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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Konzession und Sondernutzung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Konzession und Sondernutzung
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Ziska   Zeige Ziska auf Karte Ziska ist weiblich
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Konzession und Sondernutzung

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

schöne grüße con der verregneten Ostsee!

Ich würde gerne mal wieder Eure Hilfe in Anspruch nehmen. Folgendes Problem:

Wenn ich eine Konzession für einen ganz normalen Schank- und Speichebetrieb erteile, müssen ja alle Schankräume aufgelistet werden. Wir nehmen auch alle Freiflächen und Außenplätze in der Konzession mit auf. Jetzt stellt sich uns die Frage, gibt es da einen Zusammenhang mit der Sondernutzungserlaubnis für die Benutzung öffentlicher Straßen und Wege??
Bisher mussten immer alle Gaststätteninhaber für Ihre Freiflächen (wenns es sich nicht um Privateigentum handelt) eine Sondernutzungserlaubnis beantragen, die selbstverständlich auch wieder gebührenpflichtig ist... Ist das so OK?

Ich hoffe ihr wisst wie ich das meine...
Freu mich schon auf eine rege Diskussion
1 27.06.2007 10:47 Ziska ist offline E-Mail an Ziska senden Beiträge von Ziska suchen
Solon
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OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
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RE: Konzession und Sondernutzung

Hallo aus Neuss,

durch die Gaststättenerlaubnis wird keine nach anderen Rechtsnormen erforderliche Erlaubnis ersetzt, s. Michel/Kienzle/Pauly Rdnr. 24 zu § 2 GastG.

Insofern muss der Gastronom zusätzlich für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen eine separate Sondernutzungserlaubnis beantragen.

Jürgen Schmitz

__________________
Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
2 27.06.2007 11:01 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
Solon
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Ziska   Zeige Ziska auf Karte Ziska ist weiblich
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Das hatte ich mir schon gedacht...

Ich hab die Gesetzestexte von Jünglin-gbb (Aßfalg, Lehle, Rapp, Schwab) wo find ich das denn dort? Denn hier gehen die Randnummern zu § 2 nur bis Nr. 14... :o)
3 27.06.2007 11:25 Ziska ist offline E-Mail an Ziska senden Beiträge von Ziska suchen
Menschel   Zeige Menschel auf Karte Menschel ist männlich
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Aßfalg * Lehle * Rapp * Schwab: Rdn. 4 zu § 2 GastG Absatz 6:

"Die Gaststättenerlaubnis hat keine Konzentrationswirkung. Sie räumt lediglich die Befugnis zum Betrieb einer Gaststätte ein. Sind darüber hinaus weitere Genehmigungen und Erlaubnisse erforderlich, werden diese nicht durch die gaststättenrechtliche Erlaubnis ersetzt. Eine Bindungswirkung wird daher für die Baugenehmigung, die Erlaubnis nach § 33i GewO und für die straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis verneint. . . .

__________________
-Rettet die Erde, sie ist der einzige Planet, auf dem es Schokolade gibt!-
Eventuelle Schreibfehler sind Resultat einer persönlichen Rechtschreibreform.

4 27.06.2007 11:43 Menschel ist offline E-Mail an Menschel senden Homepage von Menschel Beiträge von Menschel suchen
René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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...unter Kommentar zu § 2 RdNr. 4, Seite 4, letzter Absatz smile

Freundliche Grüße

R. Land

klassisches Synchronposting

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von René Land: 27.06.2007 11:47.

5 27.06.2007 11:44 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
Ziska   Zeige Ziska auf Karte Ziska ist weiblich
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Hatte ich scon mal erwähnt:

ICH FINDE EUCH SPITZE!

Dankeschön!!!
6 27.06.2007 12:03 Ziska ist offline E-Mail an Ziska senden Beiträge von Ziska suchen
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