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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Welcher Betrag des Auslesestreifens stellt die Bruttobetriebseinnahme des Geldspielgerätes dar ? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Welcher Betrag des Auslesestreifens stellt die Bruttobetriebseinnahme des Geldspielgerätes dar ? 3 Bewertungen - Durchschnitt: 7,003 Bewertungen - Durchschnitt: 7,00
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Welcher Betrag des Auslesestreifens stellt die Bruttobetriebseinnahme des Geldspielgerätes dar ?

In dieser Woche haben mich verschiedene Bemerkungen und geführte Gespräche, auch PN`s, zu diesem Thema erreicht.

Daher ganz kurz die Frage gestellt:

Welcher Betrag lt. Auslesestreifen stellt die beim Finanzamt großes Grinsen zu erklärende Bruttobetriebseinnahme dar ?

Denkbare Alternativen:

Saldo 1
elektronisch gezählte Kasse
Saldo 2
Bilanz lt. Kontrollmodul ( SpielV )


Grüße

__________________
gmg
1 01.09.2007 13:22 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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tapier
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RE: Welcher Betrag des Auslesestreifens stellt die Bruttobetriebseinnahme des Geldspielgerätes dar ?

Alte SpielV - Saldo 1

Neue SpielV - Bilanz lt. Kontrollmodul ( SpielV )


Beides enthält die MwSt (also 119%)
2 01.09.2007 13:37 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
Solon
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Irene Kizina   Zeige Irene Kizina auf Karte Irene Kizina ist weiblich
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RE: Welcher Betrag des Auslesestreifens stellt die Bruttobetriebseinnahme des Geldspielgerätes dar ?

Zitat:
Original von gmg
In dieser Woche haben mich verschiedene Bemerkungen und geführte Gespräche, auch PN`s, zu diesem Thema erreicht.

Daher ganz kurz die Frage gestellt:

Welcher Betrag lt. Auslesestreifen stellt die beim Finanzamt großes Grinsen zu erklärende Bruttobetriebseinnahme dar ?

Denkbare Alternativen:

Saldo 1
elektronisch gezählte Kasse
Saldo 2
Bilanz lt. Kontrollmodul ( SpielV )


Grüße


Hallo gmg,
eine seltsame Frage für einen Steuerfahnder. Ein Steuerfahnder sollte eigentlich wissen, was die steuerliche Bemessungsgrundlage ist!

Die zu versteuernden Betriebseinnahmen aus Geld-Gewinn-Spiel-Geräten sind unter Saldo 2 zu finden.

Saldo 2 setzt sich wie folgt zusammen:

Einwurf - Auswurf = Saldo 1
+/- Veränderung Röhreninhalt
+ Nachfüllungen ( Röhrennachfüllungen sind mit einem Einwurf vergleichbar, nur dass sie nicht von den Kunden getätigt werden sondern aus der Kasse des Unternehmers)
- Fehlbetrag
= elektronisch gezählte Kasse
- Nachfüllungen (da diese ja aus der Kasse des Unternehmers erfolgen - also kein Umsatz sind)
= Saldo 2 (elektronisch gezählte Kasse minus Nachfüllungen)

In den Niederlassungen der Hersteller kann man Broschüren erhalten, die alles genau erklären.
3 01.09.2007 14:42 Irene Kizina ist offline E-Mail an Irene Kizina senden Beiträge von Irene Kizina suchen
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Themenstarter Thema begonnen von gmg


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RE: Welcher Betrag des Auslesestreifens stellt die Bruttobetriebseinnahme des Geldspielgerätes dar ?

Danke für die beiden Antworten. Ich nehme an, damit sind alle denkbaren Arten der Einnahmeerfassung angesprochen worden.

tapier unterteilt freundlicherweise in Geräte nach alter und neuer SpielV
alte SpielV - Saldo 1

neue SpielV - Bilanz lt. Kontrollmodul SpielV

Irene K. ( großes Grinsen ) spricht vom Saldo 2

Wir haben also von vier Alternativen, die ich aufgezählt habe, drei Alternativen, die in den Antworten vorkommen.

