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Zum Ende der Seite springen Verkauf von Weihnachtsbäumen durch Selbsterzeuger
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Oberstadt   Zeige Oberstadt auf Karte Oberstadt ist weiblich
Grünschnabel


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Verkauf von Weihnachtsbäumen durch Selbsterzeuger

Hallo zusammen!

Passend zur Weihnachtszeit möchte ich das Thema "Verkauf von Weihnachtsbäumen durch Selbsterzeuger" mal zur Diskussion stellen. Die heimischen Forstwirte verkaufen den größten Teil ihrer Bäume auf Verkaufsständen in größeren Städten. Jahrelang haben Sie von uns eine Bescheinigung darüber erhalten, dass sie Selbsterzeuger von Weihnachtsbäumen sind. Bislang hat diese Bescheinigung als Vorlage beim jeweiligen Ordnungsamt ausgereicht.

Im letzten Jahr haben sich zahlreiche Selbsterzeuger bei mir gemeldet, weil diese Bescheinigung nicht mehr akzeptiert wurde. Teilweise sind Verkaufsstände durch das ein oder andere Ordnungsamt geschlossen worden.

Gemäß den Erläuterungen zum § 14 Gewerbeordnung (Landmann/Romer, Band I, Rdn.Nr. 21) ist die Urproduktion grundsätzlich kein Gewerbe. Werden die Produkte jedoch in einem vom Erzeugerbetrieb örtlich getrennt betriebenen Ladengeschäft verkauft, liegt immer ein Gewerbebetrieb vor.

Das ist wohl so zu interpretieren, dass nur dann keine Gewerbemeldepflicht besteht, wenn die Weihnachtsbäume direkt ab Erzeugerstelle verkauft werden. Findet der Verkauf z.B. auf einem Verkaufsstand vor einem Supermarkt im Ruhrgebiet statt, kann von Verkauf im Rahmen der Urproduktion keine Rede mehr sein.

Die Weihnachtsbaumhändler, die in im letzten Jahr Probleme hatten, wollten in diesem Jahr natürlich eine Lösung wissen. Da aber offensichtlich jedes Ordnungsamt anderer Auffassung ist, ist es nicht einfach, hier zu einer allgemeingültigen Lösung zu kommen.

Einige Händler haben sich nun entschlossen, beim jeweiligen Ordnungsamt vor Ort für drei Wochen eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Andere haben sich von uns eine Reisegewerbekarte
ausstellen lassen.

Ich sehe den Knackpunkt jedoch in steuerlicher Hinsicht. Es ist nämlich steuerlich ein gravierender Unterschied, ob im Rahmen der Urproduktion oder als Gewerbetreibender eine Ware angeboten wird. Ich habe die Befürchtung, dass die Händler, die sich für die Gewerbe-Lösung entschieden haben, ihr blaues Wunder mit dem Finanzamt erleben (worauf ich vorsorglich aber schon mal hingewiesen habe).

Mich interessiert, wie diese Angelegenheit bei anderen Ordnungsämtern geregelt wird.

Herzliche Grüße
C. Oberstadt
1 14.12.2005 15:01 Oberstadt ist offline E-Mail an Oberstadt senden Beiträge von Oberstadt suchen
Solon
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Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
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RE: Verkauf von Weihnachtsbäumen durch Selbsterzeuger

Moin aus Kierspe im Sauerland -home of the christmas trees-

ich bleibe dabei: Das ist Urprodukion!

Gruß Boshamer

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2 14.12.2005 15:09 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
Solon
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Hubert Steinmetz   Zeige Hubert Steinmetz auf Karte Hubert Steinmetz ist männlich
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Applaus aus Meppen
Für uns ist der Weihnachtsbaumhandel 3 Wochen vor einem Kaufhaus ebenfalls Urproduktion, solange nicht in erheblichem Umfang Bäume extra für den Weiterverkauf zugekauft werden.
In dem Fall (also An- und Verkauf von Bäumen) würde ich eher zum Reisegewerbe tendieren, da der Verkauf vor Ort nur über einen kurzen Zeitraum erfolgt.

__________________
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Hubert Steinmetz 8)
3 14.12.2005 15:20 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
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Jetzt mal ohne zu stänkern, einfach aus Interesse:

Warum ist der Weihnachtsbaumverkauf von Forstwirten
weniger Urproduktion als der Zukauf von Enten zur Haltung auf einer grünen Wiese, die noch nichtmals dort gezogen werden.

Guckt mal unter Landwirtschaft da hatten wir das Thema schon

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4 14.12.2005 15:23 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
Hubert Steinmetz   Zeige Hubert Steinmetz auf Karte Hubert Steinmetz ist männlich
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ganz einfach, weil der Forstwirt die Bäume nicht füttert.
Spaß beiseite, wenn der Forstwirt Jungpflanzen kauft, wachsen läßt und als super schöne Weihnachtsbäume verkauft ist das wie bei den Gänsen. Kauft er hingegen bereits geschlagenen Weihnachtsbäume zum reinen, gewinnbringenden Wiederverkauf hat das m.E. nichts mehr mit Urproduktion zu tun. Das ist rein gewerbliche Betätigung im wirtschaftlichen Verkehr (wie gesagt, bei einem entsprechenden Umfang).

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Hubert Steinmetz 8)
5 14.12.2005 15:46 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
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Na gut smile !

