekommunikationsverträge vermittelt wurden. Ich mussten mich in diesen Fällen auf die Kontrolle der RGK beschränken, habe aber faktisch dafür sorgen können, dass viele alte Leute von ihren (natürlich nachteiligen und viel zu teuren) Verträgen zurückgetreten sind.

Der Hinweis, dass in noch nicht einmal einer Woche auch die Reise- und Telekom-Vermittler nach § 56a GewO anmelden müssen, trifft natürlich zu und stellt sicherlich eine Verbesserung dar.

In einem Fall habe ich - obwohl unzuständig - einer Person geholfen entsprechende Kündigungsschreiben zu verfassen. Die Empfänger waren entsetzt, wussten nichts über den unseriösen Vertriebskanal und kündigten rechtliche Schritten ggü. den Vermittlern an. Hier war es so, dass der Vermittler einen weiteren Untervermittler beschäftigt hat, so dass mir der Antwortbrief glaubwürdig erscheint. Dies auch deswegen, weil es natürlich mit oder ohne unser Einschreiten zu jeder Menge Stornierungen kommt und daran kann der Diensteanbieter letztlich auch kein Interesse haben.

Fröhliche Weihnachten
15 22.12.2009 08:09 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Risse-Remmert, Kornelia   Zeige Risse-Remmert, Kornelia auf Karte Risse-Remmert, Kornelia ist weiblich
Doppel-As


Dabei seit: 22.06.2005
Beiträge: 120
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 825.058
Nächster Level: 1.000.000

174.942 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,
da wir jetzt auch eine Anzeige des großen Buchclubs bekommen haben, würde mich interessieren, was mit dem Abendessen ist. Die Frage von VBehr wurde noch nicht beantwortet (Verhältnis von Abendessen und Reisepreis). Was ist denn mit dem Reisegutschein über 150 €?
Gruß
K. Risse-Remmert
16 22.12.2009 08:59 Risse-Remmert, Kornelia ist offline E-Mail an Risse-Remmert, Kornelia senden Beiträge von Risse-Remmert, Kornelia suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.274
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.463.636
Nächster Level: 22.308.442

1.844.806 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ich habe auch eine gleichlautende Anzeige bekommen. Vor dem 28. Dezember - logischerweise - mit Veranstaltungszeitpunkt im Januar. Im Moment frage ich mich, ob dann die Neuregelung schon greift. Wenn ja, werde ich die Show verbieten. Den Gutschein wird man nämlich als unentgeltliche Zuwendung sehen müssen.
17 22.12.2009 09:02 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
s.hagemeier s.hagemeier ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 08.03.2006
Beiträge: 4
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 26.465
Nächster Level: 29.658

3.193 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

wie hier schon gesagt, fällt das Anbieten von Reisen nun auch unter den § 56 a GewO. Wie sieht es aber aus, wenn der Veranstalter aus dem Ausland, namentlich Österreich kommt? Lt. § 4 Abs. 1 GewO würde für diesen die Anzeigepflicht aus § 56 a GewO nicht gelten. Es sei denn, die Tätigkeit erfolgt gem. Abs. 2 aus dem Ausland zur Umgehung der in Abs. 1 genannten Vorschriften. Hat da schon jemand Erfahrungen mit? Ich will mir ungern vorstellen, dass das so einfach möglich ist....
18 18.02.2010 19:28 s.hagemeier ist offline E-Mail an s.hagemeier senden Beiträge von s.hagemeier suchen
Jürgen Rixinger   Zeige Jürgen Rixinger auf Karte Jürgen Rixinger ist männlich
König


images/avatars/avatar-302.jpg

Dabei seit: 07.11.2006
Beiträge: 926
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.900.858
Nächster Level: 6.058.010

157.152 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin Herr Hagemeier,

diese Diskussion läuft gerade hier .

Gruß
Jürgen Rixinger

__________________
"Turn off your mind, relax and float down stream"
19 19.02.2010 06:49 Jürgen Rixinger ist offline E-Mail an Jürgen Rixinger senden Homepage von Jürgen Rixinger Beiträge von Jürgen Rixinger suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » Reisegewerbe - Vertrieb von Reisen = Wanderlager?


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rec [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.11.2022 04:10 von Puz_zle     Gestern, 17:03 von Puz_zle   Views: 1.409.475
Antworten: 31
3 Dateianhänge enthalten Spezialfall - sehr viele Tätigkeiten, überhaupt möglic [...] Reisegewerbe (Titel III GewO)   20.03.2024 11:15 von T.Hauptmann_KFG     04.04.2024 15:48 von Civil Servant   Views: 2.460
Antworten: 18
Reisegewerbe ohne Wohnsitz in Deutschland Stehendes Gewerbe (allgemein)   26.02.2024 15:36 von EinerAusFranken     26.02.2024 15:36 von EinerAusFranken   Views: 8.042
Antworten: 0
Führungszeugnis und GZR von Amts wegen Gewerberecht   20.02.2024 10:02 von A.Romppel     22.02.2024 08:11 von Pitti81   Views: 16.935
Antworten: 11
Verbot der Einfuhr, des Inverkehrbringens und des Bere [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   20.07.2023 11:15 von Puz_zle     16.01.2024 07:23 von Puz_zle   Views: 198.769
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 353.116 | Views gestern: 384.707 | Views gesamt: 887.835.770


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 223 | Gesamt: 0.249s | PHP: 99.6% | SQL: 0.4%