Telefonladen/Internet u. Verkauf von sonstigen Waren |
Kern
Grünschnabel
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Telefonladen/Internet u. Verkauf von sonstigen Waren |
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Hallo aus Altena
mir liegt folgende Gewerbeanmeldung vor:
Mini-Shop mit 4 Telefonzellen sowie 2 Internetbenutzungsplätzen für private, nicht gewerbliche Zwecke.
Verkauf von Süßigkeiten, Getränke, Eis, Telfonkarten, Damenschmuck,Geschenkartikel und billig -Schulartikel.
Die Öffnungszeiten: an Werktagen von 10.00 - 20.00 Uhr
an Sonn-und Feiertagen von 11.00 - 20.00 Uhr.
Meine Frage: ist diese "Zusammenstellung" überhaupt erlaubt ?
Die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen gelten doch nur für den Telefonladen.
Gruß
W.Kern
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1
06.12.2005 09:52 |
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Solon
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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RE: Telefonladen/Internet u. Verkauf von sonstigen Waren |
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Hej aus Hamm,
Sie haben Recht, die Sonntagsöffnungszeiten gelten nur für den Telefonladen/Internetladen.
Der Einzelhandel unterliegt dem Ladenschlussgesetz.
Eine Kombination von Gewerben ist selbstverständlich möglich (§ 3 GewO).
Evtl. sollten Sie sich darlegen lassen, wie der Einzelhandel an Sonn- und Feiertagen von dem Rest des Ladens abgetrennt wird.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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2
07.12.2005 07:40 |
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Solon
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pmcolonia
Routinier
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RE: Telefonladen/Internet u. Verkauf von sonstigen Waren |
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Hallo,
ich bin neu hier im Forum. Ich finde die Diskussionen recht interessant und manchmal auch sehr lustig. Deswegen möchte ich mich auch gern daran beteiligen.
Zu dem Thema Telefonladen und Einzelhandel ist mir keine Vorschrift bekannt, die diese Kombination verbieten würde. Auch ist mir nicht bekannt, dass ich das Recht habe eine Trennung zu verlangen. Einzig verlangen kann ich, dass der Ladenschluss beachtet wird. Würde ich eine Trennung von Einzelhandelsgeschäft und Telefonladen verlangen, würde dies sicherlich einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Ich kann den Gewerbetreibenden nicht beschweren, nur damit ich die Einhaltung des Ladenschlusses leichter kontrollieren kann.
Ergo wird es wohl bei Kontrollen des Betriebes und Ahndung von evtl. festgestellten Verstößen bleiben müssen.
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3
17.12.2005 21:35 |
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