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Zum Ende der Seite springen Rechtsmittelbelehrung nach Änderung AG VwGO
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sonnenschein   Zeige sonnenschein auf Karte
Jungspund


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Rechtsmittelbelehrung nach Änderung AG VwGO

Guten Tag an alle Forenmitglieder,
ich benötige mal wieder die Hilfe.
Folgender Sachverhalt: Ich schreibe einen Festsetzungsbescheid für einen Wochenmarkt. Die Rechtsmittelbelehrung habe ich schon nach der Änderung AG VwGO berichtigt. Ich bereite den Gebührenbescheid für die Festsetzung vor und komme jetzt ins stolpern. Wie verhält es sich jetzt hier mit der Rechtsmittelbelehrung, wie bisher Widerspruch oder hier jetzt ebenfalls der Klageweg?
Da ich zur Zeit keine Idee habe, bin ich auf Eure schnelle Hilfe angewiesen.
Vielen Dank aus dem sonnigen Kölner Umland.
1 30.05.2007 11:29 sonnenschein ist offline E-Mail an sonnenschein senden Homepage von sonnenschein Beiträge von sonnenschein suchen
Solon
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Menschel   Zeige Menschel auf Karte Menschel ist männlich
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. . . vieleicht hilft der Thread "neue Rechtsbehelfsbelehrung in NRW" im nicht-öffentlichen Teil/sonstiges weiter . . .

__________________
-Rettet die Erde, sie ist der einzige Planet, auf dem es Schokolade gibt!-
Eventuelle Schreibfehler sind Resultat einer persönlichen Rechtschreibreform.

2 30.05.2007 13:22 Menschel ist offline E-Mail an Menschel senden Homepage von Menschel Beiträge von Menschel suchen
Solon
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OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
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Hallo aus Neuss,

falls Sie keinen Zugang zum nicht-öffentlichen Teil haben sollten:

Die Auflistung im Bürokratieabbaugesetz ist abschließend.

Die Rechtsgrundlage für die Gebührenentscheidung ist dort nicht aufgeführt.

Ergo ist Rechtsmittel gegen die Gebührenentscheidund der Widerspruch.

Tatsächlich müssen hier - vollkommen unbürokratisch - zwei Rechtsbehelfsbelehrungen in den Bescheid.

Jürgen Schmitz

__________________
Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
3 30.05.2007 14:33 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
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