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Autor Beitrag
Thema: Erlaubnis Bewachungsgewerbe - Musterbescheid gesucht
Oberstadt

Antworten: 2
Hits: 2.651
Erlaubnis Bewachungsgewerbe - Musterbescheid gesucht 11.04.2006 12:55 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo aus Schmallenberg!

Wer kann mir freundlicherweise einen Musterbescheid für eine Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbe (Personenschutz, Objektschutz, Werttransport) als Orientierungshilfe zur Verfügung stellen.

Die Bewacher haben sich bisher von Schmallenberg ferngehalten, so dass ich keine Erfahrungen habe. Ich bin mir nicht sicher, ob ich in meinem neu erstellten Muster tatsächlich an alles gedacht habe.

Nun hoffe ich, dass jemand aus dem Forum Mitleid mit mir hat.

Danke schön im voraus!!

Herzliche Grüße!
C. Oberstadt
Thema: Verkauf von Weihnachtsbäumen durch Selbsterzeuger
Oberstadt

Antworten: 12
Hits: 18.007
Verkauf von Weihnachtsbäumen durch Selbsterzeuger 14.12.2005 15:01 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo zusammen!

Passend zur Weihnachtszeit möchte ich das Thema "Verkauf von Weihnachtsbäumen durch Selbsterzeuger" mal zur Diskussion stellen. Die heimischen Forstwirte verkaufen den größten Teil ihrer Bäume auf Verkaufsständen in größeren Städten. Jahrelang haben Sie von uns eine Bescheinigung darüber erhalten, dass sie Selbsterzeuger von Weihnachtsbäumen sind. Bislang hat diese Bescheinigung als Vorlage beim jeweiligen Ordnungsamt ausgereicht.

Im letzten Jahr haben sich zahlreiche Selbsterzeuger bei mir gemeldet, weil diese Bescheinigung nicht mehr akzeptiert wurde. Teilweise sind Verkaufsstände durch das ein oder andere Ordnungsamt geschlossen worden.

Gemäß den Erläuterungen zum § 14 Gewerbeordnung (Landmann/Romer, Band I, Rdn.Nr. 21) ist die Urproduktion grundsätzlich kein Gewerbe. Werden die Produkte jedoch in einem vom Erzeugerbetrieb örtlich getrennt betriebenen Ladengeschäft verkauft, liegt immer ein Gewerbebetrieb vor.

Das ist wohl so zu interpretieren, dass nur dann keine Gewerbemeldepflicht besteht, wenn die Weihnachtsbäume direkt ab Erzeugerstelle verkauft werden. Findet der Verkauf z.B. auf einem Verkaufsstand vor einem Supermarkt im Ruhrgebiet statt, kann von Verkauf im Rahmen der Urproduktion keine Rede mehr sein.

Die Weihnachtsbaumhändler, die in im letzten Jahr Probleme hatten, wollten in diesem Jahr natürlich eine Lösung wissen. Da aber offensichtlich jedes Ordnungsamt anderer Auffassung ist, ist es nicht einfach, hier zu einer allgemeingültigen Lösung zu kommen.

Einige Händler haben sich nun entschlossen, beim jeweiligen Ordnungsamt vor Ort für drei Wochen eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Andere haben sich von uns eine Reisegewerbekarte
ausstellen lassen.

Ich sehe den Knackpunkt jedoch in steuerlicher Hinsicht. Es ist nämlich steuerlich ein gravierender Unterschied, ob im Rahmen der Urproduktion oder als Gewerbetreibender eine Ware angeboten wird. Ich habe die Befürchtung, dass die Händler, die sich für die Gewerbe-Lösung entschieden haben, ihr blaues Wunder mit dem Finanzamt erleben (worauf ich vorsorglich aber schon mal hingewiesen habe).

Mich interessiert, wie diese Angelegenheit bei anderen Ordnungsämtern geregelt wird.

Herzliche Grüße
C. Oberstadt
Thema: Fachtagung zur Spielverordnung
Oberstadt

Antworten: 8
Hits: 8.506
Fachtagung zur Spielverordnung 06.12.2005 17:26 Forum: Spielrecht


Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich hatte die anstehende Änderung der Spielverordnung zum Anlass genommen, bei der zuständigen Kreisverwaltung eine Fachtagung für alle zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbarbeiter anzuregen. Denn egal mit wem man spricht, die Spielverordnung ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Ständig tauchen irgendwelche Fragezeichen auf und man kann den Antragstellern wirklich nicht immer selbstbewusst sagen wo es langgeht. Leider hat sich die Kreisverwaltung nicht bereit erklärt, eine derartige Veranstaltung zu organisieren. Offensichtlich ist nicht erkannt worden, wie wichtig dieses Thema ist.

Daher meine Frage in die Runde: Wer von Euch hat Interesse an einer Fachtagung Spielrecht? Wer kennt Referenten oder kann selber wichtiges Wissen vermitteln? Wo könnte so etwas zentral stattfinden?

Ich denke an eine große Veranstaltung wie beispielsweise die Fachtagung zum Gewerberecht im Juni in Hamm. Diese Veranstaltung hat mehr vermittelt, als manch andere Schulung und ich würde mir mehr derartige Veranstaltungen wünschen.

Im Zeitalter von leeren Kassen und häufig sehr fragwürdigen Gesetzesänderungen ist Hilfe zur Selbsthilfe mehr gefragt denn je. Daher würde ich mich freuen, wenn wir eine Fachtagung hinbekommen könnten. Möglicherweise kann sich ein Dauerbrenner entwickeln, der immer wieder zu anderen Themen stattfindet.

Herzliche Grüße
C. Oberstadt
Thema: Internetcafe mit Login Lanstation
Oberstadt

Antworten: 10
Hits: 14.665
Internetcafe mit Login Lanstation 06.12.2005 17:07 Forum: Spielrecht


Hallo zusammen!

Ein Spielhallenbetreiber möchte seine bestehende Spielhalle um ein Internetcafe erweitern. Das Internetcafe ist räumlich abgetrennt und soll auch von ab 16jährigen besucht werden. Die L**** GmbH will dort ihre Systemsoftware zur Verfügung stellen. Trotz aller Schönfärberei des Antragstellers und der Fa. L*** steht fest, dass in diesem Netzwerkcafe vorwiegend gespielt wird. Deutlich wird auch, dass die einzelnenen Netzwerkcafes untereinander vernetzt sind. Für mich hat das Ganze Spielhallencharakter und ich tue mich sehr schwer, es bei einer Gaststättenkonzession oder einer Gewerbeanmeldung zu belassen. Der Spielhallenbetreiber benennt eine enorme Vielzahl von unterschiedlichen Spielen, die angeboten werden. Das einfache Surfen im Internet für Schüler oder die Hausfrau ist wahrlich nicht Ziel der ganzen Übung.

Gleiche ****-Netzwerkcafes befinden sich in Dortmund, Gelsenkirchen, Hamm, Herford, Iserlohn, Lüdenscheid, Neheim, Plettenberg und Remscheid.

Einzelheiten kann man erfahren unter *********.de

Wie kann man hier einheitlich vorgehen? Wer kann mir etwas zu derartigen Internetcafes sagen? Wann wurden die bereits bestehenden Internetcafes in den o.a. Städten letztmalig überprüft und wie sah das Ergebnis aus?

Herzliche Grüße, C. Oberstadt

[m]EDIT 06.12.2005, 23:55 webmaster: Bitte die Foren-Regeln beachten (keine konkreten Firmen-Namen nennen)! Der ausgesternte Link kann beim Themenstarter per PN oder email nachgefragt werden.[/m]
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