Tiergestützte Therapie |
Cornelia Lange
Jungspund
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Hallo alle zusammen!
Wenn man eine tiergestützte Therapie in Altenheimen durchführen will, muss man dafür ein Gewerbe anmelden, oder zählt es zu den meldefreien Berufen des § 6 GewO?
Bereits im März hatte ich solch eine Frage ins Forum gestellt, jedoch keine Antworten bekommen. Kann mir jetzt vielleicht jemand weiterhelfen?
Gruß aus Löhne
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1
13.08.2007 14:18 |
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Solon
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Sigi2910
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RE: Tiergestützte Therapie |
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Aus dem hohlen Bauch heraus: Gewerbe ist ja, wenn es sich um eine erlaubte und auf Gewinnerzielung angelegte selbständige Tätigkeit handelt. Nicht Gewerbe sidn die Urproduktion, die bloße Verwaltung des eigenen Vermögens und ein paar freie Berufe. Unter Letztere fallen die Heilberufe und da kommt es jetzt drauf an. Wenn derjenige ein "richtiger" Therapeut ist (siehe hier), würde ich ihn drunter fallen lassen - auch wenn Tiere ihm bei seiner Arbeit helfen. Aber hier riecht es mir schon eher nach Gewerbe...
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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2
13.08.2007 14:58 |
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Solon
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Sigi2910
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RE: Tiergestützte Therapie |
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Ergänzend zu vorhin hätte ich noch eine nette Abhandlung des Landkreises Weilheim-Schongau über Heilhilfsberufe anzubieten. Grad mal reinschauen...
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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3
13.08.2007 15:08 |
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Cornelia Lange
Jungspund
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Aus dem Bauch heraus hätte ich mich gegen eine Gewerbeanmeldung entschieden, wenn ich genau wüsste, ob man für so eine Tätigkeit eine höherwertige Bildung benötigt.
Erlernt hat die Dame den Beruf, aber ist diese Tätigkeit auch höherwertig?
Ich stelle mir vor, dass das soetwas wie mit den Delfinen ist, die kranken Kindern helfen. In meinem Fall sind es allerdings Hunde, die kranken Menschen helfen sollen.
Ich weiß nicht weiter. Was soll ich denn nun machen?
Gruß aus Löhne
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4
13.08.2007 15:15 |
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Schwarzer
König
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Hallo Frau Lange,
was für einen Beruf hat die Dame denn gelernt?
Wenn sie die alten Leutchen aufsucht und Ihnen die Tiere zum schmusen vorführt, dann ist ja nicht unbedingt eine Therapie damit verbunden. Dann wird die Befindlichkeit der Heiminsassen verbessert. Vielleicht könnten Sie die Tätigkeit der Dame und deren Tiere mal schildern.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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5
13.08.2007 15:21 |
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Cornelia Lange
Jungspund
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Hallo Herr Schwarzer,
leider kann ich nicht viel mehr sagen. Die Dame rief hier an und sagte, sie wolle ein Gewerbe anmelden. Sie nannte die Tätigkeit tiergestützte Therapie. Sie hat dafür vor kurzem einen Lehrgang abgeschlossen. Der Lehrgang oder das Seminar oder was auch immer hat 800,00 € gekostet.
Ich sagte ihr, dass ich erst prüfen möchte, ob man für soetwas ein Gewerbe anmelden muss. Bin ja selber schuld, jetzt hab ich den Salat. Rein vom Aspekt der Selbstständigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht sage ich ja, sie muss ein Gewerbe anmelden. Der therapeutische Aspekt hat mich jedoch zum Grübeln veranlasst.
Landmann/Rohmer sagt hierzu natrülich nichts. Ich würde jetzt doch eher zu einer Gewerbeanmeldung dendieren.
Vielen Dank für die Hilfe und ich bin weiterhin für jeden Rat dankbar.
Gruß.