Ich selbst werde jetzt noch eine Alternative dazusetzen:

Meine Antwort lautet: Saldo 2 zuzüglich Röhrenentnahmen/Fehlbeträge

Warum?

Weil wir uns in Deutschland befinden und entsprechende Gerichtsurteile zu berücksichtigen sind.

Nehmen wir den Vorschlag Saldo 1
Saldo 1 = Einwurf - Auswurf
Es handelt sich also um die Beträge, die dem Betreiber verblieben sind.

Nehmen wir den Vorschlag Bilanz lt. Kontrollmodul - SpielV:
Eingesetzte Beträge - gewonnene Beträge ( jeweils lt. Kontrollmodul ) Differenz = Bilanz lt. Kontrollmodul

Im Idealfall sind nach meiner bisherigen Erkenntnis Saldo 1 und Bilanz lt. Kontrollmodul identisch.

Warum können wir diese Werte jetzt nicht nehmen ?

Zur Begründung verweise ich auf folgenden Auszug aus entsprechendem Urteil:

"Der Betreiber erlangt jedoch nur die Geldstücke, die nach ihrem Einwurf in den Automaten unmittelbar in die Kasse gelangen, denn mit den Geldstücken, die in das Münzstapelrohr gelangen, soll dessen Inhalt aufgefüllt werden, den ursprünglich der Betreiber bereitgestellt hatte, um die Inbetriebnahme des Automaten zu ermöglichen."

Der Betreiber ist zwar an den Betrag lt Saldo 1 /Kontrollmodul "gekommen", er hat also den ausgedruckten Betrag erhalten, jedoch meint das Gericht, dass er noch nicht über den Betrag der Röhrenveränderung Verfügungsgewalt gewonnen hat. Da die Röhrenbestandsveränderung also berücksichtigt werden muß, diese aber erst in der Folge vom Saldo 1 ab- oder hinzugesetzt wird, daher kann der Betrag Saldo 1 / Bilanz lt. Kontrollmodul nicht für die Ermittlung der steuerlichen Betriebseinnahmen verwendet werden, sondern der später angezeigte Saldo 2.

Auf die Hinzurechnung und Absetzung von Nachfüllungen möchte ich jetzt nicht eingehen. Es handelt sich dabei per Saldo -wenn alles richtig gelaufen ist - um ein Nullsummenspiel.

Es verbleibt jetzt nur noch ein Korrektivposten, der gebildet werden muß, und zwar sind das die Fehlbeträge. Da die Fehlbeträge den Saldo 1 auf den Weg zum Saldo 2 vermindern, müssen die Fehlbeträge dem Saldo 2 hinzugerechnet werden, um zu den steuerlichen Bruttobetriebseinnahmen zu kommen.

Haben wir also keine Fehlbeträge auf dem Streifen, dann ist die Meinung von Irene K. zutreffend!

Haben wir Fehlbeträge auf dem Streifen, dann ist meine Meinung zutreffend !

Und das unabhängig davon, ob wir es mit den Auslesestreifen von "alten" oder "neuen" GGSG zu tun haben.

So, sind wir damit schon fertig ? Ich sehe Euch schon "in die Tasten hauen" !!

Nein, wäre ja auch viiiiel zu einfach !

Wer sagt denn, dass die Röhrenentnahmen / Fehlbeträge durch Euch verursacht worden sind ? Ich habe ja in meiner Beispielsberechnung Euch die gesamten Röhrendifferenzen als Betriebseinnahmen hinzugerechnet !

Vielleicht war ja ein "Drahter" unterwegs ! Vielleicht gibt es ja noch viiiiile andere Möglichkeiten, die mir noch nicht bekannt sind ??

Und über die IHR mich gleich belehren werdet !!

Damit dann aber solche Positionen geklärt werden können, ist es zumindest erforderlich, das IHR DIE STREIFEN IM MAXIMALDRUCK ausdruckt, aufbewahrt und dann im Gespräch mit dem Prüfer vor Ort versucht zu klären !! Und wenn ein "Drahter" aktiv war, wäre es auch nicht schlecht, wenn man eine Anzeige bei der Polizei gestellt hätte. Vielleicht auch eine fotographische Dokumentation des eventuell erkennbar beschädigten Gerätes ??

