Konzession und Sondernutzung |
Ziska
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Konzession und Sondernutzung |
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Hallo Kolleginnen und Kollegen,
schöne grüße con der verregneten Ostsee!
Ich würde gerne mal wieder Eure Hilfe in Anspruch nehmen. Folgendes Problem:
Wenn ich eine Konzession für einen ganz normalen Schank- und Speichebetrieb erteile, müssen ja alle Schankräume aufgelistet werden. Wir nehmen auch alle Freiflächen und Außenplätze in der Konzession mit auf. Jetzt stellt sich uns die Frage, gibt es da einen Zusammenhang mit der Sondernutzungserlaubnis für die Benutzung öffentlicher Straßen und Wege??
Bisher mussten immer alle Gaststätteninhaber für Ihre Freiflächen (wenns es sich nicht um Privateigentum handelt) eine Sondernutzungserlaubnis beantragen, die selbstverständlich auch wieder gebührenpflichtig ist... Ist das so OK?
Ich hoffe ihr wisst wie ich das meine...
Freu mich schon auf eine rege Diskussion
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1
27.06.2007 10:47 |
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Solon
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OJ Neuss
Haudegen
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RE: Konzession und Sondernutzung |
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Hallo aus Neuss,
durch die Gaststättenerlaubnis wird keine nach anderen Rechtsnormen erforderliche Erlaubnis ersetzt, s. Michel/Kienzle/Pauly Rdnr. 24 zu § 2 GastG.
Insofern muss der Gastronom zusätzlich für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen eine separate Sondernutzungserlaubnis beantragen.
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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2
27.06.2007 11:01 |
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Solon
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Ziska
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Das hatte ich mir schon gedacht...
Ich hab die Gesetzestexte von Jünglin-gbb (Aßfalg, Lehle, Rapp, Schwab) wo find ich das denn dort? Denn hier gehen die Randnummern zu § 2 nur bis Nr. 14... :o)
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3
27.06.2007 11:25 |
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Ziska
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Hatte ich scon mal erwähnt:
ICH FINDE EUCH SPITZE!
Dankeschön!!!
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6
27.06.2007 12:03 |
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