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6
13.08.2007 15:54 |
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Schwarzer
König
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Grüß Gott,
die Frage war ja, ob man die Tätigkeit unter die Heilhilfsberufe nach § 6 GewO subsumieren kann. Dies bedingt jedoch, dass die Betätigung einwandfrei, quasi allgemein anerkannt als Heilkunde bzw. Heilhilfsberuf zu qualifizieren ist.
Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn die Dame eine staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung/Ausbildung was auch immer abgelegt hat. Dies ist meines Erachtens nicht der Fall.
In einem solchen Fall sollte die Gewerbeanzeige nach § 14 GewO gefordert werden, da es für diese Betätigung auch keine sondergesetzliche Überwachung geben dürfte.
(Sofern Sie sich noch anderweitig rückversichern möchten, so würde ich mal das Gesundheitsamt fragen, ob es dort Erfahrungen/Erkenntnisse über eine solche Tiertherapie gibt).
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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7
13.08.2007 16:09 |
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Sigi2910
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Zitat: |
Original von Cornelia Lange
Sie hat dafür vor kurzem einen Lehrgang abgeschlossen. Der Lehrgang oder das Seminar oder was auch immer hat 800,00 € gekostet.
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Das riecht aber nun wirklich ganz stark nach Gewerbe, da lagen sie gar nicht so falsch. Also ich kann mir nicht vorstellen, dass die einen wirklichen Heilberuf oder Heilhilfsberuf (siehe das Merkblatt oben oder aber der Gesetzestext hier) ausübt.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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8
13.08.2007 16:13 |
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Civil Servant
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9
13.08.2007 17:32 |
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Puz_zle
Foren Gott
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RE: Tiergestützte Therapie |
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aus Thüringen,
Hallo nach Löhne,
sofern es um Ihren "Alt-Fall" Tiergestützte Pädagogik geht, denke ich mal, dass die Therapie weniger mit Physiotherapie, sondern eher mit einer pädgogischen und/oder psychotherapeutischen Tätigkeit zu tun hat.
und
Eine Weiterbildung für tiergestützter Pädagogik und Therapie bieten z. B. einige Freie/kirchliche Träger für die vorgenannten Berufsgruppen an. Bei einem Lehrgang für 800 Euro würde ich jedoch nicht gerade von einem erlernten (Heil-) Beruf sprechen.
Wenn Ihre "Kandidatin" außer diesem Lehrgang über einen höherwertigen Hoch- oder Fachschulabschluss in den besagten Fachrichtungen (z. B. Diplom Sozialpädagogin, Diplom-Pädagogin, Diplom-Psychologin, Physiotherapeutin) verfügt, würde § 6 GewO m. E. Anwendung finden, ansonsten, wie meine "Vorredner" schon sagten: gewerbeanmeldepflichtig.
Insoweit - auch wenn Vergleiche bekannter Maßen hinken - vielleicht vergleichbar mit der Ausübung des nicht anmeldepflichtigen Podologenberufes (med. Fußpflege) und einer gewerbeanmeldepflichtigen Tätigkeit als FußpflegerIn.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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10
13.08.2007 17:48 |
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Cornelia Lange
Jungspund
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Vielen Dank für die guten Hilfestellungen.
Ich bin nun auch davon überzeugt, dass die Dame ein Gewerbe anmelden muss. Beim Gesundheitsamt werde ich auch noch anrufen.
Ganz liebe Grüße aus der Weltstadt der Küchen.
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14.08.2007 08:48 |
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looewe
Grünschnabel
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Bei meiner Rechercher, ob die Tätigkeit einer Reittherapeutin - ebenfalls tiergestützte Therapie - anmeldepflichtig ist oder unter die freien Berufe fällt, bin ich über diese Nachricht gestolpert.
Der benutzte Ausdruck "Gradwanderung" ist hier nicht übertrieben, wenn diese Frage richtig beantwortet werden soll.
Die online-dokumentation der Bundesagentur für Arbeit hat gutsortierte Berufsinformationen . Bei Reittheraupeutin ist Zugangsvoraussetzung die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Wenn das so wäre, dann spricht vieles für einen Heilhilfsberuf. Also Nachfrage beim Gesundheitsamt gestartet.
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12.09.2012 15:37 |
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