Ich habe Ende letzter Woche versucht, diese besondere Problematik der PTB in einem Gespräch nahezubringen ! Hat aber nicht so richtig geklappt ! Ich habe dann meinen Kontakt gebeten, sich morgen diese Ausführungen durchzulesen ! Vielleicht ist diese Besonderheit der steuerlichen Erfassung der Bruttobetriebseinnahmen ja jetzt etwas verständlicher "rübergekommen".

WIE IHR ALLE WISST; SIND HIER BERATUNGEN NICHT GESTATTET. ICH SEHE HIERMIT MEINE VORGENANNTEN AUSFÜHRUNGEN AUCH NUR ALS EMPFEHLUNG AN ! SPRECHT BITTE MIT EUREN KOLLEGEN ÜBER DIE ANGELEGENHEIT. SCHALTET GGFS. DIE VERBÄNDE EIN ! SPRECHT MIT EUREM STEUERBERATER !

Ich werde in Zukunft weiterhin versuchen, mich nicht mit Steuerfragen hier zu beschäftigen, da es sich um einen Gewerberechtchat handelt. Bei diesem Sachverhalt habe ich, da er vor allen Dingen aus Euren Reihen mit der Bitte um Klärung an mich herangetragen worden ist, eine Ausnahme gemacht.


@ Irene K ( großes Grinsen )
Deswegen bin ich so an dieses Problem herangegangen ! Ich möchte, dass die Aufstellerschaft auch weiterhin mit mir "spricht" ! Sonst wird das hier nämlich langweilig !

Grüße

__________________
gmg
4 02.09.2007 17:52 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
tapier
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Also ich zahle meine MwSt von dem was in Saldo 1 steht, dies ist auch der Wert den ich mit einem Wirt 'teilen' muss.


Meine VgSt blute ich aus : E-Kasse + Fehlmenge - Füllung - Testgeld - Fehl/Falschgeld (Draht).


Interesant ist die Information das ich auch Saldo 2 heranziehen kann, ich werde dies mal in Augenschein nehmen, da dieser Wert ja i.d.R recht niedrig ist kann ich da vieleicht zukünftig etwas sparengroßes Grinsen - Auf auf zum fröhlichen AusdruckdurchrechnenFormulier Danke
5 02.09.2007 19:47 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
eric eric ist männlich
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Hallo, auch hier möchte ich etwas hinzufügen.
Ich weiss nicht, wie der Kollege tapier rechnet, aber augenscheinlich nach meiner Ansicht seit Jahren zu seinem Nachteil falsch.

Es ist so, wie im Beitrag von Frau Kizina beschrieben:
Der Saldo 2 ist die dem Finanzamt zu meldende Bruttokasse, aus der halt die Umst. zu entrichten ist, gemindert durch Nachfüllungen und ggfl. Fehlbeträge. Punkt !
gruss eric

__________________
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
6 03.09.2007 09:32 eric ist offline E-Mail an eric senden Beiträge von eric suchen
tapier
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Also jetzt aber mal Butter bei de Fische.
Die Geschichte mit Saldo2 ist interessant, ich habe hier mal einen Beispielausdruck aus einem aktuellen
GSG nach neuer SpielV:

Fall 1) Saldo2 zzgl. Fehlmenge abzgl. Füllung wird herangezogen
Ergebniss: Das Gerät hat € -164,25 eingespielt - Ich bekomme also MwSt zurück

Fall 2) Saldo1 / Bilanz wird herangezogen
Ergebniss: Das Gerät hat € 32,85 eingespielt - Ich muss MwSt zahlen.

Fall 3) E-Kasse + Fehlmenge - Füllung wird herangezogen
Ergebniss: Das Gerät hat € 35,75 eingespielt - Ich muss Mwst zahlen.

Fall4) Nur Saldo2 wird herangezogen, weil dies ja schon die Fehlmengen & Nachfüllungen enthalten sollte
Ergebniss: Das Gerät hat € -102,25 eingespielt - Ich bekomme MwSt zurück.



Was ist nun richtig ?



------------------------

BALLY WULFF 00.07

BABA JAGA 1032

AUFSTELLORT: S

GERAET NR.: 0000000000

ZULASSUNGS NR.:XXXXXXXXX

BAUART: BW1032 S9,0

ABLAUFDATUM :
------------------------

AUSDRUCK NR.: 0008 A 008
KASSIERUNG VOM:

XX.XX.XX 19:31
LETZTE KASSIERUNG:

XX.XX.XX 14:49
.
SEIT LETZTER KASSIERUNG:
========================

EINWURF : 258,85

AUSWURF - 226,00
--------

SALDO (1) : 32,85
--------
ROEHRENINHALT

WENIGER + 2,90

NACHFUELLUNG A + 200,00

FEHLBETRAG - 138,00
--------

ELEKTRONISCH
GEZAEHLTE KASSE: 97,75
========


NACHFUELLUNG A - 200,00
--------


SALDO (2) : -102,25
--------


NACHFUELLUNG B+-
--------
PRUEF-
TESTGELD -
--------

FALSCHGELD -
--------

FEHLGELD -
--------

KASSE :
========================

NACHFUELLUNG A:

XX.XX.XX 19:39 W 200,00

KONTROLLMODUL (SPIELV)

EINSAETZE : 292,70

GEWINNE - 259,85
========
BILANZ : 32,85

TAGESJOURNAL:
DATUM AN. GESP. SALDO1
MIN. MIN. EU


ROEHRENINHALT:

2,00 = 160,00 EU
2,00 = 26,00 EU
1,00 = 59,00 EU
0,10 = 6,50 EU
==========

NEU: 251,50 EU

ALT: 254,40 EU

MUENZGELD:

2,00 = 90,00 EU
1,00 = 0,00 EU
0,50 = 2,00 EU
0,20 = 2,40 EU
0,10 = 0,00 EU
0,05 = 0,35 EU
==========

94,75 EU

GELDSCHEINE:

50,00 = 0,00 EU
20,00 = 0,00 EU
10,00 = 0,00 EU
5,00 = 0,00 EU
==========

0,00 EU

========================

ENDE



Und weil es so schön ist: Hier nochmal ein anderes Gerät mit Scheinannahme
nach alter SpielV

Fall 1) Saldo2 zzgl. Fehlmenge abzgl. Füllung wird herangezogen
Ergebniss: Das Gerät hat € 238,00 eingespielt - Ich muss MwSt zahlen

Fall 2) Saldo1 / Bilanz wird herangezogen
Ergebniss: Das Gerät hat € 237,10 eingespielt - Ich muss MwSt zahlen.

Fall 3) E-Kasse + Fehlmenge - Füllung wird herangezogen
Ergebniss: Das Gerät hat € 384,00 eingespielt - Ich muss Mwst zahlen.

Fall4) Nur Saldo2 wird herangezogen, weil dies ja schon die Fehlmengen & Nachfüllungen enthalten sollte
Ergebniss: Das Gerät hat € 240,00 eingespielt - Ich muss MwSt zahlen.


Auch hier laufen die Summen erheblich auseinander.





ALLE GELDBETRAEGE IN
EURO
------------------------

MEGA 00.06

BLUE POWER D12 CC2

AUFSTELLORT: H 00000000

GERAET NR.: 0000000000

ZULASSUNGS NR.:XXXXXXXXX

ABLAUFDATUM : 2009/08
------------------------

AUSDRUCK NR.:0049 B 046
KASSIERUNG VOM:

XX.XX.XX 22:14
LETZTE KASSIERUNG:

XX.XX.XX 21:34
.
------------------------
SEIT LETZTER KASSIERUNG:
========================

SALDO (1) : 237,10
--------
ROEHRENINHALT

WENIGER + 146,90

NACHFUELLUNG A + 166,00

FEHLBETRAG % 144,00
--------

ELEKTRONISCH
GEZAEHLTE KASSE: 406,00
========


NACHFUELLUNG A % 166,00
--------


SALDO (2) : 240,00
--------


NACHFUELLUNG B %
--------
PRUEF-
TESTGELD %
--------

FALSCHGELD %
--------

FEHLGELD %
--------

KASSE :
========================

NACHFUELLUNG A:

XX.XX.XX 22:14 TK 166,00


TAGESJOURNAL:
DATUM AUSLAST. SALDO1



!!! ACHTUNG !!!
ROEHRENDIFFERENZEN

ROEHRENINHALT:

2,00 = 50,00 EU
2,00 = 0,00 EU
1,00 = 35,00 EU
0,10 = 5,00 EU
==========

NEU: 90,00 EU

ALT: 236,90 EU

MUENZGELD:

2,00 = 0,00 EU
1,00 = 0,00 EU
0,50 = 3,00 EU
0,20 = 3,00 EU
0,10 = 0,00 EU
0,05 = 0,00 EU
============

6,00 EU

GELDSCHEINE:

50,00 = 200,00 EU
20,00 = 40,00 EU
10,00 = 140,00 EU
5,00 = 20,00 EU
==========

400,00 EU

========================

ENDE

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von tapier: 03.09.2007 14:26.

7 03.09.2007 14:08 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
Irene Kizina   Zeige Irene Kizina auf Karte Irene Kizina ist weiblich
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Hallo tapier,

Sie sind doch sicherlich auch Kunde bei adp. Auf der Web-Seite von adp finden Sie eine Broschüre, in der alle Einzelheiten zu den Ausdrucken aufgeführt sind, diese Broschüre erhalten Sie auch in den Niederlassungen.

gmg Zitat:
"Haben wir also keine Fehlbeträge auf dem Streifen, dann ist die Meinung von Irene K. zutreffend!

Haben wir Fehlbeträge auf dem Streifen, dann ist meine Meinung zutreffend!"

Sind die Fehlbeträge nicht von Ihnen verursacht sondern durch Manipulationen (bitte nachweisen durch Fotos, Anzeigen bei der Polizei etc., hilfreich sind auch die Techn. Infos der Hersteller), dann ist nach meinem Kenntnisstand Saldo 2 die Bemessungsgrundlage. Sprechen Sie die Angelegenheit mit Ihrem Steuerberater durch, damit evtl. entsprechende Korrekturen auch rückwirkend vorgenommen werden können.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Irene Kizina: 03.09.2007 15:19.

8 03.09.2007 15:15 Irene Kizina ist offline E-Mail an Irene Kizina senden Beiträge von Irene Kizina suchen
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RE: Welcher Betrag des Auslesestreifens stellt die Bruttobetriebseinnahme des Geldspielgerätes dar ?

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Grüße


@ gmg

Die elektronisch gezählte Kasse ist das Geld, welches dem Gerät "körperlich" entnommen wird.
Allerdings nicht mit dem Umsatz oder der Einnahme zu verwechseln.
Man kann von diesem Punkt nach Saldo 1 gehen oder nach Saldo 2.
Es werden jeweils die unterschiedlichen Röhrenstände berücksichtigt und auch die Auffüllungen.

Die Summe bliebe auch gleich, wenn nicht die Differenz der Röhrenstände auf dem "Weg" von der "elektronisch gezählten Kasse" zum Saldo 1 subtrahiert würde, (wenn sich zum Zeitpunkt der Leerung auch tatsächlich weniger Geld in der Röhre befindet) oder eben im anderen Fall addiert.
Das wäre eigentlich der richtige Weg.

Auf dem "Weg" zum Saldo 2 werden diese Vorzeichen allerdings umgekehrt.
Diesem Saldo 2 wird ein "Röhrenminus" zum Zeitpunkt der Abrechnung (sprich Streifenziehen) als Plus zugeführt oder ein Mehr in den Röhren,als Minus.
Das ist _auch_ buchtechnisch in Ordnung, sonst müsste ein anderer Abrechnungsstreifen "erfunden" werden
Es werden allerdings aber auch Fehlgelder auf dem "Weg" von Saldo 1 über die elektronisch gezählte Kasse zum Saldo 2 vom Saldo 2 subtrahiert.
Das dürfte aber eigentlich nicht sein, da Fehlgelder, enstanden wie auch immer,
versteuert werden müssen.
Im Saldo 1 wird dieses Fehlgeld als Einnahme behandelt.
Also liegt man mit seinen Erklärungen nach Saldo 1 immer im grünen Bereich,
wenn man sich nicht die "Mühe" macht, Fehlbeträge nachträglich "von Hand" abzuziehen.

Wenn man allerdings die Summen der Salden (1 und 2) über ein Jahr addiert und vergleicht,
sind diese so gut wie identisch und darum geht es ja eigentlich auch.
Die korrekte Summe versteuern!
Deshalb reden wir eigentlich um "des Kaisers Bart".
Fehlgelder/Fehlbeträge/Falschgeld etc außen vor gelassen, das ist ein anderes Thema.

@tapier

Sind diese Streifen real oder nur ein Rechenbeispiel?
Wenn real, wie können solche Fehlbeträge im Verhältnis zu den Einnahmen zustande kommen?

Ob und in welchem Umfang Fehlbeträge abgezogen werden können, muss an anderer Stelle entschieden werden.
Fest steht jedoch, dass manche Fehlbeträge sehr wohl zum Abzug gebracht werden können!

__________________
mfG

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Stratmann: 03.09.2007 17:19.

9 03.09.2007 16:39 Stratmann ist offline E-Mail an Stratmann senden Beiträge von Stratmann suchen
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Diese Streifen sind Real.

die Fehlbeträge entstehen durch Rohfüllungen/-entnahmen & Auzahlsteuerungen(Simulation Röhren Voll), nach jedem Auslesen wird das Gerät auf eine Standardfüllmenge gebracht, was zuviel ist wird entnommen, was zuwenig ist wird gefüllt.
10 03.09.2007 16:56 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
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sorry tapier

Dem Beitrag von Irene K. großes Grinsen von heute ist nichts weiter hinzuzufügen.

Wir haben beide unsere unmaßgebliche Meinung bekannt gemacht.

Alles weitere kläre bitte mit Deinem Steuerberater, Deinem Arzt oder Apotheker großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

Grüße

__________________
gmg
11 03.09.2007 21:41 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Eines noch:

Man sollte bei einer NEUAUFSTELLUNG eines Gerätes E I N M A L I G eine ERSTAUFFÜLLUNG machen (entweder Standardvorgaben oder VORHER individuell eingestellt) und danach NIE WIEDER Gelder aus den Röhren entnehmen oder einfach hinzufügen!

WENN RÖHRENZUFLUSS - dann NUR über die Technikerauffüllung via Münzprüfer!

WENN RÖHRENENTNAHME - dann NUR über die Wirtefunktion, WENN der Wirt das auf dem Kartenkonto befindliche Guthaben zurückhaben will!




ALLES ANDERE, was rumfuscherei an den Münzen innerhalb der Röhren angeht, sollte man lieber lassen DAMIT es eben NICHT zu irgendwelchen Difdferenzen kommt.

Dann stimmen auch normalerweise die Berechnungen bzgl. SALDO 1 und SALDO 2 (Bilanz des Kontrollmodules bei GSG nach Neuer SpielVo).



Bisher habe ich so die besten Erfahungen gemacht was die Kassierungen bei Geldspielern angeht.

smile

__________________
Greetz


Euer Tosh


Bin nen Kronen - Freak, mag aber auch Katzenkisten ebenso wie sonnige Aussichten auf den Symbolträgern.
12 03.09.2007 22:18 ToshBerlin ist offline E-Mail an ToshBerlin senden Beiträge von ToshBerlin suchen
tapier
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Hallo Tosh,

du kennst mich doch, ich stelle sehr gerne LZ Geräte auf die ich gebraucht kaufe.

Und bei einem Gebrauchtgerät eine Neuaufstellung ? - Da müsste ich ja 'nen Schuss haben, das habe ich am Anfang gemacht, hat mich 'ne Menge Lehrgeld gekostet.

Nö, die Kisten laufen so weiter wie gekauft, Neuaufstellungen mache ich nur wenn die Kisten sowiso schon komplett gelöscht wurden.
13 04.09.2007 12:33 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
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Hallo tapier,

ich kann Deine Argumentation nicht unbedingt verifizieren.

Wenn Du der Meinung bist, das GSG mit Neuaufstellung eine erhöhte AQ haben, so kann ich nur sagen, das ich dem nicht unbedingt zustimme.

