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Zum Ende der Seite springen Widerruf der Gaststättenerlaubnis
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Kern   Zeige Kern auf Karte Kern ist männlich
Grünschnabel


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Widerruf der Gaststättenerlaubnis

Hallo aus Altena
Ich habe ein Schreiben des zuständigen Finanzamtes vorliegen, in dem angeregt wird einem Imbissbetreiber wegen Steuerschulden in Höhe von 16.000 Euro die Erlaubnis zu entziehen.
Der Betrieb ist seit 1999 angemeldet.
Da auch der Ausschank von Alkohol erfolgt, könnte ich ja die Erlaubnis für diesen noch der Genehmigung unterliegenden Teil widerrufen.
Wie sieht es mit dem Verkauf von Speisen aus ?
Müsste hier ein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet werden ?

W. Kern
1 14.12.2005 14:01 Kern ist offline E-Mail an Kern senden Beiträge von Kern suchen
Solon
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Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
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RE: Widerruf der Gaststättenerlaubnis

Hallo Herr Kern,

in Ihrem speziellen Fall würde ich erst einmal den Imbißbetreiber anschreiben und bitten, sich hurtigst mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen. Hintergrund ist nämlich der, dass die Finanzämter in unserer Region wohl irgendwie schlecht abgeschnitten haben bei einer internen Überprüfung und nun Druck von der OFD bekommen. Wir hatten zwei Fälle, wo auch ein Gewerbeuntersagungsverfahren angeregt worden ist und das sich dann aufgelöst hatte wie Butter in der Sonne, weil nach Einschaltung eines Steuerberaters die Schätzungen doch deutlich zu hoch waren.

Außerdem geht beim FA nächste Woche der Weihnachtsfrieden los großes Grinsen und deswegen erstmal einen netten Hinweis an den Betreiber.

Grüße aus Kierspe

Boshamer

__________________
Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
2 14.12.2005 14:15 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
Solon
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Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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RE: Widerruf der Gaststättenerlaubnis

Nein!

Sie leiten ganz normal ein Erlaubniswiderrufsverfahren ein. Es hat sich in Ihrem Fall ja gegenüber dem neuen GastG nichts geändert.

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
3 14.12.2005 14:27 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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Das sehe ich auch so!!!

Es gibt jedoch von höchster Stelle auch eine andere Meinung: siehe hier

Freundliche Grüße

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
4 14.12.2005 14:35 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
Hubert Steinmetz   Zeige Hubert Steinmetz auf Karte Hubert Steinmetz ist männlich
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da ja in ihrem Fall die Erlaubnis für den Ausschank der alkoholischen Getränke weiterhin gilt, können sie Ihr Ziel nur damit erreichen, den Betroffenen zur freiwilligen Einstellung (unter Hinweis z.B. auf die Kosten, Führungszeugniseintrag ...) zu bewegen oder aber die Erlaubnis für den noch erlaubnispflichtigen Bereich zu widerrufen UND ein Gewerbeuntersagungsverfahren durchzuziehen (siehe den Link bei Herrn Land).

__________________
,
Hubert Steinmetz 8)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Hubert Steinmetz: 14.12.2005 14:42.

5 14.12.2005 14:42 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo! ..... und Moin aus Cloppenburg!

Dem Kollegen W. aus H. und L. aus C. stimme ich (nach dem Seminar) nunmehr ebenfalls unumwunden zu. großes Grinsen

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kramer-Cloppenburg: 14.12.2005 14:46.

6 14.12.2005 14:44 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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Ich sehe das nicht so wie die Kollegen Wiesemeier und Land!

Welchen Sinn macht es, eine Erlaubnis zu widerrufen, die in Bezug auf die Speisewirtschaft gegenstandlos geworden ist? Und was erreichen Sie dadurch?
Er kann dann ja die Speisewirtschaft auch nach dem Widerruf weiter betreiben, denn er braucht ja gar keine Erlaubnis mehr.
Spätestens dann müssten Sie ein Gewerbeuntersagungsverfahren einleiten, oder?!

Also, konsequent kann für den nicht mehr erlaubnispflichtigen Teil nur ein Gewerbeuntersagungsverfahren sein.

Schöne Grüße
Antonia Thien
7 14.12.2005 14:46 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Bei uns laufen derzeit mehrere Verfahren, in denen wir den Erlaubniswiderruf mit einer Gewerbeuntersagung (für den nunmehr erlaubnisfreien Teil) gekoppelt haben (diese Vorgehensweise ist auch mit unserem Regierungspräsidium abgestimmt). Vielleicht landet ja einer davon mal vor Gericht ....
8 14.12.2005 16:05 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
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