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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Konzession für eine GmbH » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Konzession für eine GmbH
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Susanne Balczynski   Zeige Susanne Balczynski auf Karte Susanne Balczynski ist weiblich
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Konzession für eine GmbH

Guten Tag,

wir haben derzeit ein Problem mit einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis. Bei uns hat eine GmbH in Gründung vorgesprochen und möchte eine Gaststätte anmelden. Die GmbH möchte auch die hier für notwendige Erlaubnis von uns ausgestellt bekommen.
Die Gaststätte wird aber nicht von der GmbH betrieben sondern soll an einen "ixbeliebigen" Betreiber vermietet werden. Dieser Betreiber hat aber mit der GmbH nichts zu tun.

Wir vertreten die Auffassung, dass nur der Betreiber und nicht die GmbH die Konzession beantragen kann.

Kann uns da vielleicht jemand weiter helfen? Hilfe

Danke

Gruß aus Velbert

Susanne Balczynski
1 08.12.2005 16:05 Susanne Balczynski ist offline E-Mail an Susanne Balczynski senden Homepage von Susanne Balczynski Beiträge von Susanne Balczynski suchen
Solon
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Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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RE: Konzession für eine GmbH

Zitat:
Original von Susanne Balczynski
Wir vertreten die Auffassung, dass nur der Betreiber und nicht die GmbH die Konzession beantragen kann


Genau so ist es. "Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will" bedarf nach § 2 GastG der Erlaubnis, also der (oder die-) jenige, welche(r) in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die Gaststätte betreibt und nicht der Vermieter oder Verpächter.

Schöne Grüße aus Kamenz
2 08.12.2005 16:23 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Solon
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Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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So, und nicht anders ist es (derzeit noch!)

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3 08.12.2005 16:35 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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Nunja, die GmbH kann schon die Erlaubnis beantragen und dem jeweiligen Betreiber dann eine Stellvertreter Erlaubnis abverlangen. Von dieser Art haben wir einige Gaststätten, da der Hauptkonzessionär nicht vom Betreiber abhängig sein will. Da sind schon manche über Nacht einfach verschwunden und die Gaststätte war erstmal zu bis es einen neuen Betreiber gab.

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4 09.12.2005 07:41 Gewerbeamt Dreieich ist offline E-Mail an Gewerbeamt Dreieich senden Homepage von Gewerbeamt Dreieich Beiträge von Gewerbeamt Dreieich suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo! ........ und ein freundliches Moin nach Dreieich!

Die Ausgangssituation war aber doch wohl so, dass die GbmH quasi "formal" eine Erlaubnis beantragt, das Gewerbe tatsächlich aber von einer "x-beliebigen Person(engesellschaft)" ausgeübt wird, die noch nicht einmal feststeht! Kopfkratz

Und "Strohmannverhältnisse" wollen wir doch wohl nicht legalisieren, oder?? Heul

Natürlich kann eine GmbH eine Erlaubnis beantragen und dann mit einem Stellvertreter arbeiten. Haben wir hier auch und ist bei großen Gastronomieketten vielfach die Standard-Lösung, wenn nicht mit Franchising-Technik gearbeitet wird. Hier bleibt dann aber auch die Gastro-Kette der tatsächliche Gewerbetreibende, der Stellvertreter handelt im Namen und für Rechnung des Gewerbetreibenden!

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5 09.12.2005 07:53 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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Ich war mir bei der Ausgangslage nicht so 100% sicher und wollte deshalb mal auch diesen Weg aufzeigen.

NEIN, Strohmannverhältnisse mögen wir garnicht, nein nein!

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Gewerbeamt Dreieich: 09.12.2005 08:57.

6 09.12.2005 07:57 Gewerbeamt Dreieich ist offline E-Mail an Gewerbeamt Dreieich senden Homepage von Gewerbeamt Dreieich Beiträge von Gewerbeamt Dreieich suchen
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Konzession für eine GmbH

Hallo und Moin aus dem Sauerland.

Ich hab da auch noch was Formulier .

Man könnte ja auch beiden - der GmbH und dem potentiellen Betreiber - die Konzession erteilen (gut für das Einnahme-Budget Applaus ) falls sie einen Antrag stellen.

Denn § 2 GastG sagt ja nur, dass derjenige, der ein Gaststättengewerbe betreiben will, dass heißt die Absicht hat, ein entsprechendes Gewerbe auszuüben, einer Erlaubnis bedarf.
Es wird nicht eingefordert, dass das Gewerbe auch zwingend nachfolgend ausgeübt wird.

Die erteilte Erlaubnis stellt nur klar, dass

a) der Antragsteller zuverlässig ist, und

b) die sonstigen Vorgaben wie z.B. Baurecht, Schutz der Gäste, Nachbarinteressen etc. erfüllt sind.

Es könnten für ein und denselben Betrieb ja auch genau so gut mehrere Erlaubnisse erteilt werden. Wer dann letztlich tatsächlich das Gewerbe ausübt, würde einem spätestens der Verpächter erzählen können.

So, dass war jetzt aber rein hypothetisch Kopfkratz .

Ich würde natürlich auch genau hinschauen, was da eigentlich los ist und entweder über Stellvertreter oder den reellen Betreiber gehen.

Ansonsten:

Schönes Wochenende Feierabend und immer schön fröhlich party4 bleiben.
7 09.12.2005 09:47 Gewerbeordnung Arnsberg ist offline E-Mail an Gewerbeordnung Arnsberg senden Homepage von Gewerbeordnung Arnsberg Beiträge von Gewerbeordnung Arnsberg suchen
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