Bei GSG aus Espelkamp wird ja bzgl. Neuaufstellung bzw. neuen GSG geäußert, sie gäben eine Art "Begrüßungsgeld".

Sicherlich kommt es mal vor, das neu aufgestellte GSG zu Anfang mehr rausgeben als einnehmen.

Dies gleicht sich aber relativ schnell wieder aus - so sind meine Erfahrungen bisher.


Ein Spieler, der bei nem Neuen Gerät in seiner Stammkneipe usw. gleich ne fette Serie bekommt ist mir lieber, als wie einer der die Geräte anrotzt und gegentritt!

Nebenbei sind Spieler die gewinnen eine gute Werbung für ein Gerät.
Das die Geräte (vor allem die nach alter SpielVo) alle dem Aufsteller ein + bescheren über einen längeren Zeitraum. das wird wohl keiner hier abstreiten oder?

Was vor Allem adp GSG nach Neuer SpielVo - die sog. "Punktedosen" - angeht, so wissen wir alle das die Dynamik bei diesen Geräten zu extrem ist und daher oftmals ein - bescheren!
Auch diese Geräte von den anderen Herstellern verhalten sich im Vergleich zu den GSG nach Alter SpielVo zu "spendabel".
Gewinnende Spielöer sind das Eine - irgendwo muss aber auch endlich mal vernünftig Geld verdient werden!

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Euer Tosh


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14 04.09.2007 15:38 ToshBerlin ist offline E-Mail an ToshBerlin senden Beiträge von ToshBerlin suchen
tapier
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Naja, diese Begrüssungsserien Extrem habe ich nur bei ADP-Geräten festgestellt die vorher teilweise über 3 Jahre lang auf niedrigster Quote liefen und dann entweder kurz vor Ablauf oder nach Erhöhen der Quote in Verbindung mit Neuaufstellung richtig 'aufmachen'.

Das ging bei einigen soweit das ich sie nach ein paar Tagen abnehmen musste weil mir der Wirt im Nacken saß.
15 04.09.2007 16:22 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
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Korrekt ist, dass nach "Initialisieren" bei Neuaufstellung" eines gebrauchten Gerätes, dieses möglicherweise wieder in das Anfangsstadium zurückkehrt.
Das heißt Begrüßungsgeld.
Das war bei den Geräten nach alter Spielverordnung eigentlich nicht das Problem.
Bei den Geräten nach neuer Spielverordnung sieht das allerdings völlig anders aus!
Der Hersteller macht überhaupt keine Aussage über die AQ und in welchem Zeitraum eine AQ anfallen würde.
Die Geräte laufen bekanntlich unbefristet.
Diese Geräte laufen oftmals über mehrere Monate mit plus/minus für den Aufsteller und dann, wenn sie sich "beruhigt" haben, würde ich auch keine "Neuaufstellung" empfehlen.
Ich würde ein solches Gerät, gebraucht gekauft, füllen und laufen lassen.
Natürlich alles im Kassenbericht vermerken.

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mfG
16 04.09.2007 22:11 Stratmann ist offline E-Mail an Stratmann senden Beiträge von Stratmann suchen
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Zitat:
Original von Stratmann
Korrekt ist, dass nach "Initialisieren" bei Neuaufstellung" eines gebrauchten Gerätes, dieses möglicherweise wieder in das Anfangsstadium zurückkehrt.
Das heißt Begrüßungsgeld.



Das beweis mir mal bitte. Wo steht das ein GSG nach Initialisierung wieder in das Anfangsstadium zurückkehrt?
Es werden lediglich die Standardwerte gesetzt hinsichtlich Geldverarbeitung, also auch die Kassenstatistik!
Wenn ich via Servicetest eine eigene Hallennummer oder Gerätenummer eingegeben habe in das Gerät, so bleibt diese erhalten und wird bei einer Initialisierung NICHT gelöscht!

Die EINZIGE Möglichkeit ein Spielmodul, eine Datenbank o. ä. in das Anfangsstadium zu setzen ist ein BATTERIETAUSCH bzw. die komplette Löschung aller gespeicherten Daten hinsichtlich der Werte und Einstellungen aus dem RAM.
Und dies geschieht NUR bei einem Batterietausch bzw. Timekeepertausch!

Mache ich das bei einem Bally WUlff EUROTECH Gerät (also die Lithium Batterie 3,6 V aus dem verplompten Modul auslöten und eine neue Lithiumbatterie mit 3,6 V einlöten), bekomme ich nach erfolgtem Wiedereinbau und Neustart des Gerätes die Meldung NVRAM INIT ? im Vakuumfluoreszensdisplay (das blaue Alphadisplay bei Bally Wulff GSG seit 1992). Nun kann ich als Aufsteller GARNIX machen sondern MUSS mit dem Modul zu Bally Wulff ins Werk, wo es dann "WERKSINITIALISIERT werden muss!
NUN ist bei DIESEM MODUL der ANFANGSPUNKT gesetzt, weil das Modul KOMPLETT durch den Batterietausch ALLE Daten verloren hat was Wertigkeiten angeht.
Bei einer Neuaufstellung bei diesem Hersteller werden die Standardwerte gesetzt was die Geldverarbeitung angeht, also auch die Kassenstatistik! Selbst vergebene Hallen- und Gerätenummern bleiben erhalten! Diese muss ich dann selbst neu vergeben wenn der Aufstellplatz eine andere Halle etc. ist! Das Verhalten bzgl. AQ und Dynamik bleibt unbeeinflusst.

Bei Gauselmann Geräten ist ein Batterietausch vollkommen unsinnig, weil die Datenbanken dieses Herstellers ein sog. "flüchtiges" RAM benutzen und dieses KOMPLETT und unter Vollast der beiden CR 2430 Batterien gehalten wird.
Ein Batterietausch an diesen Datenbanken käme der kompletten Löschung der Spielesoftware gleich und damit wäre das GSG unbrauchbar!
Da hilft dann nur noch die Anschaffung einer neuen Datenbank, welche der Hersteller im Austausch liefert. Wenn Du dich als Aufsteller selber an einer defekten Datenbank zu schaffen machst, bekommst Du keine Austauschdatenbank mehr, sondern bezahlhst den Komplettpreis.
Ganz davon abgesehen, das die Garantiefrist von 4 Jahren (welche der Hersteller der Datenbanken gibt) dann komplett futsch ist!

Bei NSM/Löwen ist dies mit dem Timekeeper so, das die Daten dann auch erloschen sind, wenn der Timekeeper leer ist!
Während des regulären Betriebes bei einer Neuaufstellung bleiben auch hier die eingestellten Hallen- und Gerätenummern erhalten.

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Greetz


Euer Tosh


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17 04.09.2007 22:51 ToshBerlin ist offline E-Mail an ToshBerlin senden Beiträge von ToshBerlin suchen
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@ tosh

Vielleicht wärst Du noch so nett und würdest mir erklären, was ein "Timekeepertausch" ist ?

Grüße und Danke im Voraus

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gmg
18 05.09.2007 20:03 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Timekeeper sind die Dinger, die auch in jedem PC heutzutage drin sind.

Das sind Bausteine in welchen Daten gespeichert werden in Verbindung mit nem Zeitgeber, also einer Uhr.
Diese Timekeeper sind batteriegestützt. Alles (also die Speicherbelegung, die Uhr und die Batterie) sind in einem Baustein eingeschwiesst in Kunstoff und werden auf die Platine aufgelötet.

Und wenn im Timekeeper die Batterie leer ist so kann man entweder den Timekeeper auffräsen mit nem Dremel (was aber sehr arbeitsaufwendig ist und oftmals Probleme hinterher bei der Geräteneuinitialiserung mit sich bringt) oder man lötet den Timekeeper ganz aus und ersetzt ihn durch einen neuen Timekeeper gleichen Modells.


Det wars wa. großes Grinsen

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Greetz


Euer Tosh


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19 05.09.2007 20:42 ToshBerlin ist offline E-Mail an ToshBerlin senden Beiträge von ToshBerlin suchen
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@ tosh

Danke
Habe mir so was schon gedacht. Aber ich habe gelernt, dass es besser ist zu fragen.

Grüße

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gmg
20 05.09.2007 21:11 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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