Unsere Forstwirte züchten die Bäume aber selber und deswegen habe ich auch keine Bedenken, das als Urproduktion zu werten. Insgesamt war die Thematik auch die letzten Jahre hier eher unspektakulär. Andere Händler haben hier angerufen und angefragt, ob sie sich da und da hin stellen könnten und das hat zum einen weder Futterneid noch sonstige Probleme gegeben. Applaus

Wie sagt man doch in Hessen: Läbbe geht weida

@Frau Oberstadt: Mit dem "Home of the Christmastrees" meinte ich natürlich das Sauerland und nicht nur Kierspe großes Grinsen

Viele Grüße

Boshamer

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6 14.12.2005 15:57 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
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Hallo! ...... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Den Ausführungen des Kollegen Steinmetz schließe ich mich an, weil der reine An- und Verkauf (oder Handel) von Weihnachtsbäumen einen reinen Handel und damit einen normalen Gewerbebetrieb darstellt.

Findet dies außerhalb der normalen Betriebsstätte, also für einen kurzen Zeitraum von z. B. 3 Wochen vor einem Markt statt, ist dieses halt auch eine reisegewerbekartenpflichtige Tätigkeit. Wenn die Bäume auf festgesetzten Märkten verkauft werden, gelten die Marktprivilegien!

Kauft der "Tannenbaumzüchter" mehr als 10 % der Bäume zu und vertickt diese dann, dürfte er ebenfalls als Gewerbetreibender für diesen Bereich der Tätigkeit anzusehen sein (Landmann / Rohmer, § 14 Rd.-Nr. 22 zum Betrieb einer Gärtnerei).

Nur, ich glaube, wenn wir dieses alles überziehen, gibt es zu Weihnachten weder einen Baum noch irgendwelche Geschenke. Heul

Denn: der Weihnachtsmann sieht alles!!

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
7 14.12.2005 17:29 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Gert Lindke
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Guten Morgen aus Osnabrück,
ich will das mal toppen:
Urproduktion ist natürlich kein Gewerbe, aber siehe Landmann-Rohmer, § 55a Randnummer 16.
Eine Reisegewerbekarte benötigen die Wiederverkäufer aber nicht, sondern nur eine Erlaubnis der zuständige Behörde gem. § 55 a Abs. 1, Ziffer 1a. Bei uns bekannt als die sogenannte " Weihnachstbaumverkaufserlaubnis.
Viel Spaß bei der Arbeit
Gert Lindke
8 15.12.2005 10:45
Hubert Steinmetz   Zeige Hubert Steinmetz auf Karte Hubert Steinmetz ist männlich
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Top oder flop:
Hallo Gerd, hast du wohl eine alte Fassung?
Bei mir steht extra drin, dass selbstgewonnen nur die Erzeugnisse sind - in Bezug auf Weihnachtsbäume- die der Grundstückseigentümer selbst geschlagen hat und vertreibt.
Die Ziffer 1a ist meines Wissens längst aufgehoben.

__________________
,
Hubert Steinmetz 8)

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Hubert Steinmetz: 15.12.2005 11:08.

9 15.12.2005 10:55 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
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Also, ich habe gerade mit Gerd telefoniert, er meinte Ziffer 1. In Osnabrück wird der "Weihnachtsbaumverkauf zu Weihnachten" als besonderer Anlass angesehen und dafür werden seit Jahrzehnten dort die "Weihnachtsbaumverkaufserlaubnisse" nach § 55 a Abs. 1 Ziffer 1 GewO erteilt. Nun denn ...

__________________
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Hubert Steinmetz 8)
10 15.12.2005 11:15 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
Gert Lindke
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Hubert hat natürlich recht, wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Aber der besondere Anlass ist wirklich gegeben, vergl. Randnummer 11 zu §55a GewO im L./Rohmer
11 15.12.2005 12:21
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo!! und nochmals ein freundliches Moin dazu!

Also, in der Rd.-Nr. 11 finde ich nichts von Tannenbäumen zu Weihnachten, sonderrn eher etwas zur engen Auslegung bei Ausnahmetatbeständen. großes Grinsen

Nun kann man sicherlich in Osnabrück und anderen Orten, die einen Weihnachtsmarkt haben, dieses als besonderen Anlass nehmen und entsprechend verknüpfen. smile

Aber im ganz normalen und Regel - Fall könnte dieses bei enger Auslegung durchaus problematisch sein, vor allem wenn man sich dann auch noch die Rd-Nr. 11 zu § 55 e GewO im v. g. zitierten Kommentar anschaut! schimpf

Aber wer legt zu Weihnachten schon etwas eng aus?? Ich könnte mir höchsten vorstellen, dass zu Weihnachten sich irgendwelche Kleidungsstücke, die man just erhalten hat, als zu eng vom Beschenker ausgelegt entpuppen.

Wir sollten uns m. E. hier tunlichst mit weiteren Spitzfindigkeiten zurückhalten, denn:

...... der Weihnachtsmann sieht wirklich alles!!

und im nächsten Jahr heißt es zum Nikolaustag für den lieben Kollegen Steinmetz eh:

Kollege Steinmetz, der Gute
bekommt was mit der Rute!!
Denn ärgert er den Weihnachtsmann,
steht er bei Rupprecht vorne an!!

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kramer-Cloppenburg: 15.12.2005 12:46.

12 15.12.2005 12:43 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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Ich glaube Kollege Kramer diesem Wicht,
gefällt die Art der Antwort nicht.
Doch bevor ihr werft mit euren Messern
ich werd versuchen mich zu bessern.
Und auch in Meppen verkauft man Bäume,
für schön geschmückte Weihnachtsräume,
sodass der Weihnachtsmann der alles sieht
den armen Steinmetz doch noch liebt.
Und Rupprecht drückt ein Auge zu
und lässt mich hoffentlich in Ruh.

Besinnliche Adventszeit

__________________
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Hubert Steinmetz 8)
13 15.12.2005 13:42